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Zwei und fünfzigster Jahrgang. Rcdigirt von I. F. Fjncke. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwc. Jährl. Abonncmcntpreis 25 Ngr. 8» Plauen, den Ciniges ans -en Beschlüffen der vier deutschen Erzbifchöffe zu Bad - CmS im Z. 178«. (Beschluß.) „Die römischen Bullen, Breven oder sonstige „päpstliche Verfügungen verbinden ohne ge hörige Annahme der Bi schösse nicht. Ohne „dieselbe sollen auch die Erklärungen, Bescheide und „Verordnungen der Römischen Congregation erkannt „werden." (Also directer Widerspruch gegen den Satz: kornn lorpiutn 68t, er^o ros jrräicatn 65t.) Ebenso hören die Nuntiaturen in Zukunft völlig auf. „So lange die Eoncordate (die sogenannten Fürsten- „concordate) noch bestehen, und von der (deutschen) „Nation keine andere Vorsehung geschehen, sollen die „IDecretn Ln8il6err8in, wie sie im Jahre 1439 unter „König Albrecht zu Maynz angenommen worden, pro „re^ula Ooncoräatorrrm, und die in Loncorciia ,hk)8okaA6ndnrA6N8i äe nnno 1448 dem päpst- „lichen Stuhl einstweilen eingeräumten Privilegia und „jura pro kxoepdione n reAula zu halten sein." „Um von den deutschen Kirchen ausländische Candi- „daten abzuhalten, werden, nach dem Beispiel mehrerer „ausländischer Kirchen, alle, so nicht geborne Deutsche „sind, (also z. B. die belgischen Jesuiten) zur Erhaltung „einer Pfründe als unfähig erklärt." „Ueber die Statuten der deutschen Kirche können „römische Dispensationen nie statthaben. — Der vom „Gregor VII. erfundene, und von Gregor IX. einge- „schaltete Eid der Bischoffs, welcher mehr auf die „Pflichten eines Vasallen, als den kanonischen Gehorsam 2«. Februar 1841» „gerichtet ist, - kann ferner um so weniger beibehalten „werden, als die deutschen Bischöffe wirklich darin „dasjenige zu schwören, wäs ihnen in B e- „tracht ihrer Verbindung mit dem Reich zu „halten unmöglich ist. Es ist daher eine neue „dem Päpstlichen Primat sowohl als den Bischöfflichen „Rechten angemessene Eidsormel einzuführen." (Am Schlüsse sagen die Erzbischöffe noch:) „Uebrigens da das LonLoränlnun ^b86lrnlss6N- „dur^6N86 von seiner Entstehung her selbst als eine „der größten Beschwerden der deutschen Nation gehalten, „und die Bischöffe dadurch in der Ausübung ihrer „ursprünglichen Rechte merklich gehindert werden, dasselbe „auch nur auf eine Zeitlang bis. zum nächstgehofften „Concilium eingegangen, auf der, erst ein Jahrhundert „nachher gehaltenen Kirchenversammlung zu Trient aber „die zugesicherte Abhülfe nicht erfolgt ist; so ist es ein „nicht minder angelegentlich - als devotester Wunsch für „die deutsche Nation, daß Se. Kaiser!. Majestät, als „Allerhöchstes Neichsoberhaupt, bei dem Päpstlichen „Stuhl in's Mittel treten, daß in gedachtem Concordat „als wesentliches Bcdingniß versprochene Eoncilium — „längstens in zwei Jahren zur endlichen Hebung aller „dieser Beschwerden zu Stande zu bringen, und, wenn „auch diesfalls noch immer die bisherigen Hindernisse „sich in den Weg legen sollten, durch reichsverfassungs- „mäßige Vorkehrungen die so unentbehrliche Erleichterung „zu verschaffen geruhen möchten.