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General - Verordnung «egt» der mit Rücksicht auf die Leipziger MichaeliSmeffe gegen daS Sin schleppen der asiatischen Cholera zu treffenden Maßregeln. Di« bi« letzt zu Verhütung de- Einschleppen- der asiatischen Cholera angeordneten Maßregeln sind nur für die gewöhn lichen Verhältnisse und den damit verbundenen Verkehr zu berechnen gewe en. Da- Herannahen der Leipziger MichaeliSmcsse, da- dadurch nothivendig entstehend« Zusammendrangen von Menschen und Waaren au« allen Weltgegenden auf einem verhaltniß- mäßig kleinen Platz gebietet erhöhte Vorsicht. Es soll daher zwar au- Rücksicht auf da- Wohl des ganzen Landes, die Wesse mr gewöhnlichen Zeit und in der gewöhnlichen Maße auch diesmal gehalten werden; e« wird aber, um so viel möglich die Desorgniß, daß durch den größern Handelsverkehr die Cholera eingeschleppl werden möchte, zu entfernen, mit Berücksichtigung der in Frankfurt a. d. O. angewendeten, durch Erfahrung bewahrten Maßregeln, Folgende- andurch verordnet r 1. Vom 6. Sept. 1831 bil mit dem 31. Oct. werde» Personen und Waaren ohne Unterschied nach Leipzig nur dann einge lassen, wenn sie sich überhaupt über ihren unverdächtigen Gesundheitszustand vollständig in der ö- 6 angegebenen Maße auszu- weisen vermögen. Kommen sie au- dem Ausland, so müssen sie, und zwar Reisende sowohl alsWaarcnführer folgende Straßen innehalten und an dem dabei bemerkten Anmeldung-orte ihre Legitimationen zur Prüfung und Bescheinigung des Eintritt- vor weisen. r. Straßen: Anmeldung-orte^ 1) auf der Grottau-Zittauer Ullersdorf, 2) - - Neustadt-Rumburger kangenburkersdorf, 3) - - Elbe über Schandau Schmelke, 4) - - Pirna - PeterSwaldaer Hällendorf, S) « - Reitzenheiner Reitzenhain, 6) - - Annaberg-Karlsbader Wiesenthal, 7) , « Schneeberg - - Wildenthal, 8) - - Eger-Adorfer Schönberg, 9) , , Görlitz-Reichenbacher Oelisch, 10) - - Hoyerswerdaer-Königsbrücker Großgrabe, 11) , - Torgau-Eilenburger Taucha, 12) - - Delitzscher Wiederitzsch, 13) , - Hallischen Haynichen, 14) - - Cassel-Merseburger 1 15) - - Frankfurt-Lützner 1 16) - - Zeitz-Pegauer Zwenkau, 17) , , Altenburg-Bornaischen Benndorf, 18) - - Höfer Ullitz. Außerdem bleibt auch für den obgedachten Zeitraum die bereit- in Bezug auf die Naumburger Messe getroffene Bestim mung, daß alle Personen und Waaren, welche au« Gegenden recht- der Elbe Herkommen, diese nur bei Merschwitz und M e i ß e u überschreiten dürfen, und daselbst, sowie die mit der ordinairen oder Eilpost au« jenen Gegenden kommenden Reisenden und Postgüter, in Dre-den beim Hofpostamle ihre Legitimationen prüfen und visiren lassen müssen, in voller Gültigkeit. Diejenigen recht« der Elbe herkommenden Frachtführer, welche etwa in Dresden die Elbe überschreiten, und auf dem linken Ufer über Nossen nach Leipzig fahren wollen- haben ihre Legitimationen in den Thoren zu Neustadt-Dresden von den Officianlen prüfen und nach befundener Richtigkeit bescheinigen zu lassen. Z. . Alle Grenzbehörden, ingleichen die an denElbübergangspunkten ««gestellten Beamten werden daher hierdurch angewiesen, mit Strenge die ihnen vorzuwciscnden Legitimationen zu prüfen, zu visiren und insbesondere diejenigen, welche recht« der Elbe Herkommen, und ihren Weg nach Leipzig nehmen wollen, an die genannten Punkte an der Elbe zu instradiren. 4. mit den Einganges unkten vereinigt, Bureau«: in Borsdorf, - Liebertwolkwih - Wachau, - Zwenkau 2) - 3) - 4) - S) - S) « 7) - 8) - Rochlitz- Grimmaischen Höfer Pegauer Frankfurt-Casseler Höllischen Berliner Eilenburger - Haynichcn / - Wiederitzsch! - Taucha Um den unmittelbaren Andrang von Menschen und Waaren von der Stadt Leipzig abzuhalten und die nöthige Controle führen zu können, wird ferner in geringer Entfernung von der Stadt Leipzig, um dieselbe herum, ein Rayon von Bureau- ge bildet. Dergleichen Bureau- werden errichtet: , Straßen: *4) auf der Dresdner