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Drei und fünfzigster Jahrgang. Rrdigirt von Advokat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Witttve. Jährl. Abonnementpreis 25 Ngr. 48« Plauen, den 3. Deeember 1842« Landtagsmittheilungen. In der I. Kammer hat bei Constituirung der De putationen die Wahl folgende Mitglieder getroffen: für die erste Deputation Prinz Johann, Regierungsrath v. Carlowitz, Or. Günther, Or. Gross, Freiherr v. Frießen; — für die zweite Deputation Or. Crusius, Bürgermei ster Schill, Bürgermeister Hübler, v. Welk und v. Watz dorf; — für die dritte Deputation v. Posem, v Heynitz, Graf Hohenthal-Püchau und Bürgermeister Ritterstädt; für die vierte Deputation v. Metzsch, Bürgermeister Gott schald, Bürgermeister Wehner, v. Schönfels und v. Nostitz. Zn der ersten Sitzung der II. Kammer wurde vom Abg. Todt die Entwerfung einer Adresse auf die Thron rede beantragt. Nach mehrfachen Discussionen, während welcher der Staatsminister v. Lindenau daö Recht der Kammer hierzu in Abrede stellte, wurde zur Abstimmung geschritten, wobei der obige Antrag, im Gegensatz zu den frühem Landtagen, mit 38 gegen 37 St. angenommen wurde. Mehrere Mitglieder, welche sich vor Bekämpfung der Principfrage gegen die Adresse ausgesprochen hatten, schlossen sich hierauf deren Vertheidigern an. Zur Ent werfung der Adresse ist'eine außerordentliche Deputation von sieben Mitgliedern in der Person der Abg. Or. v. Mayer, Braun, Todt, v. Thielau, Viecepräsident Eisen stuck, v. Watzdorf und Schäffer ernannt worden. Politische und andere Merkwürdigkeiten. Inland. Plauen. Das allenthalben gefühlte Bedürfniß deriOeffentlichkeit der Stadtverordneten-Sitzungen hat auch in Plauen den erwünschten Anklang gefunden. Der von einem Mitglieds des Stadlverordnetencollegiums hierauf gerichtete Antrag erhielt allgemeine Beistimmung und erzielte den einhelligen Beschluß, dies dem Stadt- rathe mitzutheilen. Nachdem nun in Folge der vom Rathe ausgesprochenen Ansicht, daß nach ß. 170. der Städteordnung diese Bestimmung durch Partial - Lokalsta tut zu reguliren und deshalb Bericht zu erstatten sein dürfte, so wurde sothane Beschlußnahme behufs der Ein holung höherer Genehmigung der Königl. Amtshaupt mannschaft hier mitgetheilt. In der hierauf eingegange nen Verordnung des Königl. hohen Ministeriums deS Innern ist genehmigt worden, daß die Sitzungen der Stadtverordneten, so lange als sich dieß, wie tz. 170. der allgemeinen Städte-Ordnung voraussetzt, nach den örtlichen Umständen und Verhältnissen als angemessen bewähren werde, öffentlich gehalten werden, und daß dieses schon jetzt und unerwartet der Bestätigung deS Localstatutes erfolge. Ueber die dabei zu beobachtende Ordnung liegt schon ein Entwurf vor, der seinerZeit mit getheilt werden soll, und es ist nun zu erwarten, wie die Ausführung dieses Beschlusses sich gestalten werde.— Ausland. Spanien. Barcelona steht in vollen Flammen des Aufruhrs und ist bereits von den Truppen geräumt; Gen. Zavala ist in der Gewalt der Empörer, welche eine Volksjunta eingesetzt haben. Das Fort Motjuich, von den Truppen besetzt, richtet ein ununterbrochenes Feuer gegen die Stadt. Die Citadelle ist in der Gewalt der Empörer, auch hat daS Fort AltarozanaS capitulirt.