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Kirchliche Anzeigen. der Dingecontract abgeschlossen werden wird, gewärtig zu sein. Am 20. TrinitatiSsonnt. pred.Vorm. in derStadtk. Hr. Superint. vr. Fiedler, über Luc. XIU. v. 6- — 9. „der Mensch bet dem Anblick des unfruchtbaren Bau, mes im Evangelio." Halb 11 Uhr hält in der Gottcs- ackerk. Hr. Oanciili. Mn. Herrm. Steinhäuser die Höfersche Leg. Pred. (Pred. Colleg.) Nachm. pred. Hr. Stadtdiac. Schweinitz. Getraute: 67) Mstr. Carl Fr. Völkel, B. u. W. mit Jgfr. Christ. Wilh. Pcstelin. 68) Hr. Kaufmann Carl Theod. Keller mit Jgfr. Marie Theresie Nikolai. 69) Mstr. Carl Fr. Schwab, B. u Schuhm. mit Christ. Carol. Reihertn. 70) Mstr. Fr. Aug. Gottschald, B. u. W. mit Mar. Louise Erlcrin. Geborne: 393) Joh. Ad. Eichelkrauts, Einw. in Lberneundorf T. Christ. Fr. 394) Joh. Glied. Engel hardts, Einw. in Hasclbrunn, S. Aug. Erdm. 395) Mstr. Carl Glob. Reichelts, B. u. W. S. Gustav Ludw. 396^ Christ. Fried. Liebolds, Einw. in Kauschwitz, T. Christ. Fr. 397) Mstr. Joh. Georg Schleichers, B. u. Büchsenmachers, T. Alwine Laura. Beerdigte: 263) Mstr. Fr. Aug. Künzels, B. u. W. S. Carl Herrm. 10 M. 4 T. 264) Carl Glob. Lenks, B. Müllers u. Jimmerges. S. Carl Fried. Aug. 17 I. 4 M. 7 T. mit ganz. Sch. 265) Joh. Hcinr. Braun, Amtsbote, 78 I. 10 M. 14 T. 266) Hrn. Carl Eduard Friedrichs, B. u. Posament. T. Emma Louise, 8 M. 267) Carl Aug. Götz, Einw. in Oberlosa, T. Wilh. 9 T. 268) Christ, verw. Neumüncherin geb. Vogelin, 67 I. 269) Hrn. Georg Fried. Schmidts, Kaufm. S. Fr. Bruno, 2 I. 2 T. früh in der Stille. Bekanntmachung. Zur Verdingung der Anfuhre der aus den Voigts berger Amtswaldungen in dem heurigen Jahre zur Flöße des künftigen Jahres abzugebenden Flößhölzer an die Mindestfordernden im Leitertschcn Gasthofe zu Klingen thal, haben wir den 1. Novbr. d I. terminlich anberaumt. Floß- und Forstamtswegen wird daher solches, und daß ein jeder Anfuhr - Licitant vor der Verdingung sich mit der jetzigen Benennung und derLocalität der Gehaue genau bekannt zu machen habe, Indem vom Floßamte eine Zulage des Anfuhrlohns auf das Vorgeben, daß er, der Anfuhrmann, eine andere Post zu dingen geglaubt habe, nlcht bewilligt werden kann, hiermit nicht nur bekannt gemacht, sondern es werden auch alle diejenigen, welche die Anfuhre der gleichen Flößhölzer an die Floßwaffer zu dingen geson nen sind, vorgeladen, am gedachten Tage Vormittags 9 Uhr in dem Leitertschcn Gasthofe zu Klingenthal sich persönlich cinzufindcn, und daß bei jeder Post der Flöß hölzer mit dem Mindestfordernden seiner Seits verbind lich, Seiten des aber bis auf höchste Genehmigung Elsterfloßamt Plauen und Forstamt Volgtsberg am 4. October 1841. von Schütz. . von Einsiedel. H. Krumpieget. C. F. Klein. Zwei Abtheilungen der Keller unter dem Rathhause sollen den 25. dieses Monats Vormittags vor i2Uhr anRathsstclle unter den im Ter mine noch bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden anderweit vcrmiethet werden. Plauen, den 11. October 1841. Der Rath. E. W. Gottschald. Nachdem heute hier eine eiserne Kette aufgefunden und abgeliefert worden; so wird der Eigenthümer auf- gefordert, solche nach Bescheinigung des Eigenthums und gegen Erstattung der erwachsenen Kosten binnen 6 Wochen und längstens den 29. November d. I. in Empfang zu nehmen, indem außerdem nach Ablauf dieser Frist den Rechten gemäs darüber verfügt werden wird. Plauen, den 13. Oktober 1841. Der Rath. ' E. W. Gottschald» Am 12. Februar 1806 starb allhier weil. Herr voo wr moäioinLv Christian Ferdinand Widemana und hatte in seinem hinterlassenen, am 19. Jenner 1806 errichte ten und am 6. Februar 6. a. publicirten Testamente Z. II. wörtlich folgende Bestimmung getroffen: „Wolle und verordne er, daß seine sämmtlich hinterlassenden Immobilien an einem Wohnhause, Garten, Feldern und Wiesen und Scheune nach seines zu seinem Erben eingesetzten Herrn Bru ders Ableben auf die älteste Person aus der Widemannschcn Familie, sie sei männlichen oder weiblichen Geschlechts, verfallen und jederzeit bei der Widemannschen Familie bleiben sollen, so daß solche Immobilien allemal von der ältesten Person wieder auf die älteste Person aus der Widemannschen Familie fallen und vererbt wer den sollen, wovon er jedoch die Kastensche Linie hiermit ausdrücklich ausschließe." Nach dem Ableben des von dem genannten Testator in vorstehenden Worten gedachten Bruders, n>eil. Herrn Advocat Christian Adolph Wilhelm Wtdemanns allhier wurde Herr Finanz.'Commiffär Gottlieb Wilhelm Wide- mana in Dahme, als Senior der Widemannischen Familie durch rechtskräftige Entscheidung anerkannt und dem selben der Genuß des bestellten FideicommisseS zugespro chen. Letzterer hat auch dasselbe bis zum 4. März d.J. an welchem Tage er verstarb, genossen. Durch dessen Tod ist indeß eine Vakanz eingetreten,u.