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zu eröffnen. Läßt sich nun auch im Allgemeinen zuversicht lich erwarten, daß jeder Betheiligte durch Schonung der Anlage sein eigene- Interesse fördern werde, so macht doch die unterzeichnete Behörde noch ausdrücklich jedem Meister, Hausvater und Bürger zur Pflicht, seine Lehr linge, Kinder, Dienstboten oder sonstige Angehörige von jeder Beschädigung der Anlage ernstlich abzuhalteo. Plauen, den 27. August 1842. Der Rath. E. W. Gottschald. Um mehrfach ausgesprochenen Wünschen zu genügen, ist von dem hiesigen Communalgarden - Aus schüsse das diesjährige Constitutionsfest Seiten der Communalgarde in der Maaße feiern zu lassen beschlos sen worden, daß L) am Morgen des Festtages, früh 5 Uhr eine Reveille der Tambours und des Musikchors unter Begleitung von 2 Zügen Gardisten stattsindet, hierauf, 2) Vormittags 9 Uhr unter annoch zu hoffender allerhöchster Genehmigung Kirchenparade abge halten werden soll, 3) Nachmittags 3 Uhr die sammtlichen Mannschaften der 4 Compagnien vom hiesigen Marktplatze auf den Schießplatz ausrücken, L) daselbst bei günstiger Witterung Nachmittags und Abends freies Concert gewahrt, und S) ?tbends gegen 10 Uhr der Einzug der Compagnien erfolgen und mit Absingen des Liedes: „Was ist das deutsche Vaterland" auf hiesigem Marktplatze das Fest beschlossen werden soll. Dem Publikum wird Solches andurch bekannt gemacht durch Plauen, den 24. August 1842. den gewählten Festeomit^. In Folge der vorstehenden Anzeige haben sich sammtliche Mannschaften der CoMMUNalgarde Sonntag den 4. September Morgens i/r 8 Uhr zur Kirchenparade und Nachmittags 3 Uhr zum Ausrücken im Bataillon auf ihren Compagnie-Sammelplätzen zu versammeln. Plauen, den 29. August 1842. Das Commando. Ein halbes WohnhauS, welches in einer freundlichen Lage und gut auSgebaut, auch gerichtlich abdismem- brirt ist, und sehr viel Platz hat, ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erp. d. Bl. Von Jößnitz bis Görschnitz ist eine Brieftasche, wo rin sich mehrere Kleidermaße befanden, verloren wor den. Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen eine Belohnung tn der Erp. d. Bl. wieder abzugeden. Vergangenen 19- August ist im Gasthofe zum gold- nen Anker ein mittel großer Fleischerhund zurückgeblie ben. Der rechtmäßige Eigenthümer kann denselben gegen daS Futtergeld und die Jnserttonsgebühren wieder er halten. Ein kleines braunes Hündchen mit messingenem Hals- kande hat sich am 28. d. M. verlaufen. Wer dasselbe an Sich genommen, oder noch auffängt, erhält eine angemessene Belohnung bei Zurückgabe. Von wem? sagt die Erp. d. Bl. Der von einem gewissen Friedrich Günnel tn ^4? 35 dieses Blattes hinsichtlich der Beerdigung mit dem Leichenwagen ertheilten Erläuterung hätte es gar nicht bedurft, da die Mitmeister auch ohne Erlaß dieses un, befugten Inserats eben so gut, wie der fragliche Schrift steller,über denannon^irtenUmstand hinlängliche Kenntniß hatten. Plauen, den 29. August 1842. Johann Adam Schneider, Obermeister. Anzeige. Nächstens erscheint HeriqgS M Historie.