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zum Boigtlän-ifchen Anzeiger. Redigirtvon 8- Fincke. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwe. 1841. Die Anlage des Bahnhofs für die Sächsifch- Baiersche Eisenbahn. Die Anlage des Bahnhofs für die Sächsisch-Baier- sche Eisenbahn in Leipzig, die schon bevor über die Wahl der betreffenden Localität entschieden worden war, das gesammte Leipziger Publikum vielfach beschäftigte, nimmt noch immer die öffentliche Aufmerksamkeit in An spruch. Leider machen sich hierbei, zumal außerhalb Leipzig — wie dies z. B. ein Aufsatz in Nr 44 des vielgelesenen Adorfer Wochenblattes beweist — Ansichten geltend, die, obschon großen Theils auf Mißverständnissen beruhend und nur aus einer unvollständigen Sachkennt- niß erklärlich, doch geeignet sind, die getroffene Wahl selbst in mehrfacher Hinsicht zu verdächtigen und insbe sondere auf diejenigen, die dabei mitgewirkt haben, ein falsches Licht zu werfen. Einsender dieser Zeilen meint hierbei vorzüglich die Ansicht, als habe man bei der Wahl des Bahnhofs vorzugsweise die Local interessen der Stadt Leipzig im Auge gehabt und zu ihrem Vor theile, sowie zu dem der Leipziger Spediteurs, Gastwirthe u. s. w. die Fremden zu einem Aufenthalte in der Stadt zwingen und eine Umpackung der mit der Eisen ¬ bahn ankommenden Transitgüter nothwendig machen wollen; Nichts kann unbegründeter sein, als eine solche Voraus setzung! Ist Einsender dieses recht unterrichtet, so würde die Anlage des Bahnhofs der Sächsisch-Baierschen Bahn in der unmittelbaren Nähe der beiden Bahnhöfe für die Leipzig-Dresdener und die Leipzig-Magdeburger Eisen bahnen in Vergleich zu den Kosten der Anlage an dem jetzt gewählten Puncte vor dem Windmühlenthore nach diesfallsigen Voranschlägen einen Mehraufwand von ciren 400,000 bis 440,000 Thlr. erfordert haben. Ueber- dies würde die niedrige Lage dieses Platzes einen be deutenden Fall der Bahnlinie nach dem Bahnhofe zu nothwendig gemacht haben, der, wie Sachkenner versichern, auf mehrern tausend Ellen, 1 auf 200 betragen haben würde. Wie sehr aber hierdurch der Betrieb auf der Bahn erschwert worden wäre, bedarf der Erwähnung für keinen, der von dem Eisenbahnwesen auch nur eine oberflächliche Kenntniß besitzt. Es würde daher zu den Zinsen obigen Capitals auch noch der durch diese Be triebserschwerung jährlich verursachte Mehraufwand hinzu zurechnen sein. (Beschluß f. im Hauptblatte Nr. 51.) Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Don dem Gesetz- und Ver ordnungsblatte für das Königreich Sachsen ist heute das 21. Stück vom Jahre 1841 enthaltend: 61. Bekanntmachung, eine Auslegung der Bestim mung acl 2 des Rescripts, die Erörterung zweifelhafter Fälle bei Subhastation der Berg theile betreffend, vom 23. Juni 1742 (Oock. Dont. I. Abth. i. S. 1377. folg.) ent haltend; vom 30. October 1841. 62. Verordnung, das Schubwesen in den Schön- burgischen Receßherrschaften betreffend; vom 9. November 1841. 63. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten in der Oberlausitz, die Abnahme des VerfassungseldeS betreffend; vom 1 November 1841. 64. Verordnung, die Gewerbe- und Personalsteurr- Revision für das Jahr 1842 betreffend; vom 16- November 1841. 66. Verordnung, die erleichterte Handhabung der Paß- und Fremdenpoltzei bei Reisin vermit telst der Eisenbahn betreffend; vom 20. No vember 1841.