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Voigtländi scher Anzeiger. Sechs und fünfzigster Jahrgang. Redigirl von Advocat C. Wieprecht. Truck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wiltwe in Plauen. Jährlicher Abonnementspreis für dieses Blatt 25 Neugroschen. — Die Jnsertwnsgebühren werden mit 1 Neugroschen für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß des Raumes. — Mittwoch. 46« 11. Juni 1845. Welthandel. In voriger Nummer d. Bl. ist im Berichte über die Wahl der ritterschafll. Landtagsabgeordneten gesagt, daß der Gerichtsdirector Adler zum Stellvertreter gewählt worden ist. Diese Nachricht ist dahin zu berichtigen, daß diese Wahl nicht den Gerichtsdirector Adler, sondern den Rit tergutsbesitzer Adler auf Treuen untern Theils ge troffen hat. Die deutsch-katholische Gemeinde in Plauen, von wel cher man nach ihrem Zusammentritt nicht Viel gehört hat, wirkt demungeachtet unbemerkt fort, ihrer Existenz Anerken nung zu verschaffen. Sie hat deshalb beim Stadtrath den Antrag gestellt, wegen ihrer Bestätigung das Weitere bei der höhern Behörde zu vermitteln. In Folge dieses An trags ist Seiten des RatHS Bericht an die Kreis-Direction erstattet, von dieser Behörde jedoch die Sache mit der Ver ordnung remiltut worden, der Rath solle zuvörderst dafür besorgt sein, daß jener Antrag von sämmtlichen Mitgliedern der deutsch-katholischen Gemeinde unterschrieben werde, da nach frühem Vorgängen in Annaberg und Chemnitz das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts in Be treff derartiger Anerkennungsgesuche zunächst die eigenhändige Unterschrift sämmtlicher Theilnehmer erfordere. An vem unlängst vom Sladtrathe erlassenen Verbot, hinsichtlich der Benutzung der Gottesackerkirche zur Abhaltung des römisch- katholischen Gottesdienstes, wollte man zwar auch die Ein wirkung der deutsch-katholischen Gemeinde erkennen. Allein eine derartige Annabme erscheint als gänzlich unbegründet, vielmehr ist jenes Verbot, wie hinlänglich bekannt ist, aus schließlich durch den Eintritt veränderter Verhältnisse und dadurch veranlaßt worden, daß die Römisch-Katholischen den Stadtrath um die erforderliche Erlaubniß nicht gebeten haben. Die Regierung Preußens hat in Betreff der Deutsch- Katholiken erklärt, daß sie zwar den diesfallsigen Beweg ungen nicht hemmend entgegen treten werde, die Frage über ausdrückliche Anerkennung jener Kirche ober weiterer Ent schließung so lange noch vorbehalten wolle, bis sich die neue Reform gehörig entwickelt habe. Bis dahin soll den Deutsch- Katholiken die Benennung „Gemeinde" in amtlichen Er lassen nicht gegeben werden, wie denn auch untersagt wird, die Bezeichnung deutjch-katholisch, oder apostolisch-katholisch zu gebrauchen. Zugleich wird in dem Regierungserlasse ver boten, die Kirchen für den Gottesdienst der Deutsch-Katho liken herzugeben. Gegen dieses Verbot hat der Magistrat und das Kirchenpresbyterium zu Königsberg Protest erhoben. In Halberstadt sind am 30. Mai bei Bildung einer deutsch - katholischen Gemeinde von den Römlingen wieder Ercesse begangen worden, wie solche leider nicht selten zur Erreichung ihrer Absichten von ihnen in Anwendung gebracht werden. Ein Haufe Römisch-Katholischer drang in's Rath- haus, worin die Versammlung zu jenem Zwecke stattfand, ein und suchte durch Gewalt die Unterzeichnung der entwor fenen Urkunde zu vereiteln. Der Erfolg dieses Verfahrens war kein anderer, als daß Tags darauf viele Katholiken und namentlich auch mehre der an dem Ercesse Betheiligten ihren Beitritt zu der neuen Gemeinde erklärten. Das Direktorium der sächsisch-bairischen Eisenbahn, wel chem das Geld ausgegangen ist, sieht sich in die unange nehme Lage versetzt, anderweite Mittel herbeischaffen zu müssen. Die für den ganzen diesseitigen Bau in Anschlag gebrachten Summen sind verbraucht und die dem Bau im Voigtlande sich entgegen stellenden bedeutenden Hindernisse noch zu bewältigen. Der gegen v. Jtzstein und Hecker verfügten Ausweisung aus Berlin und den preußischen Staaten liegt kein anderes