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Beilage zum Zten Stück des VoLgtlandifchen Anzeigers. Den 2. Februar 182 8. Bekanntmachung. Nachdem, zu folge einer der Königl. Sächs. Landes-Regierung zugekommenen Mitthei- lung, auf Veranstaltung der in Curland in der Gegend von Mitau und in Oberschlesien in den Kreisen Beuchen, Reß, Creuzburg und Lublinitz durch Vichheerden aus der Ukraine und Mol dau cingeschlcppten Rinderpest, Seiten des Königl. Preuß. Ministern der Medicinal-Angele genheiten unterm Zt sten Deccmber vorigen Jahres der Befehl ergangen ist, daß aus Böhmen kommendcsRind- Schaaf- und Schwarz-Vieh in diePrcußischenStaaten garnicht eingelassen werden / Rindvieh aus dem übrigen Ausland aber zwar auch fernerhin, udoch nur unter der Voraussetzung zugelassen werden solle, daß die Viehhändler obrigkeitliche glaubhafte'Atteste, in denen Zahl, Farbe und Abzeichen des Viehes angegeben sind, auf den Grenzzollämten vor- legcn können und hiernächsi beim Eintriebc des in Sächsischen Ortschaften etwa gezogenen Viehes von Podolischcr Race hierüber annoch em besonders amtshauptmannschaftliches Attest beigebracht werde, so wird solches allen Viehbcsitzern und Viehhändlern, welche Vieh in die Königl. Preußischen Staaten ausführen wollen, so wie allen , die solches sonst angeht, zu ih rer Wissenschaft und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 22. Januar 1828- . Königl. Sächs. Landes-Regierung. In Gemäßheit allerhöchsten Befehls vom 22. d. M. wird vorstehende Bekanntmachung auch im hiesigen Kreise zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Plauen, den 28. Januar 1828. Königl. Sächs. Kreishauptmannschäft des Voigtländischen Kreises v. Wietersheim. Da angezeigt worden, daß in der Vorstadt vordem Straßberger Thore mitunter durch ungebührliches Schreien und Lärmen die nächtliche Ruhe gestört wird; so sind sowohl die Nachtwächter daselbst, als auch die Police!-Diener instruirt worden, diese nächtlichen Ruhe störer sofort mm Arrest zu bringen und zu weiterer Untersuchung und Bestrafung anzuzeigen, als welches hiermit bekannt gemacht wird. Plauen am 31. Januar 1828. Verordnete Stadt - Gerichtc das. Nachverzcichnctc im Jahre 1807 gebornen jungen Mannschaften/^ic^sich bei der imMo- natc December s. p. stattgefundenen Recrutirung nicht gestellt und ihrer Militärpflicht nicht Gnüge geleistet haben, werden Amtswegen andurch bedeutet, binnen doppelter sächsischer Frist und längstens bis zum Vier und zwanzigsten May 1828 an hiesiger Amtsstelle zu erschei nen, und sich über ihre zcitherige Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigenfalls aber sich zu ge wärtigen , daß sic sodann in Gemäßheit tz. 73 des allerhöchsten Mandats vom 25. Febr. 1825, die Ergänzung der Armeen bctr., mit Steckbriefen werden verfolgt werden. Amt Plauen mit Pausa und Cammerguth Ellefeld, den 23. Jan. 1828. Königl. Sächs. bestallter Amtmann allda, G au di ch. Johann Gottlieb Kelz aus Ebersgrün, ein Maurer, Johann Friedrich Nagler aus Linda, ein Bauer. Diejenigen, welche in dem Jahre 1828 Scheit- und Stockhölzer an dieElsierflöße verkau- fen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre dicsfallsigen Angebote bald, und längstens bis