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40 ches sie Unten brannttk, vsn Vorübergehenden bemerkt wurde. Nach einem, von der zur Milderung des Elends in Ungarn bestimmten Kommission, erstatteten Bericht sind in dem Orte Erdölki sechsunddreißig Kinder ein Opfer der Hungersnot!) geworden, Der Glaube, daß das Ministerium Guizot bei der Adreßdebatte in der Dcputirtenkammer sich die Zähne aus beißen werde, ist nicht in Erfüllung gegangen. Wenn auch nicht mit entschiedenem Glück, ist es doch siegreich aus diesem kochst zweifelhaften Kampfe hervor gegangen. Die Adresse ist in der vom Ministerium vorgelegten Maße ange nommen worden, und die Deputirtenkammer hat zum Ueberfluß noch besonders das Ministerium ersucht, daß es am Staalsruder bleibe. In Sommerset in England ist kürzlich eine junge Tagelöhnerswittwe verurtheilt worden, welche nach einander ihren Ehemann, ihre Mutter, ihre Brüder und ihr Kind mit Gift vergeben hatte. - Der Großsultan hat in dem Handschreiben, in welchem seine Minister für ihre Pflichlvernachlässigung gehörige Nasen erhielten, Verfügung, getroffen, daß der öffentliche Unterricht organisirt und überall, wo es Noth thue, zur Verbreitung des Unterrichts in Wissenschaften und Gewer ben Schulen gegründet werden. Lie Zeit des Winters hat Abd-el-Kader in seinem um freiwilligen Exil dazu benutzt, neue Kräfte zu sammeln. Er hat wieder über 8000 Mann zusammengebracht und erwartet von der in Marocco für ihn herrschenden Stimmung, die ihn als Vertheidiger des Islam betrachtet, erwünschte Verstärkung. Kein Handel ist so originell, als der Handel Nord amerikas mit Eis, und doch wird derselbe dergestalt im Großen getrieben, daß er einen bedeutenden Nutzen ge währt. In Boston giebt es nicht weniger, als sechzehn Gesellschaften, welche nach Ost- und Westindien, Neuor leans und andern warmen Landern Eis verschiffen und ein einziges Haus in Boston befrachtete mit diesem Handels artikel im Jahre 1840 101 Schiffe. Diese Ladung wurde nach Ostindien geschafft und dort Pfund für Pfund Hegen Baumwolle ausgetauscht. Die Eisblücke werden am Bord des Schiffes mit Stroh und Heu in dünnen hölzer- nen luftdichten Kisten verpackt. Zweihundert deutsche Familien von Hamilton Eounty in Ohio haben eine große Strecke Landes am Mississippi gekauft, um dort eine Stadt anzulegen. Die Lage der Gegend soll sehr reitzend und für den Weinbau geeignet sein. Da nun einmal das himmlische Reich durch Englands Schlüssel geöffnet ist, so knüpft es auch mit andern Staa ten Verbindungen an. Schon sind zwischen den Vereinigten StüateN NordaMerika'S und China, sowie zwischen Diesem und Holland Handelsverträge abgeschlossen worden. Mit Beginn dieses Jahres erscheint eine vom Adv. Heinrich Graichen zu Leipzig herausgegebene Wochenschrift unter dem Titel „Blätter für volkslhümliche Rechtskunde" und mit dem Molto „Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz." Nach der, der ersten Nummer vorangeschickten Ankündigung sind dlese Blatter dazu bestimmt, das Gemein wesen zu heben und zu befördern, die Gesetzgebung leben dig zu machen und Beiträge zu liefern, welche zur Beleh rung des Bürgers und Landmanns über die vaterländischen Gesetze in allen Zweigen der Eivil- und Kriminalgerichts pflege, sowie der Staats- und Polizeiverwaltung geeignet sind. Zugleich soll diese Zeitschrift Mittheilungen für prak tische Landwirthe bringen, in welcher Beziehung sie sich als Zweck die Uebernahme der Vermittelung vorgesetzt hat, die Ergebnisse wissenschaftlicherErforschungen, insofern solche für das wirkliche Leben brauchbar und nützlich erscheinen, durch eine klare, volkslhümliche Darstellung der landwirtschaft lichen Praxis zugänglich zu machen. Werden diese Zwecke realisirt, so kann der beabsichtigte Nutzen nicht ausbleiben. In den ersten Nummern werden mehre nicht unwichtige juristische Fragen von praktischem Werlhe, namentlich über das Lehngeld, verbandelt. Die Sprache ist von gewöhn lichen juristischen Floskeln fern gehalten und für Jeden ver ständlich. Hieraus folgende Abhandlung: Von öffentlicher Ruhestörung, dem Hausrechte und dem sogenannten Hausfriedensbrüche. 1. Die Obrigkeiten, Polizeibehörden und die von demselben angestellten Personen haben auf die Erhaltung der Ruhe ihr besonderes Augenmerk zu richten. Sie dür fen weder bei Tage noch bei Nacht gestatten, daß dieselbe durch Schlägerei, Zank, Schreien und Singen oder andere unerlaubte, die allgemeine Stille unterbrechende Handlungen, durch welche der ruhige Theil der Einwohner gestört wird, aufgehoben werde. Die zusammengelaufenen oder vereinig ten Personen müssen nicht nur getrennt, sondern auch ver haftet und wegen ihres unstatthaften Betragens mit der gesetzlichen Strafe belegt werden. 2. Was das Hausrecht insbesondere anlangt, so darf Niemand in eines Anderen Haus, Wohnung oder sonstigen Aufenthaltsort, wider dessen Willen, ohne besonderes Befugniß eindringen. Wer dieses thut oder wider Willen des Besitzers innerhalb seines Bezirks Handlungen vornimmt, zu denen er nicht berechtigt ist, der verletzt das Hausrecht.