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213 eine blauleinwandene Frauenschurze, ein baumwollener Frauenrvck, ein Frauen- und ein Mannshemde, zwei bunte baumwollene Halstücher, i eine Hemmkettc und 7 gf. an baarem Gelbe gestohlen worden. — Indem man diese Diebstahle hiermit zur-öffentlichen Kenntniß bringt, werden sämmtliche Justiz - und Poli zeibehörden dienstergcbeust ersucht, zu Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen thunlichst beizutragen und im Fall Verdachtsgründe gegen Jemand sich ergeben sollten, solche anher mitzutheilen. Justizamt Voigtsbcrg den 28. Juni 1841. Hantusch. Nachdem Gerichtswegen beschlossen worden ist, die zum Widemannschen Fideicommisse gehörige, in der Nahe des obern Elsterwehres allhier an dem rechten Ufer des dastgen Elsterflusses gelegene Wiese, zu 3^ Tagewerk groß, von jetzt an auf drei nach einander fvlgendeJahre an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Aus wahl unter den Licitanten, zu verpachten; so werden alle Pachtlustige hiermit geladen, am 8- Juli 1841 Mittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu er scheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Die Pochtbcdin- gungen werden im Termine noch vor der Licitation be sonders bekannt gemacht werden. Stadtgericht Plauen am 25. Juni 1841. Haußner. Vdictaleitation. Unter dem 30. März al. c. ist der Webermeister Johann Gottlieb Pietzsch allhier verstorben, ohne daß derselbe bekannte Jntestaterben hinterlassen hat. Wenn nun deshalb zu dessen Nachlaß der Edic- talprozcß zu eröffnen gewesen ist, so werden Gerichts wegen alle diejenigen, welche als Erben, Gläubiger oder sonst aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an die Verlaffenschaft des Verstorbenen zu haben vermeinen, andurch geladen, den 27- September 1841 unter der Verwarnung, daß sie außerdem ihrer An sprüche an das zurückgelassene Vermögen des DekuncU, sowie der ihnen etwa zustchenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, bei rechter früher Gerichtszeit an Gerichtsstelle allhier entweder in Person oder durch Bevollmächtigte, welche von Ausländern durch gericht liche Vollmachten legitimirt sein müßen, zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig zu bescheinigen, binnen sechs Wo chen sowohl mit dem verordneten Nachkaßvertrcter, als auch nach Befinden unter sich selbst zu verfahren, nach Beschließung des rechtlichen Verfahrens aber, den 17. November 1841 der Jnrotulation der Acten und den 7. Deccmber 1841 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, als welches Mittags XII Uhr in contumaciam der Nichterscheinen- den erfolgt, gewärtig zu sein. Im Uebrigen haben Auswärtige zur Annahme künf tiger Ladungen Anwälde in hiesiger Stadt oder in einer der zunächst gelegenen Ortschaften bei Fünf Thaler Strafe zu bestellen. Elsterberg, den 24. April 1841. Freiherrlich Hünefeldsche Stiftungs- Gerichte allda. Franz Volkmar Steinhäuser, Dir. jull. Edictalcitatlon. Zu dem Vermögen des hiesigen Bürgersu.Döttchers I Glied Kober ist der Concursprozeß zu eröffnen ge wesen. Es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an ernannten Kober Ansprüche zu haben glauben, andurch geladen, den 7. Juli 1841 als in dem anberaumten Liquidationstermine, zu rechter Gcrichtszeit an hiesiger Gerichtssielle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erschei nen, ihre Forderungen bei Strafe des Ausschlus ses von der Concursmaffe und bei Verlust der Wie dereinsetzung in den vorigen Stand zu liquidsten und zu bescheinigen, mit dem verordneten Concursvertreter binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren, sodann den 25. August 1841 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids sub xoe- ns xnblicari gewärtig zu sein, hiernächst den 8. September 1841 anderweit an hiesiger Gerichtsstclle legal zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen, und wo möglich sich zu vergleichen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche außenbleiben, oder sich wegen des unter den übri gen Gläubigern verabredeten Vergleichs gar nicht oder nicht bestimmt erklären, für derMehrheit betretend wer den angesehen werden; wenn aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte den 18. September 1841 der Jnrotulation der Acten, und den 20- November 1841 der Publikation eines Locations-Erkenntnisses oub xoe- na pubiicati gewärtig zu sein — Auswärtige Gläubiger endlich haben zu Annahme von Ladungen und Ausfertigungen Bevollmächtigte am Orte zu bestellen. Treuen untern Theils, den 11. «März 1841. Herrlich Adlersche Gerichte. Barthol, G. D.