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P e i t a g e zum Voigtlän-ifchen Anzeiger. Redigirtvon Advoeat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwe. SS 18L2 Plauen, den 31. August Mannichfaltiges. Nächstkommenden 4. September feiert unser Sachsen nunmehr zum zwölften Mal den Tag, an welchem es, schon längst in gewerblicher und industrieller Beziehung geweckt, auch seine politische Emancipation erlangte, an welchem es, erstarkt in dem Gefühl seiner Manneskraft, mittelalterlichem Jndifferentismus sich entwand u. die Theil- nahme an der Feststellung und Handhabung staatsrecht licher Einrichtungen sich zueignete. Ob unser Vaterland seitdem diese ihm gewordene Wohlthat durch konstitutio nellen Geist und Haltung anerkannt hat, mag sich jeder Staatsbürger, als Glied der gemeinschaftlichen Kette, selbst beantworten. Die dadurch während dieses Zeit raums als unmittelbare Folge in's Leben getretenen In stitute sprechen laut für Bejahung dieser Frage und lassen die Wichtigkeit der Constitution im hellsten Licht erschei nen. Jedem, der nicht für alle im Bereiche menschlicher Lhätigkeit vorkommenden Ereignisse gänzlich abgestorben und "dem es nicht gleich ist, ob er als wirklicher Mensch oder als bloße Maschine seine Wirksamkeit entwickelt, muß es von hohem Interesse sein, bei jeder ihn und feine Mitbürger angehenden Verfügung nach dem Grund und der Tendenz fragen zu dürfen. Dieses Recht wird uns in politischer Hinsicht durch die Constirution ertheilt und gesichert. Ohne besonders die staatsrechtlichen Grund sätze nach einem umgreifenden System studirt zu haben, wird jeder Staatsbürger durch unmittelbare oder mittel bare Theilnabme an Leitung der Geschäfte in den Staats- orchaniSmus eingeweiht und sieht seine Rechte durch die von den Bethelligten selbst aus ihrer^ZNitte gewählten Deputirten vertreten. Bringt nun aber die Constitution einer Seits den Staatsbürgern in jeder Richtung hin die wichtigsten Vor theile, so liegt es auch unbezweifelt im eigenen Interesse der Regierung selbst, anstatt leibeigener Unterthanen freie Bürger zu haben, und anstatt der nordischen Knute die heilsame Kraft der Gesetze herrschen zu lassen, deren Handhabung den Betheiligten zunächst selbst mit obliegt. Vertrauen, das unerläßliche Erforderniß in einem wohl geordneten Staate, wird durch dieses gegenseitige Ver- hältniß geweckt, und läßt alle Verdächtigungen als un möglich erscheinen. Freudig müssen wir daher den Tag begrüßen, der uns die Constitution und mit ihr politische Mündigkeit gebracht und dadurch volles Vertrauen zwischen uns und unserer Regierung zum Heil und Frommen des Staats verbrieft hat. Auch unsere Vaterstadt Plauen^ welche gewiß einstimmig die frühere Stadtverfassung gern und willig der Vergessenheit übergiebt, genießt die segens reichen Früchte der neuen Verfassung. Festlich wird daher, in dankbarer Anerkennung, dieser Tag der Wieder geburt von Plauens Einwohnern begangen werden, wozu dem Vernehmen nach von der Verwaltungsbehörde bereits die nöthige Veranstaltung getroffen ist. Möge dieses Fest nicht als eine blos leere und bedeutungslose Ver gnügung angesehen, sondern in seinem hohen Werthe an erkannt und begriffen werven; möge ein Jeder sich selbst prüfen, ob er den Geist der Constitution sich angeeignet hat, ob er würdig ist, in die Reihen der wahren Ver ehrer der Verfassung mit einzutreten. Diejenigen, welche eine der hier erledigten Nachtwächs teradjunctcnftellen annchmen wollen, werden andurch aufgefordert, sich deshalb bis zum 12- September d. I. in hiesiger Rathserpeditionsstube anzumelden. Plauen, den 30. August 1842. Der Rath. - E. W- Gottschald. ES ist gelungen, durch Herstellung eines zweiten Plumpenwerks in dem Brunnen der Erholungsgesellschaft den Bewohnern deS Neumarkts eine neue Wafferquelle