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Nachdem bei hiesigem Justizamte angezeiget worden, daß Johann Eidmann Ernst, von Nodersdorf im Veigllandc gebürtig, imJahre 1812 mit dem ehemaligen Königlich Sa6)sl'schen Infanterie-Regimenke von Rechten nachRnßland gegangen und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben; de;>en Bruder, Johann George Ernst, aber um öffentliche Ladung des Ab wesenden gebeten hat; So ist, da diesem Suchen der allerhöchsten Verordnung vom 9. Sep- tember 1826 gemäß zu deferiren gewesen, Eingangs genannter Johann Erdmann Ernst, oder im Falle derselbe nicht mehr am Leben segn sollte, dessen Erben und Gläubiger, oder alle die jenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrundc ex cspite IrerecUiatls volcrocliti vol glio guo- eun^ue titulo an dessen Vermögen Anforderungen und Ansprüche rcchtlicherweise zu formiren berechtiget sind, elliccsliter und peremtorisch geladen worden, den 8. September 1827 zur rechten frühen Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle in Person und resp. gehörig bevormundet, auch sonst legal zu erscheinen, sich zu dem anberaumten Termine anzugebcn, zu legitimsten, ihre Forderungen zu liquidsten und zu bescheinigen, sodann aber binnen der gesetzlichen Frist mit dem hierzu annoch zu bestellenden ecunr-Miclor rechtlich zu verfahren, außerdem aber, daß der genannte Abwesende bei seinem Außenbleiben pro monuo geachtet, und dessen Ver mögen an die sich gemeldeten und legitimirten Erben verabfolgt, diese hingegen, so wie alle übrige, welche Ansprüche haben könnten, insofern sic sich nicht gemeldet, als präcludirt, auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig angesehen werden werden. Uebrigcns ist der 8. November 1827 zu Ertheilung und Bekanntmachung eines Präklusivbescheids, so wie der Jnrotulation und Versendung der Akten nach rechtlichem Erkcnntniß, und endlich der 12. Februar 1828 zu Eröffnung und Publikation des verabfaßten oder cingeholtcn Erkenntnisses, als wozu die Vctheiligten zugleich sub poens publicmi vor- geladen sind, anbcraumt worden. Solches, und daß alle diejenigen, so allhicr nicht wohn haft, zur Annahme der künftig an sie ergehenden Ausfertigungen einen Bevollmächtigten hierselbst zu bestellen haben, und die diesfallsigen Edictal - Citationcn an Gerichtsstelle zu Dresden, Leipzig, Oclsnitz, Schleitz, Warschau, Danzig und allhier affigirt sich befinden, V)ird andurch öffentlich bekannt gemacht. Justizamt Plauen im Voigtlande, den 16. Februar 1827. Königl. Sächs. bestallter Amtmann daselbst, Gaudich. Freiwillige Subhastation. Vor dem unterzeichneten Justiz-Amte soll kommenden 81. May d.J. der von Weil. Christian Gottlieb Spranger hinterlassene Einviertelshof zu Raas dorf, auf den Antrag des Vormundes der unmündigen Sprangerschen Tochter, freiwillig versteigert werden und es werden annehmbare Kaufslustige dazu hierdurch eingkladen. Es gehören zu dieser Besitzung geräumige Wohn - und Wirthschafts-Gcbäudc, 24 Cchfl. 7 Mtz. weit Felder, 6 Schfl. 104 Mtz. Wiesen und 7 Schfl. 4 Mtz. Holzboden, auch ist ein vollstän diges Jnvcntarium dabei vorhanden und das Ganze ist, mit Berücksichtigung der Abgaben, zu 2305 thlr. 18 gr. gerichtlich gewürdcrt worden. Das Nähere kann aus dem bei dem Amts- ichrer Tag in Raasdorf befindlichen Anschläge ersehen werden. Justiz-AmtVoigtsberg, den 28. März 1827. Königl. Sächs. bestallter Justiz-Amtmann allda, Gottlob Friedrich Meuser. Edictal -Citatiom Da nach Vorschrift der allerhöchsten Verordnung vom 9. Sep tember 1826, vor hiesige Gerichte, der im vormaligen Königl. Sächs. Carabiniers - Regi- mrnte, als Gemeiner gestandene, nachher» zu dem Cuirgssierö-Rcgnncnte Zastrow in die Achte