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283 dem genannten Tage Vormittags von 9 Uhr an vor der zu diesem Behufs niedergesetzten Wahl« Lepulazion auf hiesigem Nachhause persönlich zu erscheinen, sich anzumelden, und mittelst der Stimmzettel, welche ihnen bereits eingehändigt worden sind und worauf sie aus der obgodachlen Liste^nd I. Zwölf befähigte hiesige Einwohner mit Vor - und Zunamen, Stand und Gewerbe zu verzeichnen haben, ihre Stimmen abzugeben. Treuen, am 28. August 1836. Der Stadtrath daselbst. . Karl Heinrich Teller, Dmstr. Bekanntmachung. Da nach Anleitung des Wahlgesetzes H 52 zur Ernennung der, we gen der Wahl eines Landtagsabgeolbneten im XVII. städtischen Wahlbezirke, auf hiesige Stadt kommenden acht Wahlmanner verschritten werden soll; so werden sammtliche stimmberechtigte Bür ger hiesiger Stadt hiermit aufgefordert, den 7. Septbr. d. I. Vormittags V bis 12 Uhr auf dem Nachhause allhier in Person zu erscheinen, sich gehörig anzumelden und ihre Stimmen durch Stimmzettel, worauf aus dem , im Nachhause allhier aushangenden Verzeichnisse «ud I. acht zu Wahlmännern befähigte hiesige Bürger zu bringen sind, abzugeben. Pausa am 23. Auq. 1836. DerStadtrath das. C. A. Sa ch se, Brgrmstr. Bekanntmachung. Zur Erwählung der für hiesige Stadl zu ernennenden Sechs Wahl- mauner, welche an der Wahl eines Landtagsabgeordneten des XVII. städtischen Wahlbezirks Theil zu nehmen Haben, ist von dem unterzeichneten Stadtrache der siebente September 1836 terminlich festgesetzt worden. Es werden daher alle stimmberechtigten Einwohner hiesiger Stadt hierdurch aufgeforderr, an dem genannten Tage des Vormittags um 9 Uhr auf dem Rachhause vor der zu diesem Behufs niedergesctzten Wahldeputation zu erscheinen, sich zum Protokoll anzumelden und mittels der Stimmzettel, welche ihnen zuvor noch werden eingebändigt werden, ihre Stimmen abzugebcn. Auf jedem Stimmzettel sind Sechs zu Wahlmännern befähigte hiesige Einwohner, welche in der im Nachhause ausgehangenen Wahlliste I. aufgeführt sind und deren Namen außer dem noch durch besonders zu ertheilende Verzeichnisse bekannt gemacht werden sollen, bestimmt und deutlich aufjuzeichnen. Zeder Stimmberechtigte hat sich möglichst genau zu der festgesetzten Zeit in Person einzufinden, kann Niemanden statt seiner mit der Abstimmung beauftragen und würde sonach, wenn er diesen Andeutungen nicht nachkäme, seines Stimmrechts für diesen Fall verlustig werden. Mühltroff den 23. August 1836. De r Stadtrath das. Auerswald. Bekanntmachung. Nach Anleitung des Wahlgesetzes § 52 soll zur Ernennung der Be- . Hufs der Wahl des Landtagsabgeordneten des XVIII. städtischen Wahlbezirks, auf hiesigen Art kommenden acht Wahlmänner verschritten werden. Es werden daher sämmtliche Stimmberechtigte allhier hiermit aufgefordcrt, den 8. Septdr. d. Z. Vormittags 8 Uhrin Person auf dem Nath hause allhier zu erscheinen, sich anzumelden, und ihre Stimmzettel auf dieselbe Weise, wie bei den Wahl der Eommunrepräsentanten, zu übergeben. Zeder Stimmzettel muß mit acht Nahmer aus der Zahl der Wahlmanner, deren Verzeichniß sub I. an Nachhausstclle allhier aushängt, ausgefüllt seyn. Schöneck den 23. Aug. 1836. Der Stadtrath das. S.R. Schanz. Bekanntmachung. Die zur Wahl eines Landtags-Abgeordneten im 18. städtischen Wahlbezirke erforderliche Ernennung von Wahlmännern Seiten hiesiger Stadt soll den V. Sept, dieses Zahres erfolgen; es werden daher sammtliche Stimmberechtigte hiesigen Srtsandurch auf- gefordert, beregten Tages Vormittags 9 Uhr auf hiesigem Nathhause vor der deshalb bestellten Wahldepmation persönlich zu erscheinen und ihre Stimmen durch Stimmzettel, worauf aus dem dieserhalb im Nathhause allhier aushängenden Verzeichnisse sud A. I. Zehen zu Wahlmännern befähigte hiesige Einwohner zu bringen sind, abzugeben. Falkenstein am 22. August 1836. Von Trützschlersche Gerichte allda. Großes, Ger. Dir.