Volltext Seite (XML)
Diese Vorsicht erstreckt sich namentlich darauf, daß der Hund abgehalten werde, heimlich zu entweichen, zu lange oder über Nacht außen zu bleiben; für den Fall aber, daß dieß dennoch geschehen, auf den Gesundheits zustand des Hundes nach seiner Rückkunft eine verdoppelte Aufmerksamkeit zu verwenden. . Verkriecht sich ein solcher Hund in dunkle Räume, versagt er das Futter oder Getränk, leidet er an Ver stopfung; so ist der Zustand desselben schon bedenklich und verlangt eine genauere Beobachtung und Behandlung des Thicres. Zeigt hingegen ein solcher Hund noch ein vestörtes, unruhiges Benehmen, springt er ohne Veranlassung aus dem Winkel, in welchem er vorher verborgen blieb, hervor, schnappt er in die Luft wie nach Fliegen, oder bellt er dabei heulend und mit veränderter Stimme, fährt er heimtückisch beißend auf kleineThierc los oder an Men schen in die Höhe; so wird dadurch sein Zustand der Wuth verdächtig, indem diese Erscheinungen, verbunden mit der Sucht zu entlaufen (laufende Wuth) die Vorboten der bald darauf ausbrechenden Tollwuth sind. Dieser Umstand macht es nothwcndig, einen solchen Hund unvcrweilt tödtcn oder in sichere Verwahrung bringen zu lassen. Cs kann dieses aber, selbst wenn hierbei der verdächtige Hund von einem Orte zum andern zu bringen ist, ohne weitere Besorgniß als die, daß derselbe entlaufen könne, von dem Eigenthümer des Hundes oder von an dern diesem bekannten Personen unternommen werden, indem ein solcher Hund sich noch folgsam und nur gegen fremde Personen und gegen Thiere beißig zeigt. Die König!. Kreis-Direction findet Sich bewogen, nicht allein vorstehende thierärztliche Erinnerungen zur allgemeinen Kenntniß in Ihrem Bezirke zu bringen, sondern insbesondere auch den Besitzern von Hunden die sorgfältigste Beobachtung und Behandlung derselben anzuempfehlen und dabei auf die Bekanntmachung des Kö nig!. Ministerii des Innern vom Z. Januar dieses Jahres, die Hundswuth betreffend, und die derselben beigefügten gemeinfaßlichen Belehrungen (gedruckt und zu haben in der König!. Hofbuchdruckeret von Meinhold und Söhnen in Dresden) wovon auch eine Anzahl Exemplare an die Amtshauptmannjchaften zur Vertheilung ab gegeben worden ist, dringend aufmerksam zu machen. Die betreffenden Obrigkeiten haben dafür Sorge zu tragen, daß diese Bekanntmachung auch in sämmtllchcn Lokalblättern ausgenommen werde. Zwickau, den 10. April 1841. Königl. Kreis-Direetion. C. C. Freiherr von Künßbcrg. Münzel. Alle diejenigen Eltern, deren Kinder im Laufe dieses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, oder das schulpflich tige Alter zwar bereits erreicht, dessenungeachtet aber die Schule noch nicht besucht haben, werden hierdurch aufgefordert, solche bei dem Hrn. Schuldirektor Caspari unverzüglich und zwar Vormittags von 11 bis 12 Uhr im neuen Schulhause im Erpeditionslocal Nr. 13 anzu- melden. Plauen, den 26- April 1841. vr. Chr. Ant. Aug. Fiedler, Sup. Der Rath. E. W. Gottschald. Diebftahlsanzeige. In der Nacht vom 23. bis zum 24. April 1841 sind dem Herrn Pastor Klemm zu Taltitz aus einem eine Treppe hoch gelegenen Zimmer der Pfarrwohnung daselbst, indem die Diebe vom Garten aus mittelst an gelegter Leiter, nachdem sie die Fensterscheibe zerdrückt hatten, durch das Fenster eingestiegen sind, 1 Paar kleine Stiefeln mit gelbem Rande, 1 Paar Pelzstiefe! von schwarzem Tuche, 1 Paar kalblederne Halbstiefel, 1 Paar rindslederne Ucberschuhe, 1 neuer Fraucnober- rock, roth und blau carrirt, 1 Frauenunterrock von gemustertem Wallis, 1 alter Mannsschlafrock von grü nem Zeuge mit schwarz gedruckten Blumen, grauem Futter, ein roth und grün carrirtcr Knabenschlafrock mit blau und gelb carrirtem Futter, ein noch nicht vollendetes Knabenhemde von Zittauer Leinwand, eine alte Scheibenbüchse mit Lederriemen, ungangbarem Feuer- schlosse und dem Namen „Hahnl", eine einfache Flinte mit grünem Riemen, schwarzhöizernem Bügel, Per- cussionsschlosse und dem in Silber gravirten Namen „Heim in Suhl", eine neue Pistole mit Messinggar- nitur, eine runde, kalblederne Jagdtasche mit Seehund- deckel, Propfen und Rehhaaren, rin Paar alte gelbge streifte Kindcrhosen mit Leibchen entwendet worden. Um Mitwirkung zur Entdeckung dieses frechen, wahr scheinlich von einer Mehrzahl verübten Diebstahls und schleunige Anzeige bet eintretendem Verdachte bitten, Taltitz, den 26- April 1841. Die Herrschaftlich Jahnlschen Gerichte, v. Lorentz. b die hiesige Turnanstalt betreffend. Die Wiedereröffnung der hiesigen Turnanstalt wird künftigen 1 Dkat Nachmittags 4 Uhr mit einem feier lichen Auszuge vom Markte nach dem Turngarten erfol gen. Bis dahin haben sich alle Zöglinge der hiesigen Schulanstalten, die dies Jahr an dem Turnunterrichte Theil nehmen wollen, bei ihren Classen-Lehrern anzu, melden; andere bei dem Turnlehrer, Herrn Ernst. Das Eintrittsgeld von 10 Ngr. muß sofort bei der Anmel, düng mit erlegt werden. Anmeldungen werden blos bis Ende dieses Monats angenommen. — Plauen, den 17. April 1841. Der Turnrath der allgemeinen Turnanstalt daselbst. Gustav Eduard Rascher, d. z. Vorst.