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Beilage -um 34st«n Stück des Botgtlandtschen Anzeigers. Den 20. August 18 3 1. Bekanntmachung. Es ist verschiedentlich der Wunsch laut geworden, daß sich, ju Erhöhung der Theilnahme am vaterländischen Gewcrbfleiße, wie zum ehrenden Anerkenntnisse ausgezeichneter Leistungen dessel ben, ein Actien-Verein bilden möge, der bei öffentlichen Industrie-Ausstellungen einige der vor züglichsten Bewerb-Erzeugnisse erkaufe, und sodann durch Derloosung unter die Aktien-Inhaber vertheile. Die Kürze der Zeit gestattet diesmal nicht mehr, einen vollständigen Plan hierzu auszuarbei ten, und in Verbindung mit wohlwollenden Freunden des sächsischen Gewerbes eine bleibende An stalt dieser Art zu gründen. Um jedoch, sowol die gegenwärtige Ausstellung schon hierzu zu be- mchen, als auch durch Erfahrung zu erproben, welchen Beifalls ein solches Unternehmen sich zu er freuen haben würde, soll damit sogleich ein Versuch in folgender Maße angestcllt werden: Es werden vom 12. August dieses Jahres an Actien zu 16 Gr. Pr. Cour., sowol im Local der Industrie-Ausstellung durch den Commerzien-Deputations-Registrator Strauß, als auf der Canzlei der Commerzien-Deputation verkauft werden. Auch sollen noch andere, sowol einheimische, als auswärtige Gewerbfreunde zur Uebernahme des Actien-Verkaufs ersucht werden. 2. Zum 15. September dieses Jahres, an welchem sich zugleich der mittelst Allerhöchsten Special- Rescripts vom 1Z. Juli dieses Jahres verordnete Prüfungsausschuß, zu Beurtheilung der ausge stellten Gegenstände, versammeln wird, werden alle diejenigen, welche wenigstens drei ganze Actien erkauft haben, zu einer Versammlung, deren Ort und Stunde noch bekannt gemacht werden soll, cingeladcn werden, um einen interimistischen Ausschuß aus ihrer Witte zu benennen, der die Anzahl der zu erkaufenden Gegenstände zu bestimmen, deren Auswahl zu treffen, und die Verloo- sung zu besorgen, zugleich aber auch, wenn die Fondauer des Vereins gewünscht wird, dessen wei tere Ausbildung und organische Begründung zu leiten haben wird. 3. Ein Derzeichniß der erkauften Gegenstände nebst deren Geldwerthe wird mit den Ergebnissen der Verloosung öffentlich bekannt gemacht werden. 4. Bis zu Erwählung dieses Ausschusses haftet die Konigl. Commerzien-Deputation für richtige Aufbewahrung der eingezahlten Gelder. Alle Freunde des vaterländischen GewerbstandeS werden demnach ersucht, an diesem gemeinnützigen Unternehmen Antheil zu nehmen, damit unserer In dustrie forderlich zu werden und sich durch einen kleinen Beitrag die Freude zu verschaffen, Besitzer eines ausgezeichneten oder eigcmhümlichen Erzeugnisses de- sächsischen GcwerbsteißeS zu werden. Dresden, den 11. August 1831. Königl. Sächs. Landes- Oeeonomie- Manufactur- und Commerzien-Deputation, Steckbrief. Der Pfeifenmachcrgeselle, Carl Friedrich Leonhardt aus Obersachsenk erg, welcher wiederholt schon im Zuchthause gewesen, auch sonst bestraft, auch jetzo wieder beim wohilöbl. Criminalamte zuSchwarzenberg, neuer Diebstahle halber, zu Arrest gebracht worden, istaufdem Wege van Schwarzenberg anher», nachdem er den Transporteur von einem schmalen Felsrnweg