Volltext Seite (XML)
199 verlieren, sondern wir müßten auch fürchten, uns von eben so vielen Päpsten beherrscht zu sehen, als wir Geistliche und Neligionslehrer hätten." Getrost! jene Gefahr ist so wenig vorhanden, als diese Befürchtung gegründet. Hat sich doch die cheistl. Wahrheit in den ersten Jahrhunderten nach dem Auftritte Jesu ohne symbol. Bücher Bahn gebrochen und erhalten, und ist sie doch dann erst verloren gegangen, als man die neutestamentlichen Schriften nicht mehr kannte und gebrauchte; haben doch die Reformatoren dieselbe ohne symb. Bücher durch Gottes Gnade wieder errungen, und ist sie doch heut zu Tage noch da treu bewahrt, wo man nur beding ungsweise auf die letzteren verpflichtet: wie sollten wir ihrer verlustig gehen können, wenn wir uns nur an die Bibel, in der sie ja eben enthalten ist, binden; wie ihre Verkün diger zu Herrschern des Glaubens werden, da jetzt Jeder, auch der Geringste im Volke, sein Glaubensbuch zur Hand hat, während dieß mit den kirchl. Bekenntnißschriften nicht der Fall ist? Sonderbar! bisher hat man denen, die an denselben unvcrrückt festhallcn, den nicht widerlegten Vor wurf gemacht, sie stellten neben die Bibel, wohl auch zu weilen über dieselbe, eine andere Glaubensautorität in gleicher Geltung und legten ein neues päpstliches Joch auf; nun kehrt man die Sache um und verdächtigt die christl. Lehr freiheit als Gewissenszwang, da man wohl weiß, daß Nichts verhaßter ist, als dieser. Doch mag man von seiner Be hauptung selbst nicht recht überzeugt sein, da die Petition weiter meint, es werde durch eine Kirchenverfassung, wie die vor ihnen nachgesuchte, außer dem Verluste der Einheit der Kirche „der warnende Ernst und die Freimüthigkeit der Predigt aus Menschensurcht und Menschengefälligkeil auf hören und der Geistliche, weil seiner kirchlich besummlen Amtspflicht überhoben, dem Beifalle seiner Zuhörer durch Anbequemung an die herrschenden Zeilideen nachstrebcn." (Beschluß folgt.) Bekanntmachungen. Kirchliche Anzeigen. Bom 6. bis mir 12. Juni wurden I. getraut: 47) Mstr. Frdr. Aug. Dreiheit, B. u. W., m:t Igfr. Johanne Christ. Schmidt. 48) Mstr. Carl Herrin. Schlenzig, B. u. W., mit Christ. Henriette Luckner. 4V) Mstr. Ludw. Frdr. Mallheß, B. Huf- u. Waffenschmied, mit Igfr. Carol. Wilhelmine Weinhold. 50) Chrn. Glied. Kögler, Zimmerm. in Straßberg, mit Christiane Sophie Schiller aus Unterneundorf. II. getauft: 258) Hrn. Ernst Rudolph Müllers, Restaurat., S. Franz Richard. 250) Hrn. Frdr. Aug. Vogels, Gymnasiallehrers, S. Paul. 260) Mstr. Chrn. Frdr. Aug. Lippmanns, B. u. W., T. Luise Emma. 26>) Hrn. Frdr. Benedikts, B. u. Lackirrrs. S. Carl Robert. 262) Mstr. Carl Wilh. Riedels, B. u. W., S. Frdr. Aug. 265) Mstr. Chrn. Fr. Schmidts, B. u. Schneiders, S. Jul. Llto. 264) Joh. Chrn. Schuberts, Einw. in Reusa, T. Johanne Ernest. 265. 266) zwei Unchel. 267) Hrn. Frdr. Wilh. Zschäcks, Appreteurs, S. Theodor Friedr. 268) Hrn. Joh. Earl Wilh. Dreßlers, Schul lehrers in Meßbach, S. Urban. III. beerdigt: 165) ein unchel. todtgcb.Kind. 166) das Kind No. 260 II., 5 T. 167) weil. Joh. Gfr. Popps, Zimmergef. in Reinsdorf, nachgcl. Wtwe., Anna Sophia geb. Büttner, 81 I. 168) Mstr. Joh. Philipp Männigs, B. u. Schuhmachers, S. Julius Herr mann, 7 M. 17 T. 169) Mstr. Chrn. Frdr. Franz Nowatzkis, B. u. Schuhmachers, S. Franz Gustav, 2 M. 12 T. 170) Carl Frdr. Werners, Einw. in Stöckigt, S. Carl Frdr , 12 T. 171) Mstr. Franz Joseph Loh, B. u. Schneider, 51 I. 172) das Kind No. 262 II., 7 T. Steckbriefseriedigunq. Oer von uns steckbrieflich verfolgte Fran; Eduard Pohland von Hammerbrücke ist gestern durch das Stadtgericht in Schönecks hier eingeliefert worden, wodurch der hinter demselben erlassene Steckbrief wirkungslos worden ist. Falkenstein untern Theils am 13. Juni 1845. Non Trützschlersche Gerichte das. Größel. Bekanntmachung. Von dem Gesetz - und Vcrordnungsblatte für das Königreich Sachsen ist das 4te Stück vom Jahre 1845, enthaltend: No. 19. Verordnung, die Richtungslinic der Chemnitz - Riesaer Eisenbahn betreffend; vom 29. April 1845. No. 20. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Oberhohn- dorfer Steiukohlenactien-Vereins; vom 28. April 1845. No. 21. Verordnung, das Verfahren der Grund - und Hypo- thekenbehvrden bei Anlegung von Folien für Staatsgü ter betreffend; vom 24. April 1845. No. 22. Verordnung an die Justizbehörden, die wider Advocaten und Rechtseandidatcu wegen ihnen bcigemessener gemei ner Vergehen cinzuleitenden Untersuchungen betreffend: vom 13. Mai 1845. No. 23. Verordnung, wegen Bekanntmachung der zwischen der Konigl. Sächsischen Regierung und den Fürstlichen Re gierungen jüngerer Linie Reuß getroffenen Verabredung über die Grundsätze, nach welchen bei Provokationen auf Ablösung von Frohndcn und Dienstbarkeiten verfah ren werden soll, wenn die berechtigte Besitzung in dem Territorium des einen, und die verpflichtete im Territo rium des andern Staats gelegen ist; vom 7. Mai 1845. No. 24. Verordnung, die Gebühren bei geringfügigen Verwaltungs- strcitigkeiten betreffend; vom 17. April 1845. No. 25. Bekanntmachung vom 17. Mai 1845. No. 26. Verordnung, die Einträge von Forderungen des crblän- dischen rittcrschaftlichen Creditvcreins und der landstan- dischcn Hypothekenbank des Markgrafthums Oberlausitz in die Gruud- und Hypothekeubücher betreffend; vom 30. April 1845. No. 27. Oecret wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der Leipziger Bank; vom 15. April 1845. No. 28. Verordnung, die Richtungslinie der Sachsisch-Baierschen Eisenbahn betreffend; vom 23. Mai 1845. No. 29. Verordnung, die unbefugte Ausübung der Verrichtungen eines Sachwalters betreffend; vom 28. April 1845. hier eingegangen nud in hiesiger Rathserpeditionsstubc zum Lesen ausgelegt worden. Plauen, am 13. Juni 1845. Der Rath. E. W. Gottschalk.