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Den 6ten April dieses Jahres und die darauf folgenden Tage soll im Hertelschen Hause allhier zu Elsterberg verschiedenes Meublement, Eisen« Zinn« Blech, Messing, Kupfer, Haue« uud Wirthschaftsgeräthschaften, 2 Pferde, einige Kühe, 2 Kutschen, Wagen, Bücher und andere Gegenstände, meistbietend, gegen gleich baare Bezahlung in Preuß. Curr., verkauft werden, welchrS sowohl, als daß diesfälligeCatalog« beiHerrnOr.Retj zu Greiz, beiHerrn Rector Wimmer zu Plauen, bei Herrn Visitator Griesbach zu Reichenbach und allhier unent« geldlich zu haben sind, hiermit bekannt gemacht wird, . Elsterberg, am 4. März >825. weil. Herrn Terichts»Jnsp. Hertels hinterlassene Erben. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Direktorium der Hagelschaden-Versicherungs«Gesellschaft zu Leipzig bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß »^Abschluß der vom Gesellschafs, Ausschuss« justificirten Hauptrechnung des verflossenen Jahre« «in nicht unbedeutender Cossenüberschuß verblieben ist, welcher nach ö Procent der Versicherungssumme den vorjährigen Interessenten auf den Büchern gut geschrieben, und für ihre Rechnung bet dem allhier gebildeten Lassen, vereine gegen ein« jährliche Verzinsung von z Procent deponirt worden. Ferner sind in einer am 2. October v. I. Statt gehabten Ausschußversammlung der Gesellschaft, und zwar näment« Uch vom Herrn Landjägermeistervon Boehlau auf Doeben für die Gesellschafts-Mitglieder deS Leipziger Kreises, — vom Herrn geheimen Finanzrath und Kreishauptmann Grafen von Hohenthal auf Glauschnitz für die des Meißner Kreises, — vom Herrn Obersteuereinnehe mer und Kammerherrn von Carlowitz auf Cvlmnlh für bi- des Erzgebirgschen Kreises, — vom Herrn Kammerherrn Freiherrn von Beust auf Thoßfell für die des Voigtländischen Kreises, — und vom Herrn Landesältesten von Gersdorf auf Gröditz für die der Ober, lavsitz, verschiedene Modifikationen der Verfassungsartikel genehmigt und beschlossen worden, welche als Nachtragsbestimmungen gedruckt und den Statuten beigefügt worden sind. Hier, nach können auch im laufenden Jahre olle aus dem Inland« kommenden Versicherungen von Feldfrüchten gegen Hagelschlag nicht nur unter den bereits bekannten statutenmäßigen Bedin« gungen angenommen werden, sondern es können auch Perpachter zur Versicherung ihrer ver, pachteten Grundstücke, in soweit ihnen Hageldeschadlgung derselben zur Last fallen würde, und Feldbesitzer, deren FruchtwerthSangab« sich nur aus 150 Thaler beläuft, zugelaffen, so wie der Beilritk zur Gesellschaft überhaupt zu jeder Zeit auch nach dem r. May jedes Jahres, sofern nur bescheiniget wird, daß zu dieser Zelt die zu versichernden Früchte von Hagelbefchä, dtgung befreiet geblieben, gestattet werden, auch bedarf es fernerhin der Milunterschrift der OrtSgerichtspersonen bei den einzureichenden Dersicherungsangaben nicht mehr. Die Statu» ten der Gesellschaft sammt deren Nachträgen, so wie lithographirte Schemata zur Erleichte, rung der VersicherungSangaben sind sowohl in der Expedition der Anstalt zu Leipzig, in Kochs Hof Nr. 401. alö auch bei den Herren Ausschußdeputirten, welche außerdem noch die Güte haben «erden, auf alle daS Institut betreffende Anfragen nähere Auskunft zu geben, zu be, kommn, Leipzig, M iSttN März ihrs, 1 vr. W. Crusius. S. M. Rummell. «, W. «chnrtger,