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oigtlän-ischer Anzeiger. Sechsrigster Jahrgang. 4S 14. April L84V abend. Verantwortliche Redaction: vr. G Jahn Druck und Brrlag von Moritz Wieprecht in Plauen. „ Abonncmentsprels für dieses Blatt, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 6 Rar. — Die strtionszebühren werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Eorpus-Zcile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß deS umes. — Zeitungen. chsen. Aus der Sitzung der 2. Kammer vom 3. d. dm wir noch nachzutragen, daß sich unter den auf der ande verzeichneten Gegenständen folgendes Decrct befand: Inhalt der Landtagsschrift vom 15. d. M- haben die mellen Kammern der wegen einstweiliger Forlerhebung Steuern und Abgaben nach Ablauf der Finanzperiode 18 mit Bezugnahme auf h. 88 der Verfaffungsurkunde ncn Verordnung vom 18. Dec. vorigen Jahres die i Decrets vom 17. Jan. dieses Jahres begehrte nach- he Zustimmung zu ertheilen Bedenken getragen, über rch das ungezogene Decret beantragte Ermächtigung zu ing eines außerordentlichen Zuschlags zur Grundsteuer !wci Pfennigen auf jede Steuereinheit aber eine Er- g bis jetzt überhaupt noch nicht abgegeben und dagegen r aushältlicheren Berathungen über die Budgetsvvrlage , bis auf Weiteres anzuordnen gewesene Forterhebung sch das Finanzgesetz vom 20. Juni 1846 und beziehendlich spätere gesetzliche Anordnungen festgesteUten ordentlichen sabzaben und Steuern lediglich bis Ende des kommenden ts April bewilligt, über diese Zeit hinaus aber deren ligung abgelrhnt. — In Erwägung nun, daß die ing der eingangserwähnten Verordnung zur Genüge d gerechtfertigt erscheint, daß der verspätete Zusammentritt Mn Landtags eine rechtzeitige Bewilligung vor Be ter instehenden Finanzperiode nicht gestattete, ein anderer, lsprechenderer Ausweg in dieser Beziehung aber sich tarbot; in Erwägung, daß nach dmr bisherigen Gange erarbeiten und Verhandlungen über die an die Kammern >te Budgetvorlage sich auf keine Weise erwarten laßt, rbe vor Ablauf der zuletzt erwähnten Frist die Berathung Staatshaushalt beendet und auf deren Grund die ung in den Stand gefetzt sein, das den Kammern gleich- mit dem Staatsbudget im Entwürfe vorgelegte Fmanz- zu erlassen; in Erwägung ferner, daß die Regierung mach außer Stand gesetzt sieht, diejenigen Vorbereitungen sfen, welche für den rechtzeitigen Eingang der zu Be nz der Staatsbedürfnisse bestimmten ordentlichen Steuern Abgaben unerläßlich sind; in Erwägung endlich, daß rch nicht allein der regelmäßige Gang der Staatsver- "8 gehemmt, sondern a..ch der schon bis jetzt, der günstigeren hm ohnerachtet, verzögerte Angriff der für das heurige Jahr beabsichtigten zahlreichen öffentlichen Arbeiten, namentlich der Straßen-, Damm- und Slrombauten verspätet und hier durch, abgesehen von manchen aus einer solchen Verzögerung für die Staatskasse hervorgehenden, zum Theil sehr beträcht lichen Verlusten, einer zahlreichen Classe der Bevölkerung der erwartete Verdienst noch länger entzogen wird; in Erwägung dieser Gründe finden Se. Majestät der König sich dringend bewogen, in Gemäßheit h. 103 der Verfassungsurkunde, den mittelst des angezogenen Dekrets vom 17. Januar d. I. No. 3 an die Kammern gestellten Antrag, wie hierdurch geschieht, wiederholen zu lassen und hierbei die Erwartung auszusprechen, daß die Kammern die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben nicht ferner über die von ihnen gestellte Frist hinaus verweigern, sondern vor Ablauf derselben, in richtiger Würdigung der vorangeführten Gründe, jene Bewilligung in der verlangten Maße aussprechen werden. — AUerhöchst- dieselbcn muffen jedoch im Hinblicke auf hie bei dem wirklichen Eintritt einer Stockung in der Verwaltung dem Staatswohle drohende Gefährdung, wie auf die zu deren Abwendung zu treffenden Einleitungen einer rechtzeitigen Erklärung hierauf vor Ablauf der gedachten Bewilligungssrist entgegensetzen und behalten Sich bis zu deren Eingang die wegen der in obiger Landt, gsschrift beantragten Erlassung eines neuen Ausschreibens zu fassende Entschließung vor. Dresden, den 30. März 1849." Nach Verlauf der Ferien sind die Deputirten bereits an ihre Wirksamkeit zurückgekehrt undwirdürfen nun nächstens weiteren Miltheilungen entgegen sehen. Thüringen. Am 26. März hat in Weimar eine Eonferenz der Abgeordneten von Thüringen in Bezug auf die gleich mäßige Einführung der Grundrechte stattgefunden, und man hat sich bis jetzt dahin geeinigt, die Ausführungsgesetze zu den Grundrechten für die thüringschen Staaten gemeinschaftlich zu b'erathen. Dahin sind gerechnet worden: Gemeinschaftliche Erlassung eines Eriminalgesetzbuches und einer Criminal - u. Civilproceßordnung, einer Gemeindeordnung, eines Gesetzes über Theilbarkeit des Grundbesitzes, eines Gesetzes wegen Auf hebung der Patrimonialgerichte, eines Gesetzes wegen Reor ganisation der Gerichte, wegen Reorganisation des Kirchen- und Volks-Schulwesens« und Erlassung einer Dienstpragmatik. Vom Thüringer Walde wird Folgendes geschrieben: Die Sympathien der Thüringer zum näheren Anschluß an Sachsen waren groß und der Wunsch wohl ziemlich allgemein; doch