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Nachdem, vermöge allerhöchsten.Rcscripjs vom 1.,Novbr. vorigem Jahres, dicFischerci- Nutzung 's) in der kleinen Ppra, ingleichen dem Neubergs- und Thier-Master in Aucrbacher Waldung, so wie b) in der Mulde, der großen Pyra, dcmZinnsbache und dem rothen . Flusse, - - . - auf 6 Jahre von und mit Michaelis 1828 an, bis dahin 1884, unter den im Termmc bekannt zu machenden Bedingungen, verpachtet werden soll, und wir zum Aeitations-Termine den Vier und Zwanzigsten März d. I. anberaumt haben; Als werden alle diejenigen, welche sothane Fischerei-Nutzung auf die erwähnten 6 Jahre zu crpachten gesonnen, hiermit geladen, gedachten Tages, des Vormittags um loUhr, an Amtsstclle allhier sich einzufinden, ihre Ge bote zu thun, und darauf, daß mit demjenigen, welcher das höchste Gebot behalten, seiner Seits verbindlich, Seiten des allerhöchsten Fisci aber bis auf allerhöchste Genehmigung, werde unterhandelt werden. Amt Voigtsberg, am 22. Januar 1828. König!. Söchs. bestallte Justiz-Amtmann, Amts - Inspektor und Rentbcamter allda, Gottlob Friedrich Meurer. Carl Sigismund Schubarth. Unterzeichneter Commiffarius sichet sich gcnöthiget hierdurch öffentlich bekannt zu machen, daß die Bezahlung der Accissteuern, des Nahrungsgeldes und der Viehaccise pünktlich bis mit dem 24sten März dieses Jahres vonden betheiligtenAecisanten geschehen muß, weil derSchluß der Vierteljahrs-Rechnungen davon abhängt, und neuere höchste Befehle solchen in jedem Monate, der ein Vierteljahr schließt, ungeordnet haben. Hicrnächft ist noch zu bemerken, daß hinführo die sogenannte Viehaccise halb im ersten Vierteljahre, also in der Mitte des Mo nats Marz und halb im dritten Vierteljahre, also in der Mitte des Monats Septcmber jeden Jahres in Gemäsheit der allgemeinen Accis-Ordnung vom 12. Juny 1824 bezahlt werden muß. Diese Einrichtung ist bisher nicht pünktlich in der Kreisstadt Plauen befolgt worden, daher Commiffarius solches ebenfalls hiermit zur Nachachtung öffentlich bekannt macht und wegen der Nahrungsgclder noch die Bemerkung beifügt, daß durchaus in dieser Branche von Abgaben keine Reste gedultct, sondern solche mittelst Erccutivn emgetrieben werden müssen und dergleichen Entschuldigungen, deren sich manche Restanten zeither hierbei bedient, durch aus die zu treffenden geschärften Massregeln, welche bereits angcordnet worden, auf kei nen Fall hindern können. Plauen, den 26. Febr. 1828. Christian Wilhelm Reich Glcits und Aceis-Commiffarius. Daß Johann Adam Holzmüller zu Reyßig als Untcrförster und Jäger bei uns In Pflicht steht, und in solcher Eigenschaft die obere und untere Revier der Rathswaldung, ingleichen das Hospitalholz mit zu begehen hat; solches wird hiermit bekannt gemacht. Plauen, den8. März 1828. Bürgermeister und Rath das. Daß Mstr. Johann Friedrich Ferdinand Michaelis, Bürger und Weißbäckcr allhier dem abwesenden Schmiedcgcscllen Johann George Neidhardt von hier zum Abwcsenheitsvormunde gchörigermaßcn bestätigt worden ist; solches wird hiermit bekannt gemacht. Plauen, dcni2. März 182S. Bürgermeister und Rath das.