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LSI id vom General v. Heinz ab, haben sich durch ausgezeichnet. Unsere Pioniere, mit dem Kühler (der auch leicht verwundet wurde) an arbeiteten unter dem heftigsten Feuer. Das Ge- i mit wenigen Unterbrechungen von früh 4 Uhr 3 Uhr. Unsere zwölfpfündige Batterie hat Kanonenbote, die immer heimtückisch in unserer lagen, viel Verlust erlitten. Zwei Geschütze wurden und werden wohl erst diese Nacht wieder flott ge lb IZWwerden können. Die dänischen Jäger schieß.n vorzüg- OlHiEd hüben uns viele Verluste zugefügt. begnü^r Verlust der deutschen Truppen im Ganzen kann ie Minder 200 Mann betragen; wir Sachsen litten am gends^-" el uulMie Nachricht vom 16. April giebt den Verlust der im viWa also an: 11 todtc oder verwundete Olsiziere u. 147 lit verwundete Soldaten. ivickiMßerrcich. Die Kaiserlichen Truppen haben bei Wei- Häl iMe bedeutende Niederlage erlitten und ein Gerücht sagt, ch bkiMe Ungarn bereits bis dicht vor die Mauern Wiens c seien. Näheres im nächsten Blatte. immM 'reglM . chrM Dret Dinge, mg-Wdenen eine Aenderung dringend nölhig ist. et amM (Milgcthkill vvn einem vraclischen Landirirthe.) EM (Beschluß.) iedo^ »weiter Uebelstand, worüber man sich mit Recht zu den W" d^lte und wo ein energisches Einschreiten der Obrig- ^Wvon höchsten Nöthen wäre, ist: rbeiD der Forst- und Baumfrevel. MlWid nicht die Klage über Mangel an Nutzhölzern, an sowohl als an weichen, täglich immer lauter und > dieW Sieht man sich nach den Ursachen um und er- , ditW sich darnach, so wird der Eine dieselben in der ie ödWchl der Einwohner, ein anderer in der nahrlosen Zeit, unk Wi dritter wieder anderswo aussuchen. Ms dürften wohl aber nur scheinbare Gründe sein. ten^Wanzcn Grund kannst du finden, du darfst dir nur eini- Mühe geben, wenn du die Verwüstung und den jettiEiuch der schönsten jungen Bäume zu Weihnachten und Mn betrachtest. ul^Wn darf nur nach Weihnachten eine junge Anpflan- IberliWvn Tannen durchgehen; hier darf es Niemanden wun- lMMoß in Zukunft Mangel vvn derartigem Holze entstehen >d dWÖenn Schockweise werden die schönsten jungen Bäume ich «Wund ohne Scheu in den Städten zum Verkauf feil w>Wt. ist liWß geschieht in der Regel von nichtswürdigen Faul- e die weiter nichts arbeiten wollen und das Geld, wel- dafür erlöst, in der ersten besten Kneipe durchbringen. Mn sieht auch noch, daß manchmal drei, vier und noch r dii^olche schöne junge Tannen geköpft sind, wovon erst t mitgenommen, die übrigen aber liegen gelassen wor- ! weil sie nicht schön genug waren. Dasselbe ist auch lUpvWjungen Birken zu Maien auf das Pfingstfest der Fall. man die Verwüstungen dieser beiden Baumarten in einer Stadt, geschweige denn in allen Städten zusammen, so darf es niemanden befremden, wenn in Zukunft wohl schwerlich ein nutzbarer Baum der Art wird anzutreffen sein. Man wird mir wohl einhalten: man zeige die Holz- und Baumfrevler nur erst an, dann wird schon Hilfe ge schafft werben. Allein welcher Besitzer ist im Stande, im merwahrend Tag und Nacht im Walde zu sein? Und wenn einer bei einem solchen Diebstahl getroffen wird, was ist die Folge davon? Soll diesem Unwesen Einhalt gethan werden, und wir sind es der Nachwelt schuldig, so darf man nur das Uebel bei der Wurzel fassen und Käufer so gut als Diebe bestrafen; dann wird es gar bald unterbleiben. Denn diese beiden Gewohnheiten können auf andere wenig kostspieligere Weise deshalb auch angenehm gemacht werden. Auch hier liegt es nicht an Mangel an einem Gesetze, sondern an der Ausführung und Handhabung desselben. — Ein dritter Gegenstand, welcher ebenfalls in ländlichen, wie auch theilweise in städtischen Grundbesitz einschlägt und wohl eine neue Umgestaltung verdient hätte, ist das Mandat, den Straßenbau betreffend, vom Jahre 1781. Ob man wohl auch hierinnen eine Einseitigkeit, eine Parteisucht von früherer Zeit her, in der Vollziehung dieses Gesetzes nicht verkennen kann, indem ein Theil und namentlich Geistliche auf dem Lande und Rittergutsbesitzer, von den Bauten und Reparaturen an den Communicationswegen frei zu sein glaubten; so fehlt es doch auch hier nicht an ein- fchlagenden Gesetzen. Da heißt es: „So versehen Wir Uns nicht weniger zu Unseren getreuen Vasallen, Obrigkeiten und Unterthanen, welchen die Führung des Baues oblieget, daß sie sich dieses heil samen und auf ihren eigenen Vortheil so genau sich beziehenden Geschäftes mit allen Kräften unterzieh», und nicht allein auf die Wiederherstellung Öderer noch nicht gebauten Straßen, soweit es eines jeden Schuldigkeit erfordert, möglichsten Bedacht zu, nehmen, sondern auch deren Erhaltung sich ocstens angelegen sein lassen werden. Auch die Geistlichen haben sich des Hebens der Gräben an denen Straßen, gleich denen übrigen Grundstücksbe sitzern mit zu unterziehen." — Hieraus läßt sich eben so wenig eine Befreiung davon ableiten, wie es auch der gesunde Menschenverstand nicht zu- geben kann, daß der kleinere Besitzer, der die Wege nur sehr wenig braucht, dem Größeren dieselben zu dessen Bequem lichkeit, wie auch zum allgemeinen Verkehre, zu bauen und im Stande zu halten, verpflichtet sei. Auch unter denen, die man zcjther als dazu berechtigt gehalten, herrscht noch eine sehr große Ungleichheit und theilweise Unbilligkeit. Es ist auch dieß gar nicht zu bewundern; denn in einem Zeit räume von beinahe 68 Jahren hat sich so manches geändert, folglich kann auch dieses Gesetz nicht mehr so in seiner jetzigen Gewalt für unsere Zeit passen. Man muß sich wundern, baß unsere demokratischen Kammern noch nicht darauf gestoßen und auch noch keine derartigen Petitionen an dieselben gekommen sind. Es wäre dieß wohl der Mühe werth, wenn eine derartige Petition von einem Vereine entworfen und an die jetzigen Kammern gesendet würde. Dieß sind drei Gegenstände, denen in der Stadt und na mentlich in kleinen Städten, welche ebenfalls die Landge meindeordnung haben, wie auch auf dem Lande eine Aende rung dringend noch thut.