Volltext Seite (XML)
aufgefordert, den 16. December 1845 zu einer Schankstätte qualifi- dießfallsiges Concessionsgesuch «nicht bekannt geworden ist, sowie auch alle die, welche an dieser Abwesenden Vermögen, das aus Erdmann Schusters in Roßbach Nachlaß für sie theils eingegangcn ist, — es liegen bereits 105!) Fl. Rhn. 41^ Tr. für sie in stepesito—theils noch zu erwar ten ist, als Erben, Gläubiger oder sonst aus einem andern Rechts- grund Ansprüche geltend zu machen gemeint sind, werden andnrch hinsichtlich ihrer Lage vorzugsweise ciren dürfte, und daß derselbe ein unbedenklich bevorworten wird. Reichenbach, den 9. September 1845. Oer Stadtrat h. Subhastation. Schuldenhalber soll von uns das von dem hiesigen Tuchmacher S u b h a st a t i o n. Der Erbtheilung halber, jedoch unter den für nothwcukige Subhastationen vorgcschriebenen Bedingungen, soll von uns künftigen 20. Oktober 1845 das von dem Hufschmied Mstr. Johann Friedrich Beutmann hic- selbst hinterlassene Haus nebst Zubehör, das für 250 thlr. tarirt und in dem am hiesigen Gerichtsbret ausgehängteu Anschlag näher beschrieben ist, subhaftirt werden. Wir laden deshalb Kauflustige andurch Gerichtswegen ein, sich benannten Tages Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle zum Bieten anzugeben und Mittags 12 Uhr der Proklamation, sowie dann des Zuschlags des ausgcbotenen Hauses an den Meistbietenden, der sich über seine Zahlungsfähig keit auswcisen kann und den Kaufsbedingungen unterwirft, gewär tig zu sein. Lengenfeld, den 5. August 1845. Herrschaftlich Förstersche Gerichte daselbst. Kunze, Ger. Dir. Oeffentlicher Aufruf. Nachbenannte Verschollene, die Gebrüder Johann Heinrich Thate und August Frie drich Thate, Söhne des hiesigen Einwohners Johann Christian Thate, von denen ersterer, Johann Heinrich Thate, im Jahre 1811 als Tuchmachergeselle von hier in die Fremde gegangen ist und von dessen Leben oder Aufenthalt seit seinem Fortgange keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, der letztere, August Friedrich Thate, aber im Jahre 1801 als Leinweber ledigen Standes von hier nach Roßbach und von da in demselben Jahre unter das Oesterreichische Militair gegangen ist, ohne daß man hat erfahren können, bei welcher Truppenabtheilung er gestanden und von dessen Leben und Aufenthalt überhaupt ebenfalls seit genanntem Jahr 1801 etwas Oefferrtlieher Aufruf. Die Folien des Grund - und Hypothckenbuchs für das hie sige Gerichtsdorf Dröswein sind nunmehr zum Entwürfe vorbereitet, und dieser liegt für Alle, die ein Interesse daran haben, zur Einsicht hier bereit. Gerichts wegen werden daher alle Diejenigen, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuches wegen ihnen an Grundstücken des Orts etwa zustehender dinglicher Rechte etwas cinzuwenden haben mochten, hiermit aufgefordert, diese Einweichungen binnen einer Frist von sechs Monaten und längstens bis zum 30. März 1846 bei der Grund- und Hypothekenbchörke anzuzcigen, widrigenfalls aber sich zu gewärtigen, daß sie dieser Einwendungen dergestalt, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechrigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekcnbuch eingetragen werden würden, keinerlei Wirkung beizulegcn, verlustig gehen würden. Mühltroff, am 12. Septbr. 1845. Gräflich Hohenthalsche Gerichte das. vor uns an hiesiger Gerichtsftelle des Vormittags zur rechten Gerichtszeit zu erscheinen, sich in Ansehung ihrer Person und zur Sache zu legitimsten, auch ihre Ansprüche gebührend anzuzeigen und zu bescheinigen und dann den 10. Februar 1846 der Publikation eines Bescheids oder Urthels sich zu gewärtigen, auch Gcvoümächtigte zu Annahme künftiger Ausfertigungen allkier zu besiellen. In, Falle des Außenbleibens werden die Abwesenden für rodt und die übrigen Vorgeladcnen ihrer Erbansprüche und Forderungen, auch der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden. Lengenfeld, den 10. Juli 1845. Herrschaftlich Förstersche Gerichte das. Friedrich Wilhelm Kunze, Ger. Dir. vcmber ds. Js. beginnt, und werden diejenigen, welche an diesem Unterrichte Theil nehmen und sich nach Befinden späterhin zur selbstständigen Ausübung ihres Gewerbes als Mühlenzeugarbeiter, Brunnen- und Rohrmeister nach 8. 14 der Verordnung vom 14. Januar 1842 befähigt machen wollen, aufgefordert, sich baldigst und längstens bis zum 25. October bei dem unterzeichneten Di- rectorium persönlich anzumelden, Zeugnisse über die erfolgte Blat ternimpfung, die Coufirmation und das bisherige Wohlverhalten, sowie über genügende Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rech nen bcizubringen, oder sich einer Prüfung über ihre Kenntnisse zu unterwerfen, worauf sie der Resolution über ihre Aufnahme sich zu gewärtigen haben. Freiberg, den 13. August 1845. Der Direclor der mechanischen B.nigewerkenschule daselbst, Amtshauptmann , v. Zah n. Bekanntmachung. Die hiesige Stadtgemcinde beabsichtigt die eine Viertelstunde von hier und eben so weit vom Bahnhofe entfernte in städtischer Flur gelegene nnd aus Wohnhaus, Ziegelscheune, Trockenscheune, und Brenuofengebäude bestehende Rathsziegelei mit Grundstücken, an Flächeninhalt von 4 Acker 128 lH Ruthen öffentlich an den Meistbietenden zu verkaufen. Der unterzeichnete Stadtrath hat den 13. October dieses Jahres zum Verfteigerungstermine anberaumt und cs werden daher alle Erstchungslustige hiermit eingeladcn, an diesem Tage Vormsttags an hiesiger Ratbsftelle sich einzufindcn, sich anzumelden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuwcisen nnd nach Mittags 12 Uhr des Verkaufs nach vorgängiger auctionsmäßiger Proklamation gewär tig zu sein. Die näheren Verkaufsbedingungcn sind an hiesiger Rathsstelle einzusehen. Noch wird dabei bemerkt, daß die Rentabilität der Ziegelei seit ihrem Entstehen einen nicht unbedeutenden jährlichen Nutzertrag gewährt hat und daß voraussichtlich derselbe für die nächsten Jahre von der Sächsisch-Baicrschen Eisenbahncompagnie die eine halbe Stunde davon entfernte, 137 Ellen hohe und 1200 Ellen lange Göltzschbrücke in Angriff genommen werden wird. Zugleich macht der Stadtrath die Bieter darauf aufmerksam, daß sich die Ziegelei