B e r l a g e zum 42sten Stück ' des Bolgtlandlschen Anzeigers. Den 15. Oktober 1831. Generalverordnung der Kriegsverwaltungs-Kammer wegen Aufschubs der nächsten Rekrutirung. Se. König!. Majestät und Se. des Prinzen Mltregenlcn Königl. Hoheit haben sich in Be tracht der gegen das Einschleppen der asiatischen Cholera zu nehmenden Massregeln bewogen ge funden, einen Aufschub der diesjährigen Rckrutenaushebuyg in der Maoße anzuordnen, daß ge dachte Rekrutirung allererst in dem nächsten Frühjahre 1832 gleichzeitig mit der sodann gesetzlich eintretenden ersten Gestellung und ärztlichen Untersuchung der in vorbcmerktcm Jahre das zwanzig jährige Alter erreichenden jungen Mannschaften erfolgen soll. Indem diese allerhöchste und höchste Anordnung hierdurch zur allgemeine» Kenntniß gebracht wird, ist noch erforderlich worden, folgen des vorläufig festzusetzen. 1) Die in dem 29. des Erläutcrungsmaudats für die Rekrutirung vom 5 Novbr. 1827 geordnete 2le Anmeldung der militärpflichtigen Mannschaft am 6. Novbr. bleibt für diese/Jahr ausgesetzt. 2) Sämmtliche im gegenwärtigen Jahre gestellungspflichtige junge Leute nebst denjenigen Mannschaften, welche noch nachträglich ihrer Militärpflicht Gnügc zu leisten haben möchten, haben sich allererst am 15. Febr. kommenden Jahres 1832 gleichzeitig mit den in nurgetachtem Jahre das zwanzigjährige Alter erreichenden Individuen, ohne einen weiteren, individuellen, Aufruf zu'er- warten, an den betreffenden Orten bcy Vermeidung der für den Unterlassungsfall gesetzlich ange ordneten Strafe anzumclden oder anmelden zu lassen, worauf sie wegen ihrer Gestellung zur Aus hebung selbst fernere Anweisung erhalten werden. rc. Hiernach haben sich die RekrutirungS- und sonstigen Behörden, auch sonst alle diejenigen, die cS aogehet, gebührend zu achten re. Dresden, am 4. October 1831. Konigl. Sächs. Kriegsverwaltung- - Kammer. . von Zezschwitz. von Tschirschki. Vorstehende Generalverordnung wird, hoher Anweisung gemas, zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Plauen den 8. Oktbr. 1831. In interimistischer Verwaltung der Voigtländischen Amtshauptmannschaft. » von Zezschwitz. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die in diesen Blättern zu verschiedenen Malen ergangene Aufforde rung zu Unterstützung der Hülfsbedürftigen im Voigtländischen Kreise bringt der unterzeichnete Central-Unterstützungs-Comite' die sich gebildet habenden Districk«- und OrtS-Commissionen, so wie deren Herren Vorsteher in dem nachstehenden Verzeichnisse sub S jur allgemeinen Kenntniß. Zugleich wird dabei die Bemerkung wiederholt, daß die angezeigten Ort-commissionen auch den kleinsten milden Beitrag an Geld, Getraide und Kleidungsstücken, so wie die Verpflichtung zu fortgesetzten Zuschüssen wahrend der Wintermonate annehmen und über die cingcgangenen Bei träge öffentliche Rechnung ablegen «erden. Plauen, am 8. Oktbr. 1831. Der Central-Unterstützungs-Comite' für den Voigtländischen Kreis. von Zeschwitz, von Einsiedel. Müller. Heubner. Böhler. Hartenstein, v. Lorentz. Heynig. Steinberger.