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Voigtländischer Anzeiger. Sechs und fünfzigster Jahrgang. Redigirt von Advocat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwe m Plauen. Jährlicher Abonnementspreis für dieses Blatt 25 Neugroschen. — Die Jnsertionsgebühren werden mit 1 Neugroschen für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß des Raumes. — Mittwoch. 20. 12. März 184S. Unterzeichnete Behörde findet sich veranlaßt, auf nachstehende Verordnung aufmerksam zu machen. Plauen, den 7. Marz 1845. Der Rath. Bekanntmachung. Die Begründung einiger neuen Freistellen in der König!. Blindenanstalt betreff. Ungeachtet durch das Gesetz und die Bekanntmachung vom 26. Mai 1834 die Unterbringung bildungsfähiger Blinder in die Königliche Blindenanstalt zu Dresden dadurch erleichtert ist, daß, so ost die subsidiarische Verbindlichkeit der Heimathsqemeinden eintritt, nur ein jährlicher Verpflegbeitrag von 27 Thlm. zu entrichten ist, und auch dieser im Falle großer Mittellosigkeit auf Verwendung der Kreisdirectionen noch ermäßigt werden kann, so ist doch seit mehrern Jahren eine verhältnißmäßig nicht unbedeutende Zahl von Stellen in dieser Anstalt, aus Mangel an Bewerbungen, un besetzt geblieben. Leider scheint dies seinen Grund nicht sowohl in dem Nichtvorhandensein solcher Blinder, für deren Bil dung das Institut berechnet und nicht auch außer demselben genügend gesorgt ist, als in der nicht allemal durch wirkliches Unvermögen zu entschuldigenden Scheu selbst vor dem mäßigsten Aufwande zu haben, während doch die Angehörigen und Heimathsqemeinden blinder Kinder, selbst bei Verkennung ihrer elterlichen, verwandtschaftlichen, allgemeinen christlichen und selbst bürgerlichen Verpflichtungen, schon um ihres eignen Vortheils willen geneigt sein sollten, sich die spätem Opfer der lebenslänglichen Unterhaltung dadurch zu ersparen oder wenigstens bedeutend zu erleichtern, daß sie dergleichen Un glückliche bei ihrem Eintritt in das bildungsfähige Alter, in der Regel das 8. bis 10. Lebensjahr, in der Anstalt unter bringen, wo, insoweit nicht Mangel an körperlichen und geistigen Anlagen, oder zu große Vernachlässigung bei der frühe sten Erziehung entgcgenfteht, besonders bei männlichen Zöglingen, es meistentheils gelingt, ihnen, neben eurer erfreulichen Bildung des Verstandes und Herzens, solche technische Fertigkeiten anzueignen, mittels deren sie nach sechs bis acht Jah ren ziemlich selbstständig und ausreichend ihren Erwerb zu finden vermögen. Um jedoch auch für die seltnem Fälle wirklichen Unvermögens zu Aufbringung des erforderlichen Aufwandes noch ausreichender, als bisher, zu sorgen, hat das Ministerium des Innern darauf Bedacht genommen, aus den Mitteln einiger milden Stiftungen, unter welchen besonders die Olsufieff'sche zu nennen ist, außer den bereits bestehenden, noch einige Freistellen zu errichten, und sogar, wiewohl nur in Fallen von den Kreisdirectionen bezeugten völligen Unvermögens der Verpflichteten, rücksichtlich der bei der Einlieferung in Natur oder Gelde zu leistenden Ausftattungserfordernisse durch theilweise Gestundung oder Uebertraqung Erleichterungen zu gewähren. Dresden, den 19. Februar 1845. Ministerium des Innern. v. Falkenstein. , Mergel. der die nicht unbegründete Furcht reiht, daß bei schnellem In Frankreich hat die Seine schon den Der Winter scheint allmählig seinen Rückzug antreten Eintritte des Thauwetters verheerende Ueberschwemmungen zu wollen, nachdem er uns seine Macht auf das Hart- erfolgen werden. In Frankreich hat die Seine schon den nackigste hat sühlen lassen. Das Scheiden dieses lästigen Anfang gemacht. Durch die in Folge des anhaltenden Gastes erweckt allgemeine Freude, an welche sich jedoch lei- Regens angeschwollenen Fluthen dieses Flusses sind bis jetzt