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Den, und 2) Eve Marie Margarethe verehel. Schrickcrin Hel». Schwabm, bas von weit. Zohann Adam Schwabe hin terlassene Tnfthüuechen hierstlbst, ebenfalls gegen Ueder- »ahme der darauf hassenden Passlv>chuid«n von 59 thlr. 3 gr. 10 pf. und gegen Verzichtlnstung auf mehr.re An sprüche wegen des MunergutS weil. Johannen Marien verehel. Schwabin, geb. Zrnkin, anzun-hmen sich erklärt. Da nun wegen des ersteren Häuschens ett« A »wesender, und wegen b.s letzteren ein Unmündiger, betheiligt find; so fordern wir alle diejenigen, welche auf obige beibeHäuschen ein Mehrere«, als vorgebachr, zu bieten gemeint seyn soll ten, hiermit auf, sich den 4. April 1838 öiS Mittags 12 Uhr vor un«, an hiesiger GerichtSstelle ein- zusinden, und ihre di, ßfollsigen Gbore zu eröffnen. Troschenreuth, den Zo. Zan. 1838. Herrl. Stenge Ische Gerichte das. Christian August FacilideS, G.D. Johann Gottlieb Mullers zu Tt'tenvrunn Wohnhaus Webst Zubehör, bestehend in 1 Stube mit Kammer, Haus- Platz, 1 gewölbten Küche und sonstigen Behältnissen, 4 Mtz. Garten und 6 Mtz. Feld, zusammen tarirt auf 160 rhlr., soll einer auögektagten ConsenStchuld halber nächstkommen- ben 5. April 1838 vor un« öffentlich versteigert werden, welche« man hierdurch Mit der Bemerkung bekanntmacht, daß das Nähere hierüber au« dem allhier aushängenden Anschläge nebst ohngefährer (onsignatton zu ersehen ist. Poßeck am 27. Januar 1838. Adel. FeilitzschischeGerichte das. Christian August FacilideS, G.D. Bekanntmachung. Schulden halber soll das dem Einwohner, Zohann Gottlitb Geipel auf'm Pfaffcnberg bei Bobenneukirchen gehörige, unter Nr. 81 catastrirte Wohnhaus nebst einem dazu gehörigen, und einen Scheffel wett AuS'aat enthaltenden Stück Feld, welche beide Grund stücke zusammen auf 200 Mst. von den hiesigen GerichlS- perfonen gewürdert worben sind, den 14. Februar 1838 vor uns an gewöhnlicher GerichtSstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Es werden daher diejeni gen, welche gesonnen sind, dieses HauS sammt Stücklem Feld, deren Beschreibung sammt ohngefähren Abgaben- consignalion aus dem in der Wohnung des hiesigen Richters Radecker, aushängenden Anschläge zu ersehen ist, zu er stehen, hiermit geladen, besagten Tages vor Mittags 12 Uhr an hiesiger GerichtSstelle sich cinzufinden, ihre Gebote zu eröffnen, und sodann, nach dreimaligem Ausruf, des Zu schlag« an den Meistbietenden gewärtig zu seyn. Bobenneukirchen, den 28 Novbr. 1837. Herrlich Spießische Gerichte allda. Heinrich Gottlob Groh, Ger. Dir. Bekanntmachung. Der hiesige Webermstr. Lude wig Wolf, hat den von dem Webermeister August Ludwig Müller hirselbst, hinterlassenen Erben da« von deren Erb lasser besessene, am obren Theile hiesiger Stadt gelegene Wohnhaus nebst Zubehör für 980 thlr. und einen LoulSb'se Äönnegeld, abgekauft. Ebenso haben d»e Erden Meister Johann David Fickenwirths allhier, Mstr. Johann Davld Flckenwtrrh und Cons, das von ihrem Erblasse hinterlassene, zwischen Meister Paul Friedrich Ehrlers und Hrn. Johann Gottlieb Müllers sen. hieselvst Häusern, gelegene Wohn, Häuschen nebst Gärtchen, au den Tuchmachermstr. Zohann Gottlob Simon für 230 thlr. verkauft und endlich habe» die Erben weil. Johannen Sophien verw. Sprangerin all hier, mit dem hiesigen Bürger Christian Gottlob Müller, über das von ihrer Erblasserin hinterlassene WohnhauSche» einen Kauf abgeschlossen, nach welchem Müller da« letztere für 250 thlr. erhalten soll. Da nun bei diesen Käufe» Minderjährige betheiligt sind, so machen wir solche öffent lich bekannt, und laden alle Kauflustige, die für ein oder das andere Haus rin Mehrere« zu geben geneigt sein sollten, ein künftigen 20. Febr. 1838 welchen wir deswegen zum Licilalionttermtne anberaumt ha, ben, vor uns an hiesiger GerichlsstelleVormittags vor 12 Uhr su erscheinen, ihre Gebote zu ihun, und darauf weiterer Resolution zu gewarlen. Aus den bei Gericht liegende» Consignaltonen kann die Beschaffenheit dieser Hauser nebst ben darauf hassenden Abgaben ersehe» werben. Lengenfeld, den 29. Januar 1838. Die Gerichte das. Kunze, GD. Nachdem die Königl. hohe Zoll- und Steuer-Directio» folgende Verordnung: Zu Beseitigung möglicher Zweifel, und zu Herstellung eines gleichmäßigen Verfahrens, werden den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern andurch nachstehende, die Schlacht teuer - Erhebung betreffende Bestimmungen bekannt ge macht: 1. Zn der, wegen der Unterscheidungsmerkmale zwische» Kälbern und älteren Rindern hinsichtlich der Schlachtsteuer, unterm 6ten December vorigen ZahreS erlassenen General- Verordnung sind die Hauptzoll- und Hauptsteueramter an gewiesen worben, die jungen Rinder in zweifelhaften Fallen, und bevor der erste Zahnwechsel bei denselben eingerrelen ist, bei der Schlachtsteuer als Kälber zu vernehmen, sobald sie ein Gewicht von 100 Pfund und darunter haben, biejend- gen hingegen, welche über 100 Pfund wiegen, so lange als Kalben oder junge Stiere zu betrachten, bis der Wechsel ber drei mittleren Paare Schncidezahne den Eintritt in das wirkliche Kuh - und Ochsenalter anzeigt. Hierbei ist j.doch vo«-ausgesctzt, daß da« Schlachtstück nicht 250 Pfund und darüber wiege, indem e« sonst, ganz abgesehen von dem Zohnwechsel, »ach der General. Der, orbnung vom 19. Mai 1635 ats Ochse oder Kuh zu behas- dein ist. 2. Der Eintritt in das wirkliche Kuh - oder Ochsenalter ist in steuerlicher Hmsicht nicht von dem vollendete», son, »ern schon von dem begonnenen Zahnwechset bedingt, so »aß, wenn auch nur erst einzelne Schneidezähne durch Schaufelzahne ersetzt sind, das fragliche Schlachtstück nach >en, für Ochsen und Kühe -tstimmle» Sähe» zur Ve» steuerung zu ziehen ist.