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25. Stück. Mauen, Sonnabends den 18. Juny 1831. Dinter ist heimgegangen. » V L Ll> L L N I IVI Vaterländisches. S. K. H. der Prinz Johann hat die Kom- munal-Garden in Döbeln, Waldheim, Leißnig, Grimma, Leipzig, Chemnitz rc. kürzlich ge mustert und ihnen sein Wohlgefallen über ihre Haltung und Gesinnung zu erkennen ge geben. — An der Gränze gegen Böhmen werden Sicherheitsmaßregcln gegen etwanige peberschleppung der Cholera getroffen. — In Dresden ist in einem Zimmer auf dem kör». Schlosse die Geldkassc die Wirthschaftskom- miffion der Infanterie-Garde-Division er brochen und daraus die Summe von 3000 Th. in Kassenpaqucten und Kassrnbillets entwcn- chet worden. Auf Vie Entdeckung dieses Rau hes ist eine Belohnung von 200 Thlr. gesetzt. Zeitungsberichte. Oestreich. Die Rüstungen werden mit dem größten Eifer betrieben und die streitbare Armee betragt schon 317600 Mann aller Waffenarten. — Mahren und Böhmen fol- len durch einen Kordon gegen Gallizien vor der Cholera geschützt werden. Preußen. Der Nachricht, als ob wegen der Cholera die Messe zu Frankfurt a. d. O. nicht gehalten werden solle und daß in Berlin selbst sich schon die Cholera gezeigt habe, wird vfficiell widersprochen. Baiern. Nach den 6 Gesetzentwürfen über die Presse ist diese in der Regel ganz frei, und die Censur tritt nur ausnahmsweise ein, kraft besonderer Gesetze, beschränkt auf Zeitungen und periodische Schriften, und auch bei diesen beschrankt auf Artikel über die Verhältnisse des teutschen Bundes und aus wärtige Staatsverhaltnisse. Jede Schrift muß Druckort und Jahr, und jede periodische den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten, und dieser eine Kauzion von 4000 Fl. In Geld, Staatspapieren oder durch Bürg schaft stellen. Ueber den Mißbrauch der Presse gegen den König und sein Haus, die Regie rung und Behörden des Staats, öffentliche Körperschaften, Religion, Sitten und Privat personen urtheilt ein Geschwornengericht und die Verantwortlichkeit trifft 1) den Verfasser, 2) den Herausgeber, 3) den Verleger, 4) den Drucker, 5) den Verbreiter; aber für censirte Artikel ist nur der -Censor verantwortlich. Der Mißbrauch der Presse hat 3 Abstufungen, alS i)Preßü Vertretungen, diemitArrest von 2 Tagen bis 2 Wochen, und an Geld von A bis 200 Fl., 2) Preßvergehen, die mitGefängniß bis zu 2Jahren, u»dZ)Preß- verbrechen, Lie mit Arbeitshaus von 1 bis 6 Jahren in einer Festung bestraft werden.— Die Abschaffung des in aller Hinsicht höchst verderblichen Lotto ist in Abtrag gekommen. Bel-