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ft chen Red.girt von I. F. Fincke. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Dittwe. Jährl. Abonncmentpreis 25 Ngr. gs WAV 1841 Plauen, den 11. September bei ulvr agen >here Höne hend oller hön- rern zu mit ufen ernc der ches Uhr sein, zcns igcn bige und icher r io vcr- Um den Ausbruch und die Verbreitung der Lungenseuche durch Ansteckung zu verhüten, ist das Folgende U erforderlich: 1) Man bemühe sich, nur gesundes Rindvieh anzukaufen und zwar auch nur aus solchen Gegenden und I Stallen, in denen die Lungcnseuche nicht vorkommt oder kürzlich erst geherrscht hat. 2) Da, wo diese letztere Vorsicht nicht oder wenigstens nicht vollständig ausführbar ist, wie bei dem Ein» K kauf des Viehes, welches auf Märkte oder über die Grenze gebracht wird, achte man darauf: ob die Verkäufer D verläßliche und im guten Rufe stehende Handelsleute sind, und ob sich dieselben hierüber, sowie über den Ge- K sundhettszustand der Thiere, gnügend auszuweisen vermögen. 3) Rinder, bei denen man nicht hinreichende Gewißheit über die Unverdächtigkcit sowohl ihres Gesundheits- M zustandes, als der Ställe, aus denen sic kommen, erlangen kann, bringe man wenigstens vier Wochen lang in N rigne Ställe, um sic bei der sorgsamsten Fütterung und Abwartung hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes prü- M fen zu können. 4) Die Dienstlcute u s. w. welche die kranken Rinder oder überhaupt das Vieh, unter welchem die Lungen- M scuche in einem Stalle ausgebrochen ist, zu versorgen haben, dürfen durchaus nicht anderes gesundes oder in M anderen Ställen befindliches Vieh füttern, abwarten und behandeln. 5) Neuangekauftc oder sonst erworbene Rinder dürfen, auch wenn sie völlig gesund und unverdächtig sind, nicht in Ställe untcrgcbracht werden, in welchen die Lungcnseuche noch herrscht, oder in denen nach Beendigung derselben die vollständigste Reinigung noch nicht genau vollzogen worden ist. 6) Au der nach der Beendigung der Lungcnseuche erforderlichen Stallrelnigung ist zu rechnen: a) Das sorgfältige Abräumen des Düngers und alles dessen, was zu demselben gehört, ohne daß jedoch bei der gewöhnlichen Verwendung desselben eine andere als auf Reinlichkeit und zweckmässige Benutzung berech nete Vorsicht nothwendig wird. h) Die Raufen, Krippen oder Freßtröge und alles Holzwerk, was mit den crstcrn gleiche Höhe hat, sowie der Fußboden sind mit heißer Lauge abzuwaschen. e) Hierauf werden in dcn Ställen mehrere Tage hindurch Chlor - oder die salpetersauren Räucherungen unterhalten. 4) Endlich sind die Stallwände, soweit eS nöthig ist, auszuweißen, die Stallräume hingegen jedenfalls sorgfältigst auszutrocknen. Belehrung für Viehbesitzer über das häufige Vorkommen der Fungenseuche nnter dcn Mildern re. (Beschluß.) LH. Maasregeln zur Verhütung der Lungenseuche durch Ansteckung s, mm- gcn- fang