Volltext Seite (XML)
284 Aufforderung. Danach Anleitung des Wahlgesetzes § 52 zur Ernennung der auf hie sigen Ort kommenden neun Wahlmänner geschritten werden soll, so werden Rathswegen sämmt- liche Stimmenbcrechligte hiesigen Orts hiermit aufgefordert, den 8. Septbr. d. I. Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr an Rathsstelle, vor uns, in Person — Bevollmächtigte und schriftliche Anmeldungen können nicht angenommen werden, zu erscheinen—sich anzumelden Und die zuvor vertheilt werdenden, von ihnen mit neun aus dem im hiesigen Nachhause aushan genden Verzeichnisse der hiesigen Wahlfähigen zu entnehmenden Namen auszufüllendcn Stimm zettel, Behufs der zu ermittelnden den Landtags-Abgeordneten des 17. Wahlbezirks wählenden Wahlmanner zu übergeben. Kann wegen Mangel an Theilnahme zu einer Wahl nicht geschrit ten werden; so ist auf Kosten Ler ohne hinreichende Entschuldigung ausbleibenden Stimmberech tigten eine anderweite Wahl vorzunehmen. Elsterberg den 24. Aug. 4836. Der Stadtrath allda. C. A. Diezel. Za hr Marktsverlegung. Der auf den Montag nachdem l4.Trin. fallende hiesige Herbst- markt ist wegen Zusammentreffens mit einem benachbarten Jahrmärkte für heuriges Jahr auf den Montag nach dem 45 Trinit., also den 12. September verlegt worden; Als welches hiermit be kannt gemacht wird. Schöneck den 10. August 1836. Der Stadtrath das. S. R. Schanz. Edictalladung. Die hier bekannten Gläubiger des vormaligen Rittergutspachters, Zoh. Ferdinand Hüttners, zu Nntermarpgrün, welcher neuerlich seine Insolvenz angezeigt hat, haben, «m den Concursproceß zu umgehen, unter sich einen Vergleich abgeschlossen. Dieser bedarf jedoch noch der Zustimmung derjenigen Gläubiger, welche bis fttzt hier unbekannt geblieben sind. Deß- Halb werden hiermit alle die, welche an Hüttnern aus irgend einem RechlSgrnnde Ansprüche zu Machen Haven, geladen, den zweiten November d. Z. zu gehöriger Gerichtszeit im hiesigen Amre entweder persönlich, oder gehörig bevollmächtigt zu er, scheinen. Das Außenbleiben ziehlAusschtuß von derConcursmasse und den Verlust der dem Einen, oder dem Andern etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach sich. Im Termine selbst haben sie zunächst ihre Forderungen anzumelden, und zu bescheinigen, auch, wenn das bereits getroffene Abkommen nicht allerseits genehmigt werden sollte, sowohl mit dem Concursvertreter, als auch unter sich die Güte zu pflegen. Kann eine Vereinigung nicht be wirkt werden, so ist allenthalben rechtlich zu verfahren, und dieses Verfahren binnen der gesetz- kichen Frist zu beschließen. Dann wird den neun und zwanzigsten December d. Z. rücksichtlich der Außengebliebenen die Bekanntmachung eines AusschließungsbefcheideS, den vierzehnten Januar k. Z. »ber die Inrotulation der Acten zur Einholung, oder Abfassung eines LokationserkeuntnisseS erfol gen, und letzteres den ersten März k. Z. bekannt gemacht werben. Uebrigens wird man sowohl den Ausschließüngsbescheid, als auch das . LokalionSerkenntniß in Bezug auf diejenigen, welche zur Bekanntmachung nicht erscheinen für publicirt erachten, und Auswärtige haben hier in derNähe wohnhafte Bevollmächtigte zu bestellen. Justiz-Amt Voigtsberg den 8. July 1836. Hantusch. Auf Antrag Annen Rosinen verwittweten Becherin zu Cahmern bei Greiz, als eingesetzter alleiniger Testaments-Erbin ihres allhier am 27. Decbr. 1835 verstorbenen Sohnes, des Holz- förster« Johann Georg Bechers, werden hiermit alle, welche an dem Nachlasse selbigen Bechers aus irgend einem Grunde Ansprüche zu machen haben, geladen, den fünfzehnten September 4836,