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393 ist, bekannt machen und den etwaigen Inhaber auf fordern, wenn er gerechte Ansprüche auf dasselbe zu haben vermeint, sich damit, bei Verlust derselben, in nerhalb 3 Monaten zu melden, binnen dieser Frist aber mit Zahlung an Kapital und Zinsen anstehen. Wird innerhalb dieser Frist das Buch durch einen Andern, als den, der den Verlust angezeigt, bei der Lassen - Expedition producirt, so wird die Sache zu weiterer Erörterung sofort an das Stadtgericht abge geben; wo nicht, so erhält der Anzeiger nach Verstuß jener 3 Monate, wenn er zuvor sein Eigenthum und den Verlust vor dem Stadtgericht allhkcr oder auf sein Verlangen und sodann erfolgte Requisition von Seiten des Stadtgerichts vor seiner Obrigkeit eidlich bestärkt haben wird, Zahlung oder ein neues Buch, und das alte ist sodann für völlig ungültig zu halten. §. 15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage - oder Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unter worfen: jedoch mag dadurch die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindcnden Einlagc oder O.uittungsbücher keineswegs ausgeschlossen werden. §. 16. Gegen das Versäumniß der in diesem Spar-Caffen- Regulativ festgesetzten Fristen und gegen den.Eintritt der in demselben' angedrohtcn Ncchtsnachtheile findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt. H. 17. In allen die Sparkasse betreffenden Angelegenheiten wird, insoweit nicht Partheisachcn in Frage kommen, oder wegen eines verloren gegangenen Einlage - oder Quittungsbuchs zu verfahren ist, kostenfrei cxpedirt. H. 18. Die unvermeidlichen Vcrwaltungskostcn werden von dem Ucberschuffe der cinkommcndcn Zinsen bestritten und haben daher die Einleger weder bei der Einzahlung noch bei dem Nückempfange ihrer Gelder etwas an Kosten oder Gebühren zu entrichten. Der sodann aber noch verbleibende Nein - Uebcrschuß wird zur Hälfte in den zu bildenden Reserve - Fonds, zur andern Hälfte aber in die Stadtcasse verrechnet. §. 19. Mit Ablauf jeden Jahres wird über den Zustand der Lasse eine vollständige von der Direktion attcstirte Rechnung abgelegt und hierbei zugleich bekannt gemacht werden, wie hoch sich der Betrag der vorhandenen Einlage-Gelder, sowie andrerseits der Schuld - und Bürgschaftsschcine, etwaigen Staats - Papiere und Lonscns-Documente belaufe. Von der abgelegten Rech nung wird ein Auszug durch den Druck in öffentlichen Blättern dem Publikum bekannt gemacht werden. §. 20. Dieses Regulativ soll 2 Jahre nach dem Beginn dieses Instituts und sodann aller 5 Jahre einer Re vision unterworfen und dabei insbesondere mit erwogen werden, ob der Zinsfuß für die Zukunft erhöht werde« könne. Urkundlich ist dieses Regulativ vom Nathe und den Stadtverordneten, unter Vordruckung deren Siegel, eigenhändig vollzogen worden. Kreisstadt Plauen den 21. Februar 1838. 8.) Der Rath daselbst. E. W. Gottschald, Brgrmstr. (I.. 8.) Die Stadtverordneten allda. Alexander Karl Herrmann Braun, Vors. ders. Johann Aug. Steinberger. Ferd. Korn. Albrecht Schreiner. Politische u. andere Merkwürdigkeiten. Inland. Dresden. Auf S. K. M. allerhöchsten Befehl ist nunmehr in Gemäsheit des im I. 1831 genehmigten Forstorganisationsplanes die definitive Einziehung der Kreisoberforstmeister-Stellen erfolgt. Die Forstmeister stehen unmittelbar unter dem Finanz - Ministerio und bilden mit dem Justiz - und Nentbcamten in ihren Be zirken das Forstamt. — Auch in der Gegend von Zwickau und Schneeberg ließen sich zu Ende vo rigen Monats starke Völkcrzüge von wilden Enten nie der und lockten auch dort die rüstigen Jäger hinaus. Deutschland. Die Verbindung der Häupter der ultramontanen Partei, die sich über ganz Europa verbreitet hat, hat eine Verbindung wohldcnkendcr Katholiken in Süd deutschland hervorgerufen, die ihre erste Generalversamm lung den 4. Octbr. in Schafhausen hielt. Der Zweck dieser Verbindung ist, durch Rede und Schrift die kirch- ichcn Angelegenheiten frei zu besprechen und dadurch zur Beförderung des kirchlichen Lebens bcizutragen. — Die Negierung in Berlin hat endlich ein förmliches Eiscnbahngesctz erlassen. — Das Denkmal, welches dem Cherusker-Fürstcn Hermann odrr Armin, dem Ret ter der deutschen Freiheit im Jahre 9 nach Christus, bei Detmold auf dem Berge Tcut gesetzt werden soll, wird sich auf einem Unterbau von 70 Fuß 80 Fuß hoch erheben und soll von Kupfer geschlagen werden. — Auch dem Apostel der Deutschen, Winfried, genannt Boni fatius, soll in Hessen ein Denkmal gesetzt we.'d^n. — Ausland. Die Guerillaö vermehren sich im Süden von Por tugal und ihre Frechheit und Grausamkeit übersteigt allen Glauben. Todtschlag und Plünderung sind an der Tagesordnung. — In Spanien kämpft immer noch das System der Gemäßigten mit dem der Exaltirien. Die Gemäßigten haben jetzt wieder das Ruder; Isturv ist Präsident der Lottes geworden, bei welchen auch