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S7 re Arbelten unter Mitwirkung des statistischen Vereins >esst« ig eines besonder» osficirllen statistischen Bureaus erreicht >en, befind des wie ng mein >en, setz, ;e g' in id Ai 'lge zier» btsps! lständi l Str ng a ssen s gar ten Ver sver Veit gelei sterf ig v heilten Ermächtigung Vorschüsse aus der Staatskasse ge- >en worden. Das Ergebniß dieser Maßregel darf trotz > ungünstigen Zeilverhältnisse schon jetzt ein befriedigendes rannt werden. bür sie en. tnsp ch m ing ndli n R n. >ng zen die n wel lües ing innig nhau Gegenstand fortgesetzter Verhandlungen gewesen, und ring« ist den darauf bezüglichen ständischen Anträgen theils schon Nicht minder sind die Verhältnisse der obererzgebirgischen lag Wgelfabrikation, ingleichen der Gewehrfabrikation in Ol- werdWsgeführt worden; indessen hat man sich überzeugt, daß der ellt j chlige Zweck einer Gewerbestatistik nur durch die Einrich- Die Auswanderungsfrage anlangend, so wird zunächst den Kammern eine Vorlage gemacht werden, welche die un- nöthigen Schwierigkeiten für Auswanderer beseitigt. Im Uebrigen ist zwar vor Kurzem eine Vereinigung unter gder Mehrzahl der im Lande bestehenden Auswanderungsvereine zu Stande gekommen, das Erforderliche wegen einer Ord, nung beim Sammeln von Beiträgen im Lande und einer deshalb zu führenden Eotrole eingcleitet, auch mit Sachver ständigen bereits mehrfach Berathung gepflogen worden. Die Bearbeitung von Gesetzen über das Verhältniß des Staates zu dem Eisenbahnwesen und der Eisenbahnpolizei wird von der Regierung fortwährend als ein dringendes Be- dürfniß anerkannt. Sie glaubt jedoch, dessen Befriedigung, zunächst von der Reichsgesetzgebung erwarten zu müssen. Als ein erfreuliches Ereigniß darf die Vollendung und Eröffnung der Jüterbogk - Riesaer Eisenbahn bezeichnet wer den. Es werden hierüber, so wie über den Abschluß eines Vertrags mit, der künigl. preußischen Regierung über die Ausführung einer Bahn von Weißenfels nach Leipzig und die Ergebnisse der Vorarbeiten wegen der technischen Aus führbarkeit einer Eisenbahn von Dresden über Freiberg nach Ehemnitz, mittelst besonder« Decrets Mittheilungcn gemacht werden. Die in Bezug auf das Brandversicherungswesen gestellten Anträge früherer Landtage haben mehrfacher Erwägung unter legen; das Resultat derselben wird den Kammern vorgelegt werden. Der Anschluß der Oberlausitz an die alterbländische Brand versicherungsanstalt ist im Wege eines besonder» Vertrags mit den Provinzialstanden ausgeführt worden. Ebenso hat die Ekrichtung eines Pensionsfonds für die Brandversicherungsinsvectoren stattgefunden. Die Reform des Medicinalwesens ist fortwährend, im Auge behalten worden, und gedenkt die Regierung deshalb eine Vorlage an die Kammer» gelangen zu lassen. Auch ist die Bearbeitung einer Apothekerordnung, ingleichen eines Gesetzes über den Handel mit Arzneiwaaren bereits soweit vorgerückt, daß es thunlich sein wird, beide Entwürfe an die Kammern zu bringen. Die zu Erledigung des ständischen Antrags auf Revision des Gesetzes über die Lodtenschau erforderlichen Vorbereitungen sind getroffen, aber noch nicht beendet. Dessen unerwartet ist im Wege der Verordnung ausgesprochen worden, daß Atteste der Aerzle, welche die Verstorbenen während der letzten Krankheit behandelten, die Stelle der Leichenbestattungsscheine vertreten sollen. Die nunmehr erfolgte Fassung der vorzüglichsten der jetzt bekannten Mineralquellen in Elster hat die ihnen beigelegte Wichtigkeit bestätigt und dem Elsterbade in Verbindung mit überraschenden Curfolgen einen Ruf begründet, welcher für die Zukunft sehr Günstiges erwarten läßt, lieber die durch die Quellenfassung und durch die nöthigste Instandsetzung des Bades zum Gebrauche für die zahlreichen Heilung Suchenden erforderlich gewordene Verwendung von StaatS- mitteln und den sonstigen Stand des Unternehmens werden den Kammern die vollständigsten Nachweisungen gegeben werden. Für die Finanzverwaltung Sachsens war die abgelaufene Finanzperiode von hoher Wichtigkeit. Die Uebernahme der fächsisch - bairischen Eisenbahn auf den Staat, der Selbstbau der sächsisch-böhmischen Eisenbahn und die Beteiligung des ist den darauf bezüglichen ständischen Anträgen theils schon auMnüge geschehen, theils zur weitern Ausführung Vorberei- en l >g getroffen. rben kann. Ein diesfallsiger Plan wird bei Gelegenheit Budgetsberathung vorgelegt werden. Für die Förderung des Locomotivenbaues und der Flachs en vAschinenspinnerei sind in Gemäßheit der von den Kammern thstand gegeben haben, ist der erforderliche Gebrauch ge- t worden. Hierüber sowohl» so wie über die Art und den Umfang geleisteten Hilfe, werden ausführliche Nachweisungen ge, m werden. Dem Anträge der Kammern auf Erhöhung des Postu- für Landwirdschaft und auf freiere Bewegung der land- thschaftlichen Vereine ist in ersterer Beziehung durch die das Budget ^ufgenommene Position genügt, in letzterer d durch die neue Organisation des landwirthschaftlichen reinswescns Abhilfe geschehen, deren Grundzüge bei Gele hnt der Budgetspvsition zur Mittheilung gelangen werden. Die Wünsche, wegen gründlicher Vorbereitung der Acker schulangelegenheit sind vollständig berücksichtigt und es ist e besondere Vorlage deshalb ausgearbeitet worden. Die nach den Grundsätzen der Enquvlen in Angriff ge- imencn Arbeiten der Commission für die Gcwerbs- und citsverhältnisse haben trotz der Schwierigkeiten der erheb- sten Art ihren gewünschten Fortgang genommen. Es wer- nach Beendigung derselben Gesetzentwürfe über Einfüh- q von Gewerbegerichten, über Abstellung verschiedener ißbräuche in der Fabrik- und Hausindustrie, endlich, da- i es nickt thunlich sein sollte, eine vollständige Gewerbe- nung schon gegenwärtig vorzulegen, doch gewisse vorbe- cndc Grundsätze zur gesetzlichen Sanclionirung an die Kam- rn gelangen. Nächstdem wird die Regierung auf Einrichtungen Be- t nehmen, um die Vortheile des Credits auch den klei- n Gewerbtreibenden zu gewähren, so wie es gleichzeitig der Absicht ist, den kleinern Grundbesitzern die Vortheile er Hypothekenbank zu Theil werden zu lassen. Mlt den Ergebnissen der Arbeiten der Commission für Gewerbs- und Arbeitsverhältnisse steht die Regelung des werbsconcelsionswesens überhaupt, des ländlichen Gewerbe- rirbs, des Jahrmarktwesens, des Wanderns der Handwerks ellen in so nahem und nothwendigem Zusammenhänge, über die einschlagendcn Fragen, insoweit dieselben nicht ch die oben angekündigten Gesetzentwürfe ohnehin Erle- ung finden werden, erst später Entschließung wird gefaßt rden können, nachdem man sich bei den gedachten Gesetzen cr die dabei maßgebenden Grundsätze geeinigt haben wird. Zur Förderung der Gewerbestatistik sind zwar umfängli.