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51 bme rMSolchcß wird andurch mit der Bemerkung bekannt ge- M)l, dass etwaige begründete Einwendungen gegen diese Whl und daß Wahlverfahren, tu denen auch der StaalS, Mall berechtigt ist, bei Verlust derselben binnen 8 'Lagen Nors. ter sofort beginnenden Aushangung des öffentlichen An- allhier an gerechnet, anzubringen und zu bescheinigen 'affens,M , ankcDGaffcnreulh, d. 18. Januar 1849. machM Der Wa Klaus schuß das. den tiD Gustav Facilides. agö der 4 Aktbeilung des 42. Wahlbezirkes sind zu Gc- t zu kMyornen heute gewählt worden: Johann Christpoph Petzold aus Herlasgrün, W Johann Gottlieb Trampel aus Neudörfel, kld. W Johann Christian Stier aus Möschwitz, W Johann Georg Eisel aus Pöbl, I Christian Gottfried Hummel zu Limbach, l in tW Earl Gottlob Stier daselbst, Earl Groß zu Wchlarsgrün, GrcD Johann Christian Müller zu Limbach. I Nach ihnen hallen die meisten Stimmen Johann Gott- l CbrRd Pammler von Pfaffengrün, Christian Lorber zu Lim- Ml), Friedrich Jugel zu Limbach, David Feustel auf der , Rrthmühle, Julius Petzold zu Mühlwand, Gottlieb Schnei- Na» auf der Ncnzschmühle, Gottfried Thoß zu Möschwitz, No ll Kraft zu Pöhl. miß, I Etwaige Einwendungen gegen die Wahl und das Wahl en, Mahren sind bei deren Verlust binnen 8 Tagen, von der Rue Nachmittags 5 Uhr erfolgten Außhangung deS An- Rags an gerechnet, anzubringen und zu bescheinigen. ffmaW Wahlort Pöhl, den 18. Januar 1849. md « Der Wahlausschuß. tigt W vr. Lorentz. I Geschwornenwahl betreffend. I In der aus den Ortschaften Oberlosa, Stöckigt, Unterlosa, das. Rinsdorf und Brand gebildeten Wahlabtheilung des 43. Wahl- ». Rrks sind in Gemäsheit §. 51 ff. des Gesetzes, die provisorische Mirichtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen und dergl. »reff, vom 18. November 1848 H^R Zwei Geschworne rks V wählen. I Die Stimmberechtigten dieser Wahlabtheilung, welche bei her Mr Wahl Antheil nehmen wollen, werden daher hiermit auf- Rerdert, sich bei Verlust ihres Stimmrechts für sothane Wahl "lhW den 22. Januar 1849 deslMi Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 4 Uhr R den Gemeinderäthen ihrer Orte persönlich zu melden, A über ihre Stimmberechtigung auszuweisen und die Stimm- Rtel in Empfang zu nehmen, sodann aber > den 25. Januar 1849 Ri 9 bis 12 Uhr Vormittags ihre Stimmzettel, mit deutlicher > st"W bestimmter Bezeichnung der aus den wählbaren Einwohnern Wer Wahlabtheilung zu Geschwornen vorzuschlagenden zwei Rrsonen versehen, vor dem Wahlausschüsse allhier zu Oberlosa mnH Person abzugeben, indem nach Ablauf dieser Zeit eine weitere üchRnahme von Stimmzetteln nicht stattfinden kann. I Oberlosa, den 10. Januar 1849. I Der Wahlausschuß allda. Karl Steinhäuser, vir. Mi. Bekanntmachung. In der ersten Wahlabtheilung des 42. Wahlbezirkes sollen in Gemäsheit des provisorischen Gesetzes vom 18. Nov. 1848 8 Geschworne gewählt werden. Es werden daher die Stimm berechtigten hiesiger Stadt mit Rietzmar und Spitzenburg zu Ebersgrün, Wallengrün, Unterreichenau mit Mittelhöhe, Linda, Oberreichenau, Ranspach, Oberpirk und Unterpirk, welche an dieser Wahl Antheil nehmen wollen, hiermit aufgcfordert, sich den 23. Januar 1849 von Vormittag 9— 12 und Nachmittag von 2—6 Uhr bei Strafe des Verlustes ihres Stimmrechtes für die vorseiende Wahl und zwar die Srimmberechtigten hiesiger Stadt bei dem unter zeichneten Wahlausschüsse, die Stimmberechtigten der vorgenannten Dorfschaften aber bei ihren Gemeinbevorständen und Gemeinde räthen, persönlich anzumelden, sich über ihre Stimmberechtigung auszuweisen und die Stimmzettel in Empfang zu nehmen. Die Stimmberechtigten der sämmtlichen vorgenannten Ort schaften haben die Stimmzettel, auf welche 8 Wählbare aus der ersten Abtheilung des 42. Bezirks nach Namen, Stand, Wohnort und Gewerbe deutlich aufzuzeichnen sind, den 26. Januar 1849 von Vormittag 9 — 12 und von Nachmittag 2 — 6 Uhr in Person bei unterzeichnetem Wahlausschüsse, in hiesiger Rathsstube, unter der Verwarnung abzugeben, daß nach Ablauf dieser Frist eine weitere Annahme der Stimmzettel nicht ftattfiuden kann. Pausa, am 10. Jan. 1849. Oer Wahlausschuß das. Gottlob Rudowsky. Geschwornen-Wahl betreffend. In der aus den Ortschaften Thoßfell, Gansgrün, Gospers- grün und Deitshäusern gebildeten Wahlabtheilung des 43. Wahl bezirks sind in Gemäsheit §. 51. flg. des Gesetzes, die provisorische Einrichtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen und dergleichen betreffend, vom 18. Novbr. 1848, Zwei Geschworne zu wählen. Die Stimmberechtigten dieser Wahlabtheilung, welche bei die ser Wahl Antheil nehmen wollen, werden daher hiermit aufgefor dert, sich bei Verlust ihres Stimmrechts für sothane Wahl den 24. Januar 1849 von Vormittags 9 — 12 und Nachmittags 2 — 4 Uhr bei den Gemeinderäthen ihrer Orte persönlich zu melden, sich über ihre Stimmberechtigung auszuweisen und die Stimmzettel in Empfang zu nehmen, sodann aber den 26. Januar 1849 von 3 bis 6 Uhr Nachmittags ihre Stimmzettel mit deutlicher und bestimmter Bezeichnung der aus den wählbaren Einwohnern dieser Wahlabtheilung zu Geschwornen vorzuschlagenden zwei Personen versehen, vor dem Wahlausschuß allhier zu Thoßfell in Person abzugeben, indem nach Ablauf dieser Zeit eine weitere Annahme von Stimmzetteln nicht stattfinden kann. Thoßfell, den 11. Januar 1849. Der Wahlausschuß das. vr. Steinhäuser, vir. M«. Geschwornen-Wahl betreffend. In der aus den Ortschaften Neuensalz, Zobes, Altensalz, Mechelgün und Theuma gebildeten Wahlabtheilung de- 43. Wahl-