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Voigtländischer Anzeiger. Sechs und fünfzigster Jahrgang Redigirl von Advocal C. Wieprecht. Truck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwe in Plauen. Jährlicher Abonnementspreis für dieses Blatt 25 Neugroschen. — Die Jnsertionsgebühren werden mit 1 Neugroschen für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Derhältniß des Raumes. — Mittwoch. 86» 3. Deeember 1845. LandtagsnachrLchten. Wir haben bereits in Nr. 94 d. Bl. erwähnt, daß der Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer über den Entwurf des Gesetzes, die Bestellung von Schieds männern betreffend, deren Einführung unser Deputirter, Hr. Präsident Braun zu Verminderung von processualischen Weiterungen bereits am vorigen Landtage beantragt hatte, am 11. Novbr. eingegangen ist. Die Berathung darüber begann am 26. Novbr., nimmt jedoch einen nur langsamen Fortgang. Die erste Sitzung beschäftigte sich fast aus schließlich mit zwei in dem Deputationsberichte enthaltenen Anträgen, dahin lautend, daß statt des im Gesetzentwürfe gebrauchten Wortes „Schiedsmänner" durchgängig die Bezeichnung Friedensrichter gewählt, und daß die Einfüh rung dieses Instituts nicht von dem Anträge der Gemeinde behörden abhängig gemacht, sondern dasselbe als gesetzlich geboten allgemein eingeführt werden solle. Beide Anträge der Deputation fanden gegen 20 u. 21 Stimmen die An nahme der Kammer. Bei Berathung der einzelnen entspann sich darüber eine weitläufige Debatte, ob die Ver handlungen dieser Schiedsmannsgerichte öffentlich stattsinden sollen, wogegen sich endlick die Kammer mit Ausschluß von 6 Stimmen aussprach. Der h. 3, welcher von der Zahl der Schiedsmänner handelt, gab wieder Veranlassung zu einer weiteren Diskussion. Nach der Vorlage sollten Ge meinden an Orten von 500 und mehr Einwohnern einen Schiedsmann für sich allein wählen; kleinere könnten sich entweder mit kleinen Nachbargemeinden zur Wahl eines ge meinsamen Schiedsmannes vereinigen, oder zu gleichem Be- hufe an eine größere anschließen; nur sollte der aus mehren Gemeinden gebildete Bezirk eines Schiedsmannes nicht über 300 Einwohner umfassen. Die Deputation wollte dagegen in der Regel für jede Gemeinde einen Friedensrichter, jedoch sei auch eine Vereinigung mit andern Gemeinden nackzu lassen. Abg. v. Thielau wollte das Land in möglichst gleiche Theile getheilt und jedem Bezirk 3000 Seelen über wiesen wissen. Endlich ward man darübereinig, daß keine Gemeinde zu Aufnahme einer andern gezwungen werden könne und daß für diejenigen Gemeinden, welche weder für sich allein einen Friedensrichter wählen wollen, noch sich mit andern Gemeinden vereinigen, durch die Regierung die Bildung von Bezirken von 500 bis 3000 Einwohnern vermittelt werde, tz. 5 u. 6 handelt von der Wahlhand lung, wobei die Regierung zu concurriren gedachte, was jedoch die Deputation ablehnte, und die Wahlhandlung ohne Mitwirkung der Regierungsbehörde jedes Mal durch die Vorstände der Wahlcorporationen selbst geleitet werde. Der Antrag der Deputation fand bei der Kammer Annahme, und es ist dadurch der Furckt vorgebeugt, daß bei solchen Wahlen, wie bei den Wahlen der Gemeindebehörden Kosten entstehen können, die den einzelnen Gemeinden abermals zur Last fallen müßten. Wie die Verhandlungen sich weiter gestaltet haben, werden wir nächstens berichten. — Ein an die Kammer gelangtes Decret weist auf die Nothwen digkeit eines neuen Galeriegebäudes für die König!. Gemäldesammlung hin und beantragt für die Erbauung eines solchen die Summe von 350,000 Thlrn., wovon 200,000 Thlr. aus den durch das Decret vom 14. Sept, bezeichneten verfügbaren Kassenüberschüssen und die ferneren 150,000 Thlr. nach weitern, bei dem nächsten Landtage bekannt zu gebenden Bestimmungen entnommen werden sollen. Dasselbe wurde zur Berathung an die zweite Deputation überwiesen. Da wird wohl manches Kammermitglied be denklich das Haupt schütteln; doch 350,000 Thlr.! — eine Kleinigkeit für Sachsen! - Endlich ist noch zu erwähnen, daß der Bericht der zweiten Deputation über daS Decret,