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3S4 Bekanntmachungen. und öffentlichen Ausrufs und Zuschlags, sowie des Wettern sich zu OeffentlLehe Bekanntmachung. Sämmtliche Grundstücksfolien, aus denen die Grund - Hypothekenbücher für die Dörfer Linda, Unterpirk, Unterreichenau und Oberreichenau, sowie für die unter hiesiges Amt gehörige Erbpachtsmühle in der StadtPausa oder Bekanntmachungen gehörig legitimirte Bevollmächtigte im hie sigen Orte zu bestellen. Plauen, den 7. August 1845. Königliches Justiz-Amt. Danr m. Kirchliche Anzeigen. Am 27. Sonnt, nach Trinit. (Lodtenfrst) predigt Vormitt. Hr. pasto, piim- Bever und Nachmitt. Hr. Archidiacon. IVl. Fiedler. Ausgcklagtcr Schuld halber soll das Mstr. Franz August Meiseln allhier zugehörige Scheibcnfcld 8uü no. 2317 des Flur buchs, im Jahre 1837 für 78 thlr. erkauft, und dessen Viertel- Haus sammt Zubehör 8ub no. des Brandkatafters, auf cireu 300 thlr. taxirt, den 6. Februar 1845 öffentlich verkauft werden. Kauflicbhaber werden unter Beziehung auf die allhier aushängende Beschreibung dieser Immobilien einge laden, beregten Tages Vormittags vor 12 Uhr an Stadtgcrichts- stelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und nach 12 Uhr des bestehen sollen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. November 1843 vorbereitet worden. Indem daher dieß und daß die Entwürfe derselben für Alle, die daran ein Interesse haben, zur Einsicht bereit liegen, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden Alle, welche gegen den Inhalt dieser Grund- und Hppothekenbücher wegen ihnen an Grundstücken dieser Orte zustehender dinglicher Rechte etwas einzu wenden haben möchten, aufgefvrdert, diese Einwendungen binnen Sechs Monaten, und längstens bis zum dritten Juni 1846 bei der unterzeichneten Grund- und Hypothekenbehorde anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Be sitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in die betreffen den Grund - und Hypothckenbüchcr werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegcn ist. Plauen, den 13. November 1845. Königliches Justiz-Amt. Damm. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Amte ist die Veräußerung des den sämmtlichen Enkeln weil. Mstr. Johann Christoph Knolls in Alt mannsgrün eigenthümlich zustehcnden Wohnhäuschcns daselbst nebst Kärtchen und Holzschuppe, No. 12 des Brandcatasters und mit 13,26 Steuereinheiten belegt, in Antrag gebracht, dafür auch be reits 375 thlr. Kauf-prvtiuin, bei der Kaufsconfirmation sofort baar zu bezahlen, offcrirt worden. Da jedoch unter den Verkäufern noch mehrere Unmündige sind, so hat man Seiten Amts Bedenken getragen, Liese Ver äußerung ohne weiteres zu genehmigen, vielmehr den 2. December h. Js. zu einem öffentlichen Bietungs-Termine festgesetzt und ladet hier mit alle diejenigen, welche unter sonst gleichen Bedingungen noch ein Mehreres für das fragliche Haus mit Zubehör zu geben ge sonnen sind, ein, gedachten Tages bis 11 Uhr Vormittags an hiesiger Amtsstclle sich einzufinden, unter behöriger Nachweisung ihrer Zahlungsfähigkeit ihre Gebote zu eröffnen und sodann des Weitern sich zu gewärtigen. Plauen, den 15. November 1845. Königliches Justiz - Amt. D a m m. Bekanntmachung. Nachdem das für die Stadt Schoneck re. ausgestellte Militär- leiftungscarafter der Prüfung unterlegen hat, als wird hiermit be kannt gemacht, daß dasselbe bis zum 8 December dieses Jahres für alle Diejenigen, welche ein Interesse daran haben, zur Einsicht hier bereit liegt. Zugleich werden die Betheiligten darauf aufmerksam gemacht, daß etwaige Erinnerungen und Einsprüche gegen das Kataster bin nen der vorgedachten Auslegungsfrift und längstens bis zum 17. December dieses Jahres schriftlich oder mündlich zum Protokoll vorzubringen sind, später erfolgende Einwendungen aber nicht beachtet werden können, das Kataster vielmehr alsdann für anerkannt geachtet werden wird. Schoneck, den 18. November 1845. Der Stadtrath das. S. R. Schanz. Edictalladung. Zum Vermögen des verschuldeten hiesigen Amtsuntcrthancn, des Schneidermeisters Johann Gottlieb Keilhack in Schönlind ist der Concursprozcß zu eröffnen, weshalb Amtswegcn alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben hiermit geladen werden, den 4. December 1845 entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Gevollmächtigte hier an Amtsstclle zu erscheinen und bei Strafe des Ausschlusses vom gegenwärtigen Schuldenwcsen ihre Forderungen gehörig an zumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Concurs- vertreter und rc.8p. unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 21. Januar 1846 der Eröffnung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, ferner den 9. Februar 1846 sich wiederum legal hier einzufinden, mit einander die Güte zu pflegen und dafern möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche dabei außenbleiben, oder sich nicht bestimmt erklären, für dem Beschlusse der Mehrzahl der An wesenden beitretend werden angesehen werden, im Fall aber, daß eine Vereinigung nicht zu Stande käme, an demselben Tage der Jnrotulation der Akten, so wie endlich den 25. Februar 1846 der Publikation eines Locationsbescheids sich zu gewärtigen. ' . Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen I versehen.