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Beilage zum 14ten Stück ' des V o i g t l a n d i s ch e n Anzeigers. D e n 7. A p r i l 1 8 2 7. Fernerwrite Bekanntmachung. Nachdem, imBetreffder, vermöge allerhöchsten Rcscripts vom 11. August, vorigen Jahres, zu vererbenden Forsigrundsiückc und zwar: eines Raums von .57Quadratruthen an der Glashüttner Bach, auf Vrundcbraer Revier,' so sich zu Wiese eignet, und des sogenannten Fürstenlehns von 28 Ackern, 297 Ouadrat- ruthen, eine Stunden von gedachtem Reviere abgelegene Parcclle beim Orte Klingen thal, wovon der Acker des Erstem zu 26 thlr. und der Acker des Letztem mit 20 thlr. am Werthe von Sachverständigen angegeben worden, wir den dreißigsten April si. curr. zum ander- weiten Licitationstermine an Ort und Stelle anberaumet haben; Als werden diejenigen, welche diese Grundstücke, wovon das Fürstenlehn in mehrere Districte getheilt werden soll, erblich an sich zu bringen gemeint, hierdurch anderweit geladen, besagten Tages, des Vor mittags, auf gedachten Grundstücken, persönlich sich einzufinden, ihre Gebote zu thun, und daß mit denjenigen, welche darauf das höchste Gebot gcthan haben werden, ihrer Seits ver bindlich, Seiten des höchsten Fisci aber, bis auf allerhöchste Genehmigung, werde unterhan delt werden, gewärtig zu se»n, jedoch unter der Bedingung, daß Aeguirenten auf die erstan denen Grundstücke verhältnißmäßigc Steuern zu übernehmen haben, so wie daß Nachgebote nicht angenommen werden, und allen Wildschadenvergütungen zu entsagen, auch sich sonst dem allerhöchsten Generale vom 21. Januar 1804 gemas, verbindlich zu erklären ist, ingleichen daß nach erfolgter allerhöchster Genehmigung sofort des Ersiehungspreises halb baar halb in Casscnbillets zu bezahlen sind, das letzte Dritttheil aber mit 5 vom Hundert alljährlich zu vcrzinnsen, und der Jinnsbetrag als Canon fernerhin unwiderruflich zu entrichten ist. Damm Forst-Amt Voigtsbcrg, am 29. März 1827. Königl. Sächs. bestallte Kammerjunkcr und Oberforstmeistcr, Justiz- Amtmann, Amts-Jnspector und Rcntbeamtcr allda, F. A. v. Einsiedel. G. F. Meurer. C. S. Schubarth. Nachdem wir vermöge hoher Verordnung E. hochlöbl.Consistorii zu Leipzig vom iZ.De- eembcr v. I. großgünstigst beauftragt worden sind, mit Subhasiation der zu dem Vermögen des in Concurs verfallcncsi Papicrfabrikantcns, Hrn. Christian Friedrich Geipels allhier ge hörigen Vier Glasstühle in hiesiger Hauptkirche links neben dem Altäre «uk Ac>. 21. 22. 2Z. und 24. den Rechten gcmäs zu verfahren, wir auch zu diesem Ende den 23. April 1827 zum dicsfallsigen Licitationstcrminc anberaumt haben. So wird solches und daß das Nähere darüber aus dem im Durchgang des hiesigen RathhauseS und am gewöhnlichen öffentlichen Orte aushangenden Subhastationspatcntc und der ohngefehren Consignation zu ersehen ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Plauen, den45.Fcbr. 1827. Die Kirchen-Inspektion das. Vr. Christian Anton Aug. Fiedler, Sup. Bürgermeister und Rath das. Nach-