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Voigtländischer Drei un- fünfzigster Jahrgang. Redigirt von Advocat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wtttwe. Jährt. Abonnementpreis S5 Ngr. 31 Plauen, den 30. Juli 1842. Bekanntmachung. Bek dem fortdauernden Mangel an Regen ist das Mahlwaffer dergestalt geschmälert worden, daß sich die Noth wendigkeit hcrausstellt, alle diejenigen Maasregeln zu ergreifen, welche dahin abzwecken, die vorhandenen Mahlmüh len in möglichst ungeschmälerten Umtrieb zu erhalten. Zu dem Ende findet sich die Königl. Kreis-Dircction bewogen, hierdurch zu verordnen, daß die Wiesenwäfferung überall, wo dieselbe eine dem Mahlbetriebe nachtheilige Entziehung des Mahlwaffers zur Folge haben würde, bei einer dreitägigen, nach Befinden zu erhöhenden und im Wiederholungs fälle jedesmal zu steigernden Gcfängnißstrafe, sofort untersagt und bei ebenmäßiger Strafe auch der Betrieb der an'S Wasser gerichteten technischen Anstalten dergestalt beschränkt werde, daß dadurch das nothdürftige Mahlwaffer nicht entzogen werde und das Ablassen der Teiche zu andern Zwecken, als zum Betriebe von Mühlen verboten werden soll. Sämmtliche Polizeiobrigkeiten werden daher angewiesen, obige Anordnung vorkommenden Falls in Vollziehung zu bringen und versieht Man Sich zu den Amtshauptmannschaften und der Fürstlich und Gräfl. Schönburg'schen Ge- sammtkanzlei zu Glauchau, daß sie auch ihrerseits zu stracklicher Handhabung derselbe erforderliche Vorkehrung tref fen werden. Wenn übrigens bei ähnlicher Gelegenheit in früherer Zeit zur Anzeige gekommen ist, daß einzelne Mahlmüller oder die bei selbigen in Arbeit stehenden Mühlknappen den herrschenden Nothstand dazu mißbrauchen, um theils von den Mahlgästen ein mehreres, als die herkömmliche Mahlmetze zu erheben, theils gegen Zusicherung einer schnellem Förderung mit Zurücksetzung solcher, die sich früher angemeldet haben, denselben Geschenke zu entlocken, so haben die Obrigkeiten auch auf diese und ähnliche Ungcbührniffe ein scharfes Augenmerk zu richten und diejenigen, welche sich hierüber etwas zu Schulden kommen lassen, nach Maasgabe der Generalien vom 31. Dec. 1771 und 1. Mai 1805 zur gesetzlichen Bestrafung zu ziehen. Zwickau, den 21. Juli 1842. Königl. Sachs. Kreis-Direktion. E. C. Freiherr v. Künßberg. Münzel. Politische und andere Merkwürdigkeiten. Deutschland. * Preußen. Der schon früher erwähnte Löwenburg» bund in Berlin verdankt seine Entstehung einem 19jäh- rigen Kutscher, welcher durch das Lesen des Spieß'schen Romans „die Löwenritter" zuerst auf den Gedanken kam, das heilige Grab zu erobern. Im Jahre 1846 sollte er öffentlich auftreten und im Jahre 1850 der Zug nach Palästina gemacht werden. Der Police! wird es in Kurzem gelingen, den Bund wieder aufzulösen. Weimar Unlängst war in Weimar Wilhelmine Krüger, ehemaliger Unterofficier im 2ten preußischen Hu- sarenregimente, anwesend. Sie ist aus Pirna gebürtig, und wanderte, als die Franzosen die Dresdner Brücke sprengten, mit einem andern Mädchen nach Schlesien, wo Beide als Freiwillige in jenes Regiment traten. Sie machte die Feldzüge bis 1815 mit, erhielt wegen Auszeichnung in der Schlacht bei Paris das eiserne Kreuz und den russischen St. Georgsorden. Im'vorigen i Jahre heirathete der weibliche Husar einen andem Hu-