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Noigtländrfekeo Anzeiger*. ^o. ^3. Plauen, Sonnabends den 5V. Marz 1833. Der Landtag. <5. off. Sitzung der 1. Kammer den 14. März. Eingaben. N. 69 bis 99. Tagesord nung: Bericht über den Gesetzentwurf, die Civilstaatsdiener betr. D. Großmann von der Rcdnerbühne lobt darin, als Lichtseite, die Einführung der Dienstmatrikel und Unter scheidung der zufälligen und firen Emolu mente, die Verminderung der Eide in Dienst sachen, den Wegfall der zweimonatlichen Be- soldungsadzüge, die Einführung gewisser Strenge durch gesetzliche Aufzählung der Ur sachen der Diensterttlassung, und die heilsame Idee der Ordnungsstrafen, die Ordnung des Pensionswesens der Wittwen und Waisen und Gestattung eines Gnadenmonats außer dem Sterbrmonate, die Ausheblmg der be stehenden Observanzen und die Verminderung derhohen Sporteln bei Anstellung von Staats- dienern; halt aber auch, als Schattenseite, andere rinzele Bestimmungen, besonders aber den ganzen Abschnitt über Dienstentlas sung für höchst bedenklich, welches er durch 6 Gründe unterstützt, und der Kclmmer zur sorgsamsten Prüfung empfiehlt. Minister v. Kbn neritz: Er sey dankbar für die Her vorhebung der Lichtseite; die Darstellung der Schattenseite verdanke ihren Ursprung edle« Gefühlen, allein bei Feststellung gesetzlicher Bestimmungen sey nicht daS Gefühl, sondern Bcdürfniß und Praris zu berücksichtigen, v. Krug spricht ebenfalls gleichstimmig mit Großmann, und es roird sodann auf die Beratbung.der einzelen angetragen. tz. 4. veranlaßt die meisten Debatten durch die 16- und 17. Sitzung, wo man sich endlich über folgende Fragen vereinigt. 1) Soll die An stellung im Staatsdienste während einer ge wissen Periode widerruflich seyn? DieseFragc ward von der Mehrzahl bejaht, und nur sechs Mitglieder: Gottschald, Großmann, Krug, von Oppel, Wehner und von Ziegler erklärten sich dagegen. 2) Soll die Dauer dieser Pe riode der Widerruflichkeit auf die ersten drei Jahre- nach der Anstellung bestimmt werden? Diese Frage wurde von 32 gegen «verneint. Z) Soll die Widerruflichkeit während der ersten 2 Jahre nach der Anstellung stattfin den? Diese Frage wurde von 31 gegen A Stimmen bejaht. 4) Soll der Beschluß des Widerrufs nur von einer kollegialischen Be hörde gefaßtwerden können? Bejaht von 31 Stimmen, verneint von9Stimmen. 5) Soll diese Behörde die Anstellungsbehvrde, und, im Fall diese keine kvllegialische ist, das Ge- sammtministerium seyn? Einstimmig bejaht. 6) Sollen dem Betheiligten die Gründe seiner Entlassung speciell mitgetheilt werden? Von 34 Stimmen bejaht, von H Stimmen ver neint. 7) Sollen dem Diener bei seiner Wie derentlassung geivisse Gehaltsantheile ausge zahlt werden? Einstimmig bejaht. 8) Soll dem Entlassenen die Hälfte des zuletzt gezo genen Fabresgehalts baar gezahlt werden? Einstimmig bejahet. — Die 18. und 19-Sitz, den 18.19- Marz beschäftigten mit weiterer Prüfung von andern §§., welche mit kleinen Wegfällen oder Zusätzen angenommen wur den. — Die 22. Sitzung der 2. Kammer den 18- März. Eingaben No. 240 bis 253, wor unter eine Mittheilung des Gesammtnnnste-