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Bedingungen de- AccotdabschlusseS im Termine selbst bekannt gemacht werden sollen. Superintendur Auerbach und Justtzamt Voigtsberg, den S. November 1841. Körner. Hantusch. Hartenstein. Bekanntmachung. Einer ausgeklagten Schuld halber, sollen die Christian Carl Meineln und Christian August Meineln zu Steindöbra gehörigen Immobilien daselbst, welche unter Berücksichtigung der Oblasten auf 28S Thlr. 3 Ngr^ 74 Pf. gerichtlich gewürdert worden sind den 4. Januar 1842 an hiesiger Amtsstelle an den Meistbietenden öffent lich verkauft werden. Es werden daher diejenigen, welche genannte Immobilien zu erstehen gesonnen sind, andurch geladen, am gedachten Tage, Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Amtsstelle zum Bieten sich anzugeben, nach Befinden ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, und daß bei der Mittags nach 12 Uhr beginnenden Licitation die fraglichen Immobilien dem Meistbietenden, unter den bei nothwendigen Subhastationen gesetzlich vorgeschrie benen Bedingungen werden zugeschlagcn werden, sich zu versehen. Eine nähere Beschreibung dieser Immobilien befindet sich bei dem im hiesigen Amte, sowie an Ge richtsstelle zu Klingenthal aushängenden Anschläge. Justizamt Voigtsberg, am 25. Oct. 1841. Hantusch. Bekanntmachung. Das der verw. Christiane Sophie Pasche zu Hartmannsgrün eigenthümlich zuge hörige Wohnhaus mit Scheune und Grundstücken soll an den Meistbietenden, jedoch unter Vorbehalt der Aus wahl der Licitanten auf der Paschin Antrag freiwillig den 14. December d. I. Vormittags um 11 Uhr an Gerichtsstelle zu Pöhl verkauft werden. Kauflustige werden daher geladen, am gedachten Tage sich einzu finden, ihre Gebote zu thun und weiterer Verhandlun- An sich zu gewärtigen. Die Bedingungen sind am Terminstage an Gerichtsstelle und vorher in des Un terzeichneten Expedition zu ersehen, eine ohngefähre Con signation aber hängt an Gerichtswege zu Pöhl und bei dem Richter Rahmig zu Hartmannsgrün aus. Pöhl mit Helmsgrün, den 1Z. Nov. 1841. Adel. Bodenhausensche Gerichte. vr. Lorentz. Bekanntmachung. Nachdem bet uns eingereich ten Kaufaufsatze haben die Vormünder der Geschwister Polster, Herr Christfried Dietzsch allhicr u. Mstr. Gott lob Friedrich Kölbel hieselbst, an die hinterlassene Wiltwe deS vor Kurzem verstorbenen NadlermeisterS CarlGott- ftied Polsters hieselbst, Anne Rosine Polster, das ihnen gemeinschaftlich zugehörige Wohnhaus und Feld für S00 thlr. verkauft. Da nun die Geschwister Polster noch unmündig sind, so machen wir diesen Kauf andurch bekannt und laden alle Kauflustige, welche mehr zu ge ben gesonnen sind, ein den 14. December 184t welchen wir zum Licitationstermine angesetzt haben, vor uns an hiesiger Gerichtsstelle des Vormittags vor ir Uhr zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und dann wei terer Weisung gewärtig zu sein. Eine ohngefähre Be schreibung des Polsterschen Hauses und Feldes nebst Abgabenverzetchniß und Werthsbestimmung ist bei uns einzusehcn. Gericht Lengenfeld, den 20. November 1841. Friedrich Wilhelm Kunze, G. D. Edi ctalla düng. Der hiesige Bürger and Flek- schermeistcr,- Christian Gottlob Deschner hat sein Ver mögen, bei der Unzulänglichkeit desselben zu Befriedigung seiner Gläubiger, an Letztere abgetreten und cs ist auf dessen Antrag der Concursprozeß zu solchem eröffnet worden. Gerichtswegen werden demnach dessen sämmt- liche bekannte und unbekannte Gläubiger hierdurch ge laden, den 8. Januar 1842 welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden, an hiesiger Gerichtsstclle zu rechter Gerichtszeit persön lich oder durch gesetzlich legitimirte Gevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche und Forderungen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem im gegenwärtigen Con- curse für ausgeschlossen, sowie der ihnen zustehenden Rechtswohlthat, der Wiedereinsetzung in vorigen Stand, für verlustig werden geachtet werden, zu liqutdircn und zu bescheinigen, mit dem verordneten Streitvertreter hierüber zu verfahren und binnen 6 Wochen zu be schließen, sodann den 26. Februar 1842 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides wegen der außengehkiebenen Gläubiger sich zu gewärtigen, hierauf den 12. Merz 1842 welcher zum Gütepflegungstermin festgesetzt worden, mit dem verordneten Streitvcrtrcter sowohl, als auch unter einander selbst die Güte zu pflegen und einen Vergleich zn treffen; unter dem Präjudiz, daß diejenigen, welche darüber, ob sie demselben beitrcten oder nicht, sich nicht bestimmt erklären, für cinwilligend werden geachtet werden, bei fruchtlos gepflogener Güte aber den 23. Merz 1842 des Actenschlusses und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntniß zu Einholung eines Locationsurtels, sowie den 30. April 1842 der Bekanntmachung dieses Urtels, welches, sowie ob- gedachter Präklusivbescheid, in Ansehung der Außen- bleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt geachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme etwa künftig an sie zu erlafi sinder Ausfertigungen, Gevollmächtigte allhier zu be stellen. Stvdtg,richt Neukirchen, am 25. Sept. 1841- Schweiwitz.