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Woigtländifekev Ansorger. ^o. ZT'. Vlauen, Sonnabends den 13. Septkr. 1834. Der Landtag. Zweite Kammer. Sitz. 280 u. 281. Ge- bäudrsteuer. Fragen: Sollen außer den eigent- lichrn Wohnhäusern auch die landwirthschaft- lichen Gebäude, als Scheunen, Ställe, Holz- undWagenschuppen besteuert werden? DGA. Ja. Weil aber schon der Grund und Boden besteuert, dieser aber ohne jene nicht benutzt werden könnte, sie auch als eine kostspielige Last zu betrachten wären re., verneint von Puttrich, Art, a. d.Wiukel. Jedoch mit 33 g. 29 St. Ja. — Wie sollen ste besteuert werden? DGA. In geringerm Maße und zwar nach gewissen Proeentcn deS Stcuer- rapitals sämmtl. Felder rind Wiesen, doch Weiterhin der einzelnen AbschäHung den Vor zug gebend. Runde's Separatvvtum ging eigentlich auf gar keine Besteuerung, doch wenn, am beßten nach 10K deS Steuer- eapltalS vom Areal, weil dadurch allen mit Taxation verbundenen Schwierigkeiten und Willkürlichkeiten vorgebeugt wurde; wobei jedoch das eigentliche Wohngebäude besonders abzuschätzen und anzusetzen. Die Dep. da gegen, weil daraus große Mißverhältnisse entstehen würden. Frage: Vereinigt sich die K. mit dem Separatvvtum? Gegen 27 St. Ja. Klien fand wenigstens die 10Kim Ver hältnisse der städt. Grundstücke eben so unan gemessen als prägravirrnd. Beschluß: die Protente der Besteuerung der Reg. zu über lassen. Auf erhobene Zweifel bestimmt, daß auch die Wohngebäude, vermiethete ausge nommen, darin begriffen sind. — Ueber Be steuerung der Gebäude in den Städten. DGA. im Wesentlichen der 1. K. beistimmend. Min. v. Ze schau: Abschätzung nach der Ertrags- fähigkeit oder dem Mietbzinse. Mehre fanden darin Prägravation für die Stätte, v. Planitz u. A. nicht, weil auf dem Lande nichts als das Areal das Nutzbare sey, in den Städten aber das Haus selbst und daß z. B. dann ein Haus von 10000 Tb. wert!) nicht mehr abgcbe, als ein Landgut von gleichem Werthe. Atenstädt's Antr.: daß da, wo die Loealitäten zugleich dieTewerbsteuer trifft, wie bei Gasthäusern, Schänken re. nach dem Raume abgeschätzt werde. Soll an die Reg. gebracht werden. Realgerechtigkeiten sollen nicht mit zur Abschätzung kommen. Ref. schlug vor, die Reg. zu ersuchen, die städt. landwlrthschaftl. Gebäude denen auf dem Lande in der Grundsteuer möglichst gleich zu stellen, welches zahlreiche Unterstützung fand. Klien meinte, jedenfalls erhalte dadurch die Reg., was am Ende das Beßre sey, völlig freie Hand. — Fabrikgebäude. DGA. nach der 1. K zukariren, gleichviel ob in Städten, oderaufdem Lande. Lottermann wünschte, nach der Bo-enfläche nach der beßtey Quali tät, auch zwischen denen in Städten und auf dem Lande, welche letztere beim Aufhören der Arbeit fast ganz werthlos würden, einer billigen Unterschied zu machen. Richter v. Zw. meinte, daß diese industriösen Paläste, die den meisten Gewinn abwürfen, wol nicht milder besteuert werden könnten. Man sage zwak, die Fabrikanten gäben Brod, aber man könne auch eben so gut sagen, die Arbeiter gäben den Fabrikanten Brod. Sie seyeu durch die Zollgesetzgebung begünstigt, n. ihnen zu Gunsten sey das ganze Land bedeutend be steuert worden, sie wüßten sich öf'.ers noch