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390 der Stadt «erstattet, in deren Auftrage die Stadtverordnetenjdas Vertrauen des Mannes, welches eine Folge der Ueber- und Nachmitt. Herr Archidiacon. IVt. Fiedler. Hbhle's, B. u. Webers, L. Aug. Wilhelmine. 49t) Mstr. Friedrich Wilh. Thumser's, B. u. Schubmachers, T. Friederike Luise 492) Carl Frdr. Aug Lindners, begüth. Einw. in Tauschwitz, T. Marie Wilhelmine. 49.1) ein Unehel. III. beerdigt: 326) Mstr. Joh. Chrn. Gcipel'S, B. u. Web., S. Gustav Adolph, 4 I. tl M. 4 T. ' 327) Mstr. Frdr. Wilhelm Kraner's, B. u. Webers, T. Carol. Bertha, 3 M. 10 T. 328) Joh. Georg Grimm, B. u. Zimmerges., 47 I. 10 M. >9 T. 329) Mstr. Gfried. Aug. Lehmann's, B. u. Schuhm., S. Frdr. Aug., 7 M. 4 T. 330) Johannes Wild's, begüth Einw. in Zwoschwitz Ehefrau, Anna Marie geb. Schmidt, 68 I. 4. M. 26 T. 331) Mstr. Anton das Geringste vernommen. Und doch will man in den kleinen deutschen konstitutionellen Staaten dem Volke diese Ocffentlichkeit fortwährend vorenthalten. Eine Volksvertretung ohne Ocffentlichkeit ist aber ein offenbarer Widerspruch; denn jede Volksvertretung, welche Form derselben auck ge geben und wie eng oder weit der Kreis ihrer Befugnisse auch gezogen sein möge, hat zum Zwecke, ein Band zwi schen der Regierung und dem Volke zu bilden, durch wel ches das Vertrauen des letzter» zu der erster» befestigt wer den soll; dieser Zweck kann aber unmöglich erreicht werden, wenn dem Volke verborgen bleibt, was seine Vertreter treiben und vornehmen. Es giebt zwei Arten von Ver trauen: das Vertrauen des Kindes, welches ohne Prü fung Alles für gut annimmt, was ihm geboten wird, und ja doch nur handeln! Für den Staat aber kann unmög lich die geringste Gefahr daraus hervorgehen, wenn die Be- rathungen der Stadtverordneten auch noch so zahlreiche Zu hörerschaft fänden. Denn wenn die Bürger auch Unzu friedenheit mit den Beschlüssen ihrer Stadtverordneten äußern sollten, so haben sie doch zu viel gesunden Menschenverstand, um ihr Mißvergnügen auf Behörden, die mit den Be schlüssen der Stadtverordneten nichts zu thun haben, oder gar auf die Regierung des Staates im Allgemeinen zu übertragen. Wichtiger, als die Oeffentlichkeit der Verhandlungen über städtische Angelegenheiten, ist aber noch die Oeffentlich keit der Verhandlungen über die allgemeinen Angelegenheiten des Landes. Die meisten Ständeversammlungen in Deutsch land — namentlich jene Mittlern konstitutionellen Staaten — genießen bereits eine unbedingte Oeffentlichkeit, selbst in jenen Tagen der allgemeinen Aufregung, welche das Beispiel der französischen Julirevolution in einem nickt geringen Theile von Deutschland hervorrief, standen die Thüren der baieri- schen Ständeversammlung einen. Jeden offen, der den Ver- Vom 11. bis mit 17. November wurden I. getraut: 96) Joh. Chrn. Sachs, Dienstknecht, mit Fr. Luise Wilhelmine verw. Seegbitz. 97) Mstr. Eduard Teuscher, B. u. Sei ler, mit Jgfr. Auguste Alwine Schneider. L8) Mstr. Jod. Heinrich Schimmel, B. u. W>, mit Carol. Wilhelm. Horn 99) Mstr. Glob. Schultheiß, B. u. Schneider, mit Jgfr. Marie Cunigunde Franz aut Hof. zeugung ist, die nickt anders als durch eine genaue Prü fung und Untersuchung gewonnen werden kann. Auch die Völker haben ihr Kindes- und ihr Mannesalter. Wenn eine Regierung eine Volksvertretung einführt, so giebt sie dadurch zu erkennen, daß sie darauf verzichtet, bei ihren Untertkanen ferner das blinde Vertrauen des Kindes zu finden. Wenn die Regierung aber selbst auf dieses Ver zicht leistet und dadurch anerkennt, daß dasselbe in den Ge- müthern erloschen ist, wie kann sie dann noch verlangen, daß das, was ihrem eigenen Zugeständnisse nach nicht mehr vorhanden ist, einer Körperschaft zu Theil werden soll, die zwischen der Regierung und der Nation steht und die schwie rige Aufgabe hat, die Vermittlung zwischen beiden zu über nehmen? Unserer Meinung nach liegt daher die Ocffent- lichkeil schon in dem Begriffe der Volksvertretung. Eine Volksvertretung ohne Oeffentlichkeit ist schlimmer als gar keine Volksvertretung, weil jede Volksvertretung Ansprüche und Wünsche Hervorrust, welche ohne Oeffentlichkeit un möglich zu erfüllen sind! Sobald in einem Staate eine Volksvertretung eingeführt wird, kann daher nicht mehr die denen die Beaufsichtigung der städtischen Behörden und ihrer Verwaltung obliegt, überall öffentlich sein sollen, oder mit andern Worten, daß einem Jeden der Zutritt zu denselben freistehen soll. Darüber sind die Meinungen nun verschieden. Man fürchtet häufig, der Zudrang zu den Sitzungen werde dann so groß sein, daß dadurch die Be- rathungen selbst gestört werden könnten. Eine so lebhafte Theilnahme ist aber wohl in keiner Stadt, am Wenigsten in Provinzialstädten zu erwarten, da es sich bei den Be- rathungen über städtische Angelegenheiten doch in den meisten Fällen um Geldfragen handelt, welche für die große Masse kein unmittelbares Interesse haben. Auch sehen wir nicht ein, warum man, wenn man nicht unbedingt „einen Jeden" zulassen will, den Zutritt nicht wenigstens den Bürgern kirchliche Anzeigen. ,B. u. Strumpfwirkers, T. Ottilie Pauline. 488) Christoph Theodor Am 2len Bußtage predigt Vormitt. Herr ?»sr. xiim B e y cr,Vödisch's, Fuhrmanns, S. Christian August. 489) Joh. Georg Ncit- .. ----- hardl's, Handarbeiters, L. Luise Wilhelmine. 490) Mstr. Carl Frdr. Handlungen beizuwohnen Lust hatte. Daß daraus aber ein Frage sein, ob mit derselben überhaupt Oeffentlichkeit ver- besonderer Nacht heil für die öffentliche Ruhe und Ord- bunden sein, sondern nur, wie weit diese Oeffentlichkeit nung hervorgegangen wäre, davon haben wir nicht gehe» soll. II. getauft: 484) Mstr. Chrn. Eduard Schimmig's, B. u. Schuhm., T. Anna Bertha. 485) Mstr. Joh. Heinr. Schimmel's B. «. Web., S. Heinr. Ludwig. 486) Mstr. Frdr. Aug. Weller's, B. u. Hutmchrö-, S. Ernst Gustav. 487) Mstr. Gustav Ernst Freitag'«,