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Voigtländi scher Anzeiger. Sechs und fünfzigster Jahrgang. Redigirt von Advocat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wiltwe in Plauen. Jährlicher Abonmmientspreis für dieses Blatt 25 Neugroschen. — Die Jnsertionsgebühren werden mit 1 Neugroschen für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhaltniß des Raumes. — Mittwoch. 44 4. Juni 1845. Welthandel. Am 25. Mai hat in der PeterSkirche zu Leipzig eine Versammlung des dortigen Hauptvereins der Gustav-Adolph- Stiftung stattgefunden, in welcher hauptsächlich über den Zustand der evangelischen Gemeinden in katholischen Lan desgebieten Mitlheilung gemacht worden ist. Seit dem vorigen Jahre hat sich die Zahl dieser Vereine verdoppelt; dieselbe beträgt jetzt gegen vierhundert. Im Jahre 1844 belief sich die von der Stiftung verwendete Summe auf ungefähr dreißigtausend Thaler. In einer von mehrern Ministerien in Preußen erlassenen Instruction sind für Konzessionirung von Actiengesellschaften bestimmtere Grundsätze festgestellt und namentlich ausgesprochen worden, es komme in allen Fallen darauf an, daß die Ge sellschaft durch die Art -ihrer Begründung eine genügende Bürgschaft gegen Täuschungen und Beeinträchtigungen des Publikums gewahre. Die ehrenwerthen Badenschen Abgeordneten v. Jtzstein und Hecker sind am 23. Mai aus Berlin und den preußi schen Staaten, welche sie auf einer vorhabenden Vergnügungs reise berührten, durch einen von der Polizei in Ausführung > gebrachten Ministerialbefehl ausgewiesen worden. Der Grund hierzu liegt muthmaslich in der freisinnigen Denk - und Handlungsweise dieser Ehrenmänner. Wenn die badensche Regierung, angenommen sie wäre so liberal, einen preußischen Aristokraten blos aus dem Grunde, weil er eben Aristokrat ist, aus ihrem Lande verwiese, was würde die preußische Regierung thun? Zur Erlangung voller Genugthuung sollen dieselben bei der Badenschen Regierung geeignete Schritte gethan haben. Professor vr Behn in Kiel fordert die Naturforscher aller Staaten zur Theilnahme an einer Reise um die Welt auf, wozu der König von Schweden ein Schiff ausrüsten lassen will. Der König von Baiern nimmt bei dem gegen den Gustav-Adolph-Verein erlassenen Verbote blos an dem, den katholischen Baiern feindseligen Klange des Namens dieses Vereins Anstoß und will die Theilnahme an dem Vereine gestatten, sobald derselbe sich einen andern Namen beilegt. Der Anordnung des Erzbischofs zu Freiburg, daß keine gemischte Ehe ohne vorheriges Versprechen, die Kinder ka tholisch erziehen zu lassen, eingesegnet werde, hat die Lan desregierung zu Hohenzollern-Sigmaringen die an die dor tigen katholischen Geistlichen erlassene Weisung entgegen ge setzt, jene Anordnung nicht zu befolgen. Die Grund - und Hypothekenbücher. Zur Sicherung der Eigenthumsrechte und der Forde rungen an unterpfändlich dafür hastenden Grundstücken wer den bei denjenigen Behörden, welche Gerichtsbarkeit über Immobilien ausüben, in Folge des Landesgesetzes vom 6. November 1843, Grund- und Hypothekenbücher eingerichtet. Es ist diese Umgestaltung des Grund- und Hypotheken wesens für eine große Zahl der Sächsischen Staatsangehö rigen von großer Wichtigkeit, und Mangel an nöthiger Auf merksamkeit oder Unbekannlschaft mit den deswegen getroffen werdenden Einrichtungen kann Grundstücksbesitzer, Hypotheken gläubiger, Vormünder, Verwalter fremden Vermögens und sonstige Betheiligle in den größten Nachtheil versetzen. Deswegen sind Diejenigen, welchen das Gesetz selbst nicht bekannt ist, darauf aufmerksam zu machen, daß in den Zeiten, in welchen Entwürfe der neuen Grund - und Hypolhekenbücher öffentlich ausliegen, deren Einsicht nicht verabsäumt wird, besonders da die Behörden angewiesen sind, hypothekarischen Gläubigern und Realberechtigten auf