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219 csdtn mit Beifall ausgenommen worden ist? Wir nicht auf die betreffenden Kammersitzungen in Dresden if die dort vor dem erstaunten Volke entwickelte Weis- nesJahn, Meinel u. Cons, zurückkommen. Sie haben Würdigung schon gefunden. Aber die Nichtigkeit des Einwurfs erqiebt sich schon aus der ganz einfachen Folgerung, daßeine Versammlung, wenn sie souverän ist — 's ist die Versammlung in Frankfurt, denn das Volk ine Souveränität auf sie übertragen — eben kraft Souveränität in ihren Beschlußfassungen nicht beschränkt andern beschließen kann, was sie will, und das Recht hrer Souveränität die nothwendigen Beschränkungen rufzuerlegen. Oder hat wohl Belgien im Jahre seine Souveränität verrathen, als eS sich kraft der- ein erbliches Königthum gab? Die oberste Entscheidung Anwendung jenes Grundsatzes muß koch in der Er- g liegen, ob durch sie das Wohl des Ganzen am sicher- cicht werde. Wir bedürfen einer festen, nicht einer nden Staalsform. Und soll auf Vorbilder hingewiesen , so soll nicht Frankreich unser Vorbild sein, das 89 23 Verfassungen gehabt har, sondern das starke, feste und einige England, das ruhig seine Verfassung ud ausgebildet, aber nicht umgcstürzl hat. (Fortsetzung folgt.) Zeitungen chsen. An das Ministerium Held ist vom deutschen zu Bautzen folgende Adresse erlassen worden: Beinahe hr ist seit der Zeit verronnen, wo in Würdigung der rten Zeitverhällnisse unser allverehrter König Männer lbm der Krone berief, welche das ganze Volk mit wahr- Freude und mit gerechtem Vertrauen an der Spitze gicrung begrüßte. Das Programm vom 16. März ahres, in allen Theilen des Landes mit Begeisterung mmen, gab Zeugniß von dem Willen derselben, das Holk an Freiheiten keinen nachstehen zu lassen. Daß n Ernst gewesen, die Verheißungen ihres Programms mklichen und das vom König und Volk in sie ge- !ertrauen zu rechtfertigen, davon zeugt ihr kräftiges, Wirken, ihr Streben und Mühen, dem Vaterlanbe nd Oednung wicderzugeben und zu sichern. Wurde uch bei der Kunde von dem Rücktritte dieser Ehren- von dem Staatsruder vor Vollendung des Werkes, sie sich zur Aufgabe gestellt und dem Lande verheißen das in dem Programme des mucn Staalsministeriums rochcne Bedauern von dem Theile des Volkes, der dem Vaterlanbe wahrhaft wohl meint, um so leb- mit empfunden, je dankbarer die Aufopferung derselben r großen Mehrheit des Volkes erkannt wurde und je as Vertrauen zu ihnen im Volke gewachsen war, so doch wir und mit uns ein großer, nämlich der wohl- Theil des Volkes, zunächst eine Beruhigung darin, r aus dem am 26. vorigen Monats in den Kammern en Programme die Gewißheit entnehmen zu dürfen t haben, daß Sie, hochverehrte Männer, die nunmehr anvertraute Leitung der Regierung in demselben volks- >en Geiste fortzuführen gemeint sind, in welchem sie nm, die Ihre Vorgänger in den höchsten Staats ämtern waren, mit dem Programme vom 16. März vorigen Jahres begonnen und bis jetzt geführt worden ist. Deshalb aber glauben wir auch nur eine Pflicht der Dankbar keit gegen diese zu erfüllen, wenn wir, und mit uns alle Wohlgesinnten im Volke, Ihnen mit der Versicherung ent gegen kommen, daß wir uns für verpflichtet erachten, Ihre in dem Programme vom 26. vorigew Monats angekündigten Bestrebungen in aller Weise, soweit es unsere Kräfte ge statten, zu fördern und zu unterstützen. Sei Ihr Wirken, Hochverehrte, zu Sachsens Heil ein gesegnetes, der Dank des Vaterlandes dereinst ihr Lohn! — Die Kammerver handlungen haben sich seit unserem letzten Berichte dermaßen gehäuft, daß cs nicht mehr möglich ist, dieselben ausführlich nachzutragen; um jedoch den Lesern d. Bl. eine Uebersicht der Wirksamkeit der Kammern zu geben, so wollen wir die selben blos ihrem hauptsächlichen Inhalte nach erwähnen. In der Sitzung der 1. Kammer vom 16. März begründete der Abg. Zschweigert einen Antrag, die Handels- und Ver kehrsverhältnisse betreff., der Abg. Eymann einen andern; die Bepflanzung der Chausseen mit Obstbäumen betreff., der jedenfalls nur höchst zweckmäßig genannt werben kann. In der 2. Kammer brachte der Abg. Böttcher einen mündlichen Antrag ein, die Verwendung sächs. Truppen nach Schleswig- Holstein betreff. Sodann fand die Berathung eines Berichts des 2. Ausschusses über den Gesetzentwurf, die Initiative be treffend, statt, woran sich ein mündlicher Vortrag über das König!. Decret wegen Abänderung des h. 120 der Verfassungs urkunde anschloß. Hierauf erfolgte die Berathung des 5. Ausschusses über die an die Kammern gelangten Adressen. Zwei Berichte, der eine über die Beschwerde des obervoigt- landischen Bezirksvaterlandsvereins, den Ankauf des Bram bacher Forstes Seiten des Scaatssiscus betreffend, und ein anderer über eine Beschwerde Joh. Gottfried Rahms zu Rosenthal über das Justizamt Voigtsberg konnten in diesen Sitzungen nicht zur Erledigung gebracht werden und wurden daher einer späteren Tagesordnung Vorbehalten. Die bereits in diesem Blatte mitgetheilte Ansprache des Kaufmanns Büttner aus Lauban an das sächs. Volk giebt zu mancherlei Vermuthungen-über die Wirksamkeit der Kammern Veran lassung, zumal da die von einzelnen Kammermitgliedern da gegen ausgegangenen Erklärungen nicht genügend erscheinen, sondern vielmehr nur eine Beschönigung des Vorfalls ent halten, an der dem Volke nichts gelegen sein kann. Das Volk will Wahrheit und Klarheit, um volles Vertrauen zu seinen Vertretern haben zu können; Kaufmann Büttner, vielseitig als Ehrenmann bekannt und documentirt, hat sich zu eidlicher Bestärkung feister Angabe erboten. Was wird zu Beseitigung dieser schweren Anklage geschehen? Bereits fangen sich an, die Stimmen des Volkes darüber zu regen (Man vergl. die Bekanntmachung des deutschen Vereins zu Zittau in der Beilage zu No. 78 der Leipz. Zeitung) und ähnliche Aufforderungen an die betheiligten Kammermitglieder, sich besser zu, rechtfertigen, stehen zu erwarten. — Der Ab marsch des sächs. Contingenls nach Schleswig scheint ziemlich fest bestimmt zu sein und ist wahrscheinlich, wenn unsere Leser dieß gelesen haben, bereits erfolgt. Baiern. Die jetzigen Kammern Baierns haben das Ver dienst, den finanziellen Schleier gelüftet und besonders klar bargelegt zu haben, welche Summen von bairischen Staats- geldern für den König von Griechenland bisher verwendet