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244 ten ist, als Erben, Gläubiger oder sonst aus einem andern Rechts grund Ansprüche geltend zu machen gemeint sind, werden andurch aufgefordcrt, den 16. December 1845 vor uns an hiesiger Gerichtsstelle des Vormittags zur rechten Gerichtszeit zu erscheinen, sich in Ansehung ihrer Person und zur Sache zu legitimiren, auch ihre Ansprüche gebührend anzuzeigen und zu bescheinigen und dann den 10. Februar 1846 der Publikation eines Bescheids oder Urthels sich zu gewärtigen, auch Gevollmächtigte zu Annahme künftiger Ausfertigungen allhicr zu bestellen. Im Falle des Außenbleibens werden die Abwesenden für todt und die übrigen Vorgeladenen ihrer Erbansprüche und Forderungen, auch der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden. Lengenfeld, den 10. Juli 1845. Herrschaftlich Förftersche Gerichte das. Friedrich Wilhelm Kunze, Ger. Dir. Ausgcklagter Schulden halber ist mit der Subhastation der Grundbesitzungen des Müllermeistcrs Johann Heinrich Rudolph zu Oberkoßkau zu verfahren und es sind deshalb Bietungs- und Erstehungstcrmine wegen 1) der obern Mühle, der 25. Septbr. d. I., 2) des Viertel Erbe, der 26. Septbr. d. I., 3) des freien Aeckerleins, der 29. Septbr. d. I., 4) der Peinte, der 30. Septbr. d. I., 5) der Wiese bei der Luftsmühle, der 1. Octbr. d. I., 6) des Pickackers und Wiese, der 2. Octbr. d. I., , 7) des Geraumdes im Unterkvßkaucr Forst, der 3. Oct. d. I., 8) des Fischwasscrs, der 7. Octbr. d. I. anberaumt worden. Kauflustige werden daher geladen, sich spä testens bis zu diesen Terminen Vormittags vor 12 Uhr an Amts- ftelle allhicr zu melden, ihre Gebote zu thun, übrigens aber auf die deshalb au Amtsstclle allhier und bei dem Amtsschulzen Gei pel zu Obcrkvßkau aushängenden Patente verwiesen. Schleiz, den 18. Juli 1845. Fürstl. Neuß-Plauisch. Juftizamt I. Abth. Weißt er. Brauerei - Verpachtung. Der hiesiger Braukommun zuständige Brauurbar soll gestellten Antrags zu Folge anderweit auf drei Jahre, nehmlich auf die Zeit vom 1. April 1846 bis dahin 1849 verpachtet werden. Wir haben hierzu den drei und zwanzigsten August d. I. terminlich anberaumt und laden daher Pachtluftige ein, an diesem Tage Vormittags 12 Uhr vor uns zu erscheinen, sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen und dann ihre Gebote zu eröffnen, auch gewärtig zu sein, daß dem, der das höchste Gebot thut, der zu verpachtende Brauurbar werde in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können bei uns und bei dem Vorsteher der Brauverordnctcn, Herrn Gerichts-Direktor Kasten allhier, ein gesehen werden. Treuen, den 24. Juni 1845. Der Stadtrath. Grim m. Schulkenhalbcr soll der, Johann George Renzen zugehörige und von den Gcrichtspersonen mit Berücksichtigung der Abgaben auf 3056 Thlr.hoch tarirtc^ Hof nebst Zubehör in Obertriebel mit 316,8 Steuer-Einheiten den 30. Juli 1845 öffentlich von uns subhastirt werden. Kauflustige werden hierzu eingeladcn und veranlaßt, nach Schlag 12 Uhr Mittags, ihre Gebote zu eröffnen. Das Weitere ist aus dem allhier und beim Richter Seifert in Untertriebet aushängenden Subhaftations-Patente nebst Consig nation des Guts zu ersehen. Bösenbrunn, den 27. Mai 1845. Herrl. Wauersche Gerichte das. Gustav Facilides, Vice - Ger. - Dir. B e k a n n t m a ch u n g. Das von weil. Annen Christianen verchel. gewesenen Olzscherin gcborne Poppin nachgelassene Häuslein nebst Gärtlein zu Ober- neunkorf, wie solches in der allhier und zu Straßberg aushängen- dcn Consignation beschrieben ist, soll Erbthcilungshalber den 5. September 1845 an Gerichtsstelle allhier subhastirt und den Meistbietenden zugc- schlagen werden, was hierdurch, unter Verweisung auf die allhicr und zu Straßberg aushängendcn Anschläge, öffentlich bekannt ge macht wird. Neundorf, den 17. Juni 1845. Herrl. Gollesche Gerichte das. Dr. Steinhäuser, Dir. juft. Aufforderung. Bei dem, den unterzeichneten Justitiar der Gerichte zu Schönberg, Schilbach, Mühlhaußen mit Eichigt und Marieney, am 23. April 1840 in seinem Wohnorte Neukirchen mit betroffe nen Brande sind die bei gedachten Gerichten gehaltenen Kauf- und Consensbüchcr mit vernichtet worden. Da bei Anfertigung der Grund - und Hypothekenbücher die auf den Grundstücken hypo thekarisch versicherten Forderungen mit cinzutragen sind; so werden alle diejenigen, welche dieserhalb gerichtliche Conscnsurkunden in Händen, oder wegen unbezahlter Kaufgclder die Hyvothck sich Vor behalten haben, aufgefordert, jene Urkunden dem Unterzeichneten gegen ein Empfangsbekenntniß zur Wiederherstellung der Consens bücher ehebaldigst zu übersenden und die etwa bei Verkäufen sich reservirtcn Hypotheken anzuzcigen, damit durch unterlassene Auf führung dergleichen Forderungen die Gläubiger 'sicht gefährdet wer den mögen. Neukirchen, am 12. Juli 1845. Schweinitz. Ich bin beauftragt, die Herrn Karl Wilhelm Lenk zu Elle feld cigenthümlich zugehörigen, in der Flur der Stadt Treuen ge legenen Grundstücke an den Meistbietenden und zwar die an der Thoßfcller Straße gelegenen drei Felder zu verpachten, das ohn- weit des Dorfes Perlas befindliche, von der zum Rittergut Treuen untern Theils gehörigen Waldung umschlossene Holzgrundstück mit dem anstehenden Holze aber zu verkaufen. Zu den desfallsigen Verhandlungen wird der 9. August dieses Jahrcs festgesetzt und ersuche ich nun im Auftrag des Eigcnthümers Pacht- und Kauf lustige, an dem angegebenen Tage Nachmittags 2 Uhr in der Behausung Herrn Johann Gottlob Täuberts in Treuen sich ein zufinden und des Abschlusses der rcsp. Verträge unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen, gewärtig zu sein. Falkenstein, am 22. Juli 1845. Adv. I. Eberhardt. Hierzu eine Beilage. mitc wirt her angt von Sicf tuest Tag einig 1 in S der ! 1) 4) einsn 1 werd, 6 Uh kun > samm Kcilh. aufgc Wald zeichn