Volltext Seite (XML)
476 pfindlich giiätzrende Eoncessign, die gewiß auch vor einem Reichstage, keine Gnade finden wird. Der Charakter deS Bundesstaates ist unverändert geblieben, nur die Demarca- tionSlinie ist nach der Seite der Einzelstaaten etwas weiter gezogen worden; aber gerade darin, daß das Reich vor der Vielregiererei behütet und lediglich auf die Wahrung der großen ihm anvertrauten Interest» n angewiesen wird, ist keine Schmälerung, sondern eine Kräftigung der Reichsgewalt zu erblicken. Und wie in dem Abschnitte von der Reichkgewalt das Uebermaß der unitarischen, so ist in den Grundrechten Has Uebermaß der radicalen Bewegung meistcntheils in einer Weise begrenzt, mit der die ehemalige Mehrheit der Reichs versammlung nach Ausweis der Acten übereinstimmt. Doch bin ich weit entfernt, jeden Abänderungsvorschlag der Re gierungen zu billigen; so beklage ich es, daß die freie Ver fügung über ihren Grundbesitz (h. 165) der Nation nicht grundrechtlich gewährleistet werden soll, aber ich kenne auch das heftige Widerstreben gegen diesen Grundsatz in einem großen Theile von Deutschland und sage mir, daß eine Wohl- that, die von kräftigen, die Eigenthümlichkeit des deutschen Wesens von Geschlecht zu Geschlecht forterbenden Stämmen als eine aufgedrungene angesehen wird, noch nicht deshalb in's Leben übergeht, weil sie in der Reichsverfaffung geschrieben steht. Andere Abänderungen wären bester unterblieben, weil sie im Verhältniß zu dem großem Ziele, das zu erreichen steht, von untergeordneter Bedeutung dem Mißtrauen und der Verdäch tigung eine Handhabe leihen. Dahin rechne ich z. B. die Weglassungen in h. 143 von der Preßfreiheit? die dem Ver dachte Raum geben, daß die alten Mittel des Präventivsy- stems, durch die man ehedem die Censur zu stützen meinte, in das neue Reichspreßgesetz wieder Aufnahme finden sollen; ebenso hätte es bei der Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung sein Bewenden behalten sollen, nachdem durch den in zweiter Lesung aufgenommenen dritten Passus des tz. 165 den Anforderungen der Gerechtigkeit genügt war. Ueber dem Einzelnen jedoch darf das Ganze nicht ver gessen werden. Lasse ich dem Berliner Entwurf die Gerech tigkeit angedeihen, die wir, leider vergeblich, für die Reichs verfaffung in Anspruch nehmen durften, daß er nämlich nicht als ein vollgerechtes Werk staatsmännischer Weisheit, sondern als ein Ergebniß von Verhandlungen und Concessionen be- urtheilt wikd; lege ich mir abermals die Frage vor, ob Ge winn oder Verlust gegen einander abgewogen, der vorliegende Entwurf die für die Einheit und Freiheit der Nation wesent lichen Bürgschaften in sich trägt, so kann ich nicht umhin, diese Frage zu bejahen. Ich denke zu hoch vom deutschen Volke, um daran zu zweifeln, daß es auf dem geordneten Wege dieser Verfassung jedes weitere Ziel werde erreichen können, daS ihm für sein Wohl und seine Ehre wünschens- werth erscheinen wird. Jeder Freund des Vaterlandes hat daher die Pflicht, auf Versöhnung und Verständigung hinzuarbeiten, damit ein Ver- faffungswerk so schnell als möglich zu Stande komme. Die Verletzung ihres formellen Rechts auf freie Selbstbestimmung, die Art, wie sie herbeigeführt ist, hat die Nation auf das tiefste verletzt "Und gespalten, und sie ist in Gefahr, über dem Hader um die Form, des Inhalts, der Verfassung selbst ver- lüstig zu gehen. Dieß darf nicht geschehen. Hierzu ist aber Rqchgtebigkeit von Seiten der Fürsten, wie der Völker er forderlich: der Fürsten, weil sie ein Mittel finden müssen, a, tdru »Pflic III 8iar , verif Kreist sein P lhul L ag der rungen einem im Hir «drück» diesem ein« dr sirm v chtete> „Bertin s« Eue dehördrn halten, I »erde I" durfte r aig und llugenl unserer 8 ndeifühl fall, ch die bi »schäl ast gu hierbei 4. So, «»er u der Go dlrr di h«r all, diokon. den i m bei aden, itheilen r «ii u-rihi unre isseo, regier« e deu > i» gc- für j io od« it darge mackt, immea s irürde Lüden uenntn getrau tter de« Üb. Lu Mr. -enriett Staats« Lltbae k «eis das gekrankte Selbstgefühl de, Nation zu versöhn«; Kölker, weil sie nicht auf dam eingenommenen so Standpunkte unverrückt stehen bleiben dürfen. Zwei Punkte sind hierbei vor andern in's Auge zu s, Für diejenigen Staaten, di« der Reichsverfassung zugch und das Reichswahlgesetz angenommen haben, und dir freiwillig auf die Seite Preußens treten, muß ein A eröffnet werden, auf dem sie ohne Verletzung ihres fühls die Hand zur Verständigung bieten können. Mittel sehe ich darin, daß jede der beiden Staateng die eine auf Grund des Rrichswahlgesetzes und der Be der Reichsversammlungi einen Reichstag beruft und daß Reichstage, nachdem sie sich zuvor durch Deputationen ihrer Mitte über die.Streitpunkte verständigt haben, in Reichstag zusammentreten und über das Verfaffungswert gültig entscheiden. Diese endgültige Entscheidung ist das Zweite, wvra Hinweise. Der Berliner Entwurf soll dem einzuberus Reichstage zur Prüfung und Zustimmung übergeben n> Und wenn er bei einzelnen Bestimmungen seine Zustini nach Pflicht und Gewissen versagen muß, wer hat die scheidung? Es wäre unverantwortlich, wenn Liese frage wieder unbeantwortet bliebe. Dem neuen, aus Häusern bestehenden Reichstag werden die Regierungen aber unbedenklich über die „wahren Bedürfnisse der N ein letztes Wort gönnen mögen, da ihre eigenen An im Staatenhause mächtig vertreten sind. So wür Reichstage der Charakter eines verfassunggebenden g und er wäre in gewissem Sinne die Ergänzung der Versammlung. Die schwere Wunde, die dem Stolze der Nation gen, wird nicht geheilt, sie wird noch lange nachblulen der gute Wille, sie zu heilen, wird die Erbitterung bk tigen und die Einigung fördern. Dem König ab alsdann an die Spitze des Vaterlandes tritt, wird der demokratischen Oeles nicht fehlen, ohne den, wie Lub land geweissagt hat, kein Fürst jemals über De herrschen wird." Endlich ist e« ausgesprochen, daß der im Mai d. I.» mene bewaffnete Angriff auf Gesetz, Thron und Laadrewohlf „Meinungskampf' gewesen sei. Da« Wort hat einen guten Klang: denn seine Urbrrzeugung theurr. Aber vergeben« sucht maa Dogma der Religion, oder nach dem Gesetze dr« Recht» und rat, welche« dem Menschen gestattet, jede» Wahn, den sei« schäft erfaßt, mit Mord und Brand und tddtlicher Waffe g nrn Nächsten durchzukämpfen. Wollten dir Betrnnrr der vees chnstlichrn Eonfessionen, wolltrn dir Strenggläubigen und freunde, oder die Anhänger der seiadlichrn Systeme io der schäft sich grgensritig ermordru, so würde man dir« «den so al« grausam findrn. Und hoch -aadrlt e« sich auch hier Urberzrugung in drn hdchstrn Augrlrgeuhritra dr« Mens ! weil r« grgen die rechtmäßige Regierung und die gesetzlich« ging, darum will maa diesen ungeheuren Arrvrl entschuldig», soweit ist die Verschobeaheit »ad Entsittlichung der Seit sch" men, daß alle« wa« gegen Kdnig und Verfassung geschikht prüft, schon allein darum, «eil r« in feindlicher Richtung« nach oben geschieht, für eine gute Sache erklärt und gel Nur die« heißt Fortschritt, Freiheit, Volk«thum und «e Und wie viele sind unter den zahllasrn, >u diesem „Meiavagf Brrführtra, die über Häher« Fragen der Politik überhäuft