Volltext Seite (XML)
244 hierdurch besonders aufmerksam gemacht und zu genauer Befolgung derselben angewiesen, mir der Bemerkung, daß, »enn diesen Verhattuagklegcln gehörig nachgegangen und besonders Reinltchkett beobachtet wird, das erkrankte Vieh bei dem dermattgen gelinden Äufneten der Krankheit binuen kurzer Zeit wiederum hc-zustttten ist. Plauen den 24. July 1838. Der Rath daselbst. E. W. Gottschald. Bekanntmachung, die Actieuzeichnung zu der in Leipzig zu errichtenden Bank betreffend. Nachdem von dem Hohen Ministerium des Innern die Errichtung einer Bonk in Leipzig, mit einem Stammcapi- tat von 1,500 OOOTHlr. im 21 Guldenfuße, in 6000 Aktien zu 230 Thlr., aus den Grund des bereits bekannt gemachten provisorischen Statutenentwurfs, um dessen ausdrückliche allerhöchste Bestätigung seiner Zeit annoch nachzusuchen sein wirb, vorläufige Genehmigung gefunden hat, so ist von hochgedachtem Ministerium der unterzeichnete Nath der Stadt Leipzig beauftragt worden, unter Mitwirkung des, zudem Ende zusammen getretenen proisorischen Comile' be stehend aus den Herren Car! Junghanns, d. Z. Verfitzendem Albert Dufour-Feronce, Firma: Dufour Gebrüder u.Comp. Gustav Harkort, Firma: Carl ».Gustav Harkort («Spar Hirzel,Lampe, Firma: Christian Göhring sen. Carl Lampe, Firma: Brückner, Lampe u. Comp. Heinrich Poppe, Firma: Bernhard Tri nius u. Comp. Gustav Ludwig Preußer, Firma: Preus ser u. Comp. Heinrich Wilhelm Schmidt, Firma: Hammer u. Schmidt Peter Daniel Ludwig Sellier, Firma: Sellier u. Comp. diejenige«, welche sich bei diesem Unternehmen als Actio nairs zu betheiligen wünschen, zur Unterzeichnung einzu laden. Hierbei soll, hoher Anordnung zufolge, nachfolgende Modalität staltfinden: 4) Von der Gesammtzahl der 6000 Aktien find zu reserviren: ») für die dermattgen Inhaber der Aktien der Leipziger DiStomocasse, deren Auflö, sung und Verschmelzung mit der Bank hierbei voraus gesetzt wird, 1000 Aktien h) für die 9 Mitglieder des provisorischen Comite' als erste Unternehmer 430 - zusammen 1450 - ES verbleiben mithin 4550Aktien, tür wetche die Unterzeichnung «»durch eröffnet wird. -) Unterzeichnungen »erden angenommen bei den Sladträthen ») zu Leipzig d) zu Dresden o) zu Chemnitz ä) zu Plauen s) zu Zittau während der nach einander folgenden sechs Tage vom sechsten bis mit eilftem August d. I. vs« Vormittags 8 bis l2Uhr und Nachmittags von A bis 6 Uhr. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werdet». A) Zu Vollziehung der Unterzeichnung für Abwesende durch Beauftragte haben letztere sich durch Bei bringung von schriftlichen Vollmachten von Seilen ihrer Machtgeber zu legitimiren. 4) Unterzeichnungen über Hundert Aktien in eine« Hand werden nicht angenommen. 5) Bei der Unterzeichnung ist für jede Aktie der vierte Theil, mithin 62 Thlr. 12 Gr. baar einzuzahlen unb zwar entweder in klingend preuß. Courant oder Königs. Dächs. (blauen) Courant-BllletS, oder in Conventions (!nel. des 5. Theil- in Conven, tions- Zehn - und Zwanzig - Kreuzern, in Königs. Sachs. Conventions- (weißen) CassenbllletS und in Leip ziger DiScontocassenscheinen zu dem festen Course von 2^8, mithin einen Thaler Eonventionsgelb für eine» Thaler und acht Pfennige preuß. Courant gerechnet, oder in Conventionsspeciesthalern das Stück zu Einem Thaler Neun Groschen preuß. Courant gerechnet, oder in ganzen Kronemhalcrn, bas Stück zu einem Thaler Zwölf Groschen preuß. Courant gerechnet, oder in vollwichtigen Louisdor s 5 Thlr. Königs. Sachs,, Preußischen, Dänischen, Hannöverschen oder Herzog!. Braunschweigschen Gepräges, das Stück jl Fünf Tha ler Sechzehn Groschen in preuß. Courant gerechnet. 6) Der Unterzeichner hat mit jeder Einzahlung einen Lieferschein in doppelten Exemplaren, sowie beziehent lich die beigrbrachte Vollmacht abzuqcben, und em pfangt dagegen eine, mit fortlaufender Nummer ver sehene Interims. Quittung aus seinen Namen lautend, durch welche der Anspruch an verhällnißmäßige Bethei ligung bei der Bank nach den Bestimmungen zu 9 und 10 begründet wird. Dergleichen Lieferscheine find bei den betreffenden Sladträthen gegen Erlegung von 3Pf. für das Stück, zu erhalten. * 7) Diese Interimsquittungen, welche in jeder der, unter 2 bemerkten Städte mit dem Anfangsbuchstabe« der StaR, wo gezeichnet wird, und fortlaufender Num mer, von Ao. 1 an, bezeichnet und nach dem beiliegen den Formular ausgefertigt werden, sind nur für dennamhaftgemachtcn Inhaber gültig, und können nicht an dritte Personen übertragen werden.