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s . w. Verschieden sind ferner beide in Rücksicht auf die Handlungen, welche vorausgehen, ehe die Sache zur end en Entscheidung vor der Jury kommt. In England ent- idet erst die Anklagtjury oder Großjury, welche aus 23 der Majorität von 12 Geschwornen besteht, über die ge, ob Grund zur Anklage gegen einen Angeschuldigten iege oder nicht und die Urtheils- oder Kleinjury entschei- ob der Angeschuldigte wirklich schuldig sei. Ist der Ver- sbefehl ausgefertigt, so wird der Angeklagte gefänglich ezogen und muß 6—12 Monate sitzen, weil die Ge- -ornen im Jahre ein- höchstens zweimal zusammen kom- . In Frankreich ist die Anklagejury 1801 aufgehoben das ganze Verfahren bis zur Jury ist rein inquisito- , geheim und vor königl. Richtern. Die Polizei sucht vcise der That, Verdachtsgründe und Beweise gegen den ittr oder Mitschuldigen aus; die ergangnen Aktenstücke dcn dem Staatsanwalte vorgelegt, dieser stellt seine An- e und die Anklagekammer des Appellationshofs urtheilt ' den Anklagestand vor den Assisen. .In Frankreich hängt Wahl der Geschwornen ganz von dem Departement-Prä- ni.Hdem Affisenpräsidenten und dem öffentlichen Ankläger Wahlfähig sind Mitglieder der Wahlcollegien, die 300 st besteuerten Einwohner des Departements, Doctoren Licentiatm der 4 Facultäten, Mitglieder des Nationalin- ls, Banquiers, Kaufleute, Verwallungsbeamte, die 4000 Gehalt haben; nur nicht Minister, Präfecten und andere >ter. In England ist die Wahl viel freier. Jeder, der 21 Jahre alt ist und 10 Pfund aus seinen Ländereien 20 Pfund Erbpacht hat, kann Geschwvrncr werden. Sol- n, besoldete Beamte, Geistliche, Advokaten, Aerzte, Flei- - und Gcflügclhändler sind ausgenommen: letztere, weil > ihnen Unbarmherzigkeit zuschreibt. In Frankreich ist der Ausspruch von wenigstens der chworncn für die' Schuld verurtheilend, Gleichheit der mmen bewirkt Freisprechung. Bei einstimmiger Stim- mchrheit (7 gegen 5), die bei Zweifelhaftigkeit der Rich- oft eintritt, zählt man die Stimmen der Richter zu den Geschwornen und nun entscheidet einstimmige Stimmen- rheit. In England muß Einhelligkeit aller 12 Stimmen sein und die Geschwornen werden nicht eher entlassen, bis ünig geworden sind. Die französische Jury kennt keine ein über den Beweis, subjcctive Uebcrzeugung und Ge- i sind der Grund ihres Uriheils; in England wird das oissen durch allg. Normen geleitet, welche lheils auf. aus- iklichen Gesetzen, lheils auf altem Gcrichtsbrauch beruhen daher Erziehung eingeprägt, in die Gefühl und die Ge- ung der Menge ausgenommen sind. Dahin gehört 1) er ist so lange für unschuldig zu halten, als nicht seine uld erwiesen ist, 2) es ist besser, daß mehrere Schuldige los bleiben, als daß ein Unschuldiger bestraft werde. Oer Ausspruch schuldig muß sich auf augenscheinlichen, i Zweifel ausschließenden Beweis gründen. Verhandlungen. Die Verhandlungen vor den Assisen Frankreich sind: Verlesen der Anklagsacte durch den Ge- isschrciber, die der Präsident dem Angeschuldigten erklärt die von dem Staatsanwalt in einer Rede wiederholt ), Vernehmung des Angeschuldigten und der Zeugen, diren des Staatsanwalts und des Vertheidigers, Wieder- ng des Präsidenten, der Beweise und Gegenbeweise, Re- und Gegenreden zusammenfaßt und die von den Ge schwornen zu-beantwortenden Urtheilsfragen entwirft. Nach Beendigung zikhen sich die Geschwornen zurück und entscheiden in der oben angeführten Weise. In England ist das Ver fahren verschieden, weil die Anklagejury besteht und erst die Großgeschwornen über die Zulässigkeit der Klage zu entschei den haben. Ist diese zulässig, so wird die Sache ziemlich in derselben Weise abgemacht. Einwürfe. Dieses Institut hat nun auch viele Gegner gefunden. In Deutschland kämpfte besonders Feuerbach ge gen die Geschwornen, der es blos für eine politische Anstalt gelten lassen wollte und behauptete, daß bei aller Unabhängig keit von der Regierung die Unkenntniß der Rechtsverhältnisse die Geschwornen falsch leite, daß Parteigeist öffentl. und vorgefaßte Meinungen, sowie andere Einwirkungen nachthei ligen Einfluß auf den Ausspruch üben können und daß in keiner höhern Instanz das ungerechte Urtheil verbessert wer den kann. (Beschluß folgt ) Oertliches Am 25. Januar ist die Einführung der neu gewählten Stadtverordneten und der Mitglieder des Bürgerausschusses erfolgt.*) Nach Beendigung dicser Handlung und nachdem zuvörderst die Wahl des Vorsitzenden, welche auf den Stadt verordneten Freitag, und die Wahl dessen Stellvertreters, welche auf den Stadtverordneten Lang siel, vorgenommen worden war, begannen die Stadtverordneten in energischer Sorge für das Interesse der Stadt sofort ihre Wirksamkeit dadurch, daß der.vom Stadtverordneten Georg Teuscher ge stellte Antrag: „die Stadtverordneten beginnen ihre Ge schäfte nicht eher, als bis der Rath ein Verzeichniß des städtischen Vermögens angefertigt hat" vom Eollegium durch Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben wurde. Diesen Antrag und darauf gefaßten Beschluß einer wei, teren Kritik zu unterwerfen bedarf es nicht, um nachzuweisen, daß derselbe desjenigen Taktes entbehrt, der den Gemeinde vertretern eigen sein muß, um mit Kraft wirken zu können. Zu beklagen ist es allerdings, daß bis jetzt ein Vermögens- verzeichniß noch nicht vorliegt, und den Stadtverordneten nicht zu verargen, wenn dieselben auf Beseitigung dieses UebclstaNdes bestehen. Wenn aber die Stadtverordneten da von die eigene Wirksamkeit abhängig machen und der Ver waltungsbehörde wie einen Popanz die Erklärung entgegen setzen, daß sie selbst ihre Pflicht nicht erfüllen wollen, weil die Verwaltungsbehörde ihre Obliegenheit noch nicht erfüllt . *) Die Sladlverordnettn sind: Georg Teuscher, Maurermeister Vogel, Scilermeister Eduard Teuscher sen.» Zimmermeister Baum- garlrl, Bleicher Seifere, Bäcker August Ludwig, Webermstr. E. L. 'Schurig, Kfm. Lang, Kfm. Zschweigert ren., Maler Schnauder, Spracht. Freytag, Kupferschmicdemstr. Bachstria, Webermstr. F. W. Schubert, Kfm. Baldauf, Lehrer Lindemann, Techniker Schönherr, Adv. Haußner, Kfm. 2. H. Fr. Müller. — Mitglieder des Bürger« auslchusses: P-sam. Pippig,'Gürtler Wilh. Teuscher, Bäctermftr. Tröger, Webermstr. Ed. Beck, Schäntw. Körner, Kfm. Moritz Har tenstein, Lischlermstr. Weber, Lppret. Luther, Formstecher Schmidt, Schuhmachermstr. Moritz Schuller, Schneidermstr.Hrmpel, Lischlermstr. Urlaub, Aktuar Jahn, Buchdrucker L. Wieprecht, Webermstr. E. L. Stengel, Kfm. Gottfried jun.. Glasermstr. A. Zschweigert, Eanlor Fincke, Webermstr. Jul. Schreiber, Nadlermstr. Schott, Seilermstr. Wilh. Gottfried, Webermstr. Frdr. W. Kölzsch jun, Webermstr. E. L. Haller, Instrumentenmacher Vogel.