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fördert; den blinden Egoismus, diesen Erbfeind aller ge selligen Ordnung bändigt und dagegen in der Liebe, das ist in der Selbstverläugnung und Selbstaufopferung, kurz im Leben für Andere, worin uns Christus als Lehrer und Muster voranging, mit Jedem in seinem Kreise wett eifert. Bei einem sittlich kräftigen Volke ist eben so wenig Zwingherrschaft möglich, als bei einem sittlich verdorbenen zu vermeiden. Wenn daher ein Volk über schlimme Zeiten, über Bedrückung und Tyrannei klagt, so liegt hierin nur ein mittelbares Selbstbekenntniß der eigenen sittlichen Ver dorbenheit. Es lege diese ab, es ermanne sich zur sittlichen Willenskraft, und bewähre solche durch die That; die Zeiten werden dann von selbst besser werden, die Bedrückung wird Bekanntm Kirchliche Anzeigen. Das bereits auf den 13. Sonntag nach Trinit. in Ge mäßheit hoher Verordnung angekündigte Constitutionsfest wird, einem später Seiten der hiesigen Gemeindebehörden ausgesprochenen Wunsche zu Folge, erst nächsten Don nerstag, den 4. Septbr., Dormitt. um 11 Uhr kirchlich be gangen werden. Am 15. Sonnt, nach Trinit. prcd. Vormitt. Hr Landdiac. IVI. Steinhäuser sen. und Nachmilt. Hr. Stadldiac. Schweinitz.— Wegen der Feier des Constitutionsf. wird die aUgcm. Beichte erst Mittwoch über acht Tage gehalten. Bekanntmachung. Nachdem die zcither bestandene s. g. Amtsunterthancn - Cassc hiesigen Amtsbezirks aufgelöst worden, haben die dermaligen Be sitzer der beitragspflichtigen Güter und Grundstücke beschlossen, den nach der letzten Rechnung vorhandenen Cassenbestand, an 600 thlr. zum Capnalfonds eines Stipendiums für ihre Sohne, welche entweder das hiesige Gymnasium, oder die Gewerb- und Bauschule, oder auch das Seminar besuchen, zu bestimmen. Die betreffenden Königl. Ministerien haben das über die Ver leihung dieses Stipendiums und die Verwaltung des Fonds ent worfene Regulativ genehmigt, es kann sonach die Stiftung von Michaelis d. I. an ins Leben treten und wird daher den Söh nen der Stifter, welche eine der obigen Anstalten besuchen, hier mit frei gestellt von gedachtem Zeitpunkt an um das Stipendium unter Beifügung der nach dem, auch den Herren Directoren be sagter Anstalten bekannten Regulativ erforderlichen Zeugnisse bei dem unterzeichneten Justiz-Amte sich zu bewerben. Plauen, den 26. August 1845. Königliches Justiz-Amt. Damm. Die bei dem Freitagschen Scheunenplatze an der Pausaer Chaussee liegenden zwei steinernen Säulen sollen den 1. September d. I. Nachmittags 3 Uhr meistbietend versteigert werden. Plauen, den 29. August 1845. D e r R a t h. E. W. Gottschald. aufhören, die Tyrannei verschwinden. Erwartet ferner ein Volk von neuen Einrichtungen, Staatsversassungen und Ge setzen allein eine wahrhafte Verbesserung seiner Lage, so ist es blos in Selbsttäuschung befangen, da alle Neuerungen solcher Art doch erst den belebenden Geist vom Volke selbst erhalten müssen, und daher nur dann gedeihlich sein können, wenn sie aus den Zeitverhältnissen selbst, aus den geistigen und geschichtlichen Bedürfnissen des Volkes hervor gegangen sind, und von der sittlichen Kraft desselben belebt, gehalten und sortgebildet werden. Alle und jede Ver besserung der bürgerlichen Zustande muß dem nach mit der sittlichen Selbstverbesserung der Einzelnen beginnen." a ch n n g e n. Bekanntmachung. Eine Parthie anstehender Weiden in der Syrauer Vorstadt am Ende der neuen Straße soll den 1. September d. I. Nachmittags 3 Uhr meistbietend versteigert werden. ^Plauen, den 26. August 1845. Der Rath. Im Holzhofe wird Flößholz portionweise an Arme abgelassen, die Portton für 9^ Ngr. D ie Armendeputation. Die Erben weil. Herrn Töpfermeisters Johann Leonhard Grafs allhier haben das von demselben hinterlassene, zwischen dem Schieß- bcrge und Alaungraben gelegene Feldgrundstück, welches im Flur buche U. unter Nr. 433 aufgeführt steht, 1 Acker 1 Hl Ruthe Flächenraum enthält und mit 8,so. Steuer-Einheiten belegt ist, um die Summe von 300 Thlrn. verkauft. Bei diesem Kaufe sind Unmündige betheiligt; deshalb hat das unterzeichnete Stadtgericht im Interesse derselben beschlossen, nach Cap. XVI. §. 5 der allgemeinen Vormundschaftsordnung einen Termin zur Licitation anzusctzen, hat hierzu auch den 1. September 1845 bestimmt und fordert deshalb alle Diejenigen, welche für dieses Feldgrundstück ein Mehreres bieten wollen, auf, am obbestimmtcn Mehrbietungstage Vormittags nm 12 Uhr auf hiesigem Stadtge richte zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Stadtgericht Plauen, den 19. August 1845. Haußner. Bekanntmachung. Die Kram- und Vieh-Märkte in Mühltroff fallen jedes Jahr auf Montag nach Judica, Montag nach Bitns, Montag nach Kreuz-Erhöhung und Montag nach Martini (Martin Luther), was, um Kalenderunrichtigkciten zu begegnen, hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird. > Mühltroff d. 26. Aug. 1845. Der Rath das. Alexander Lincke, Brgrmftr.