Extra-Beilage zu No. 33 des Boigtl- Anzeigers. Statuten -es Pürgervereins. 8- 1- Name -esDereims. Der gegenwärtige, die gerechtesten Besorgnisse erweckende Stand der politischen Verhältnisse unseres Ba ndes hat eine Anzahl selbstständiger Männer hiesiger Stadt veranlaßt, einen Verein unter dem Namen ürger verein" zu gründen. 8- 2. Zweck -es Vereins. Der Verein will durch festes, inniges Zusammenhalten für Aufrechthaltung des Gesetzes und Ordnung kräftig und entschieden wirken. 8.3. Der Verein erklärt sich für zeitgemäßen Fortschritt im politischen Leben auf dem Wege der form, und aus diesem Grunde ebenso gegen reaktionäre als anarchische Bestrebungen. 8 4. Vorzügliche Aufgabe ist dem Verein die Beförderung eines freieren Gemeindelebens, die W a h- ,g der durch die gegenwärtigen politischen Verhältnisse tief erschütterten industriellen, gewerblichen und dwirthschaftlichen Interessen, als sichersten Grundlagen der Wohlfahrt des Staates. 8 5. Zutrittsfähigkeit. Zur Aufnahme in den Verein fähig ist jeder selbstständige, unbescholtene Mann, mag er in der Stadt auf dem Lande wohnen, vorausgesetzt, daß er keinem anderen politischen Verein angehört. 8- 6. Organisation -es Vereins. An der Spitze des Vereins steht ein auf die Dauer von drei Monaten gewählter Ausschuß von lf Personen, welcher aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt. 8 7. , Der Ausschuß wählt aus der Mitte des Vereins einen Schriftführer und Cassirer. 8. Der Ausschuß bestimmt Zeit und Ort der Versammlungen des Vereins, welche der Vorsitzende zu i hat. 8. 9. Der Ausschuß entscheidet über die Aufnahme derer, welche dem Vereine beitreten wollen.