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Beklage zum Ilten Stück de« V o k g t l a n d 1 s ch e n Anzeigers. Den IS. März 182 8. Aufforderung. Bereits im Monat März des Jahres 1826 sind zu pflichtschuldigster Befolgung allerhöchste» Anbefohlnisscs, die Grundeigenthümer, welche an den Voigtländj« scheu Perlcngnvässern Wiesen besitzen, sowohl durch öffentliche Bekanntmachung als auch durch erlassene Patente aufgefordert worden: die an den hier in Frage kommenden Flüssen, Bachen und Mühlgräben stehenden Bäumen und Sträuchen nicht nurdcrmaaßen ru köpfen und auSzuasien, daß den Perlengewässern die Einwirkung der Sonnenstrahlen nicht benommen werde, sondern auch die in dem Wasser sich ausbreitenden Wurzeln auszuputzen. Da aber, nach der von den verpflichteten Perlensuchern erfolgter Anzeige, dieser Aufforderung und Ver fügung noch von mehrer» Grundeigcnthümern kcincGnügc geleistet worden ist; so wird solche, zu Folge andcrweiten allerhöchsten Anbcfohlnisscs, mit der Vcnvarmmg wiederholt und eingc- schärft; daß das Ausschneiden, Köpfen und Ausputzen der erwähnten Bäume, Sträucher und Wurzeln bis Ende des nächstfolgenden Monats April zu bewirken ist, widrigenfalls dieses auf Kosten der säumigen Grundeigentbümer veranstaltet werden wird. Zugleich werden die wohllöbl. Gerichtsobrigkeiten, welche schon mittelst Patents vom 6- März 1826 um Ihre ge neigte Assistenz ersucht worden sind, hierdurch dienftergebenst gebeten: Ihre Gerichtsunter- gebenen, welchen obige Verbindlichkeit obliegt, auf zweckmäßige Weife dazu anzuhalte». Amt Voigtsberg, den 8- März 1828. Gottlob Friedrich Meurer. Carl Sigismund Schubarth. Da die hinter die entwichene Caroline Wilhelmine Strobelin von hier, wegen Verdacht eines begangenen Diebstahls unter dem isten October 1824 von hier erlassenen Steckbriefe bisher ohne Erfolg gewesen, so ist resvlviret worden, die im gerichtlichen Gewahrsam befind lichen Effecten derselben, namentlich: ein Paar saffianene Damcnschuhc, ein Paar dergl. rothe Pantoffeln, ein blaues Damcnklcid von Kattun, ein dergl. mit grünen Blumen, ein Damenspencer von grünem Merino mit gclbem Futter, ein rothkattunener Mantel nüt weißem Futter, ein großes rothcs Tuch mit Vlumenkante, ein gelbkattunenes Kleid, ein dergl. roth- gcblumtcs, eine rothgestreiftc Schürze, rin neuer Küchenkorb, ein neuer Tragkorb, ein roth- kattunenes Fraucnkleid, ein dergl..grünkattunenes, eine barnnwollenc Schürze, ein braune- Merino Tuch mit geblümter Kante, ein gelbes dergl. mit gestreifter Kante, ein gelb- unv rothkattunenes dergl., ein wcißgrünliches seidenes Tltch, eine blaue Schürze, ein Paar rothe Pantoffel, ein Frauenhcmde, 2 dergl. und 1 messingner Ring; zu versteigern. Es wird dies öffentlich bekannt gemacht und werden hierdurch alle diejenigen, welche Ansprüche an diese Sachen zu haben vermeinen , aufgcfordert, sich deshalb binnen 6 Wochen allhier zu melde», widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist mit der Versteigerung verfahre», und der Erlös zu Je dermanns Anspruch SN ciopoaitur» genommen werden soll. Schleiz, den 8- März 1828. Fürst!. Rcuß-Plauisch.Justizamt das. F. C. Weißker. Nich-