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nen auf hiesigem Rachhause, zur Liqulblrung und Bescheinigung ihrer Forderungen, zum recht lichen Verfahren über da» Liquidum und über das Vorzugsrecht unter der Verwarnung, außerdem ihrer Forderungen und rcsp. der Rcchtswohlchat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig geachtet zu werden, auf den 14. Januar 1831 zur Publikation eines Präklusivbescheides »uk xoens xublicsti, auf den 28. März 1831 zur Pflegung der Güte und wo möglich Trcffnng eines Vergleichs, unter der Verwarnung, daß die, welche sich über den gemacht werdenden Ver gleichsvorschlag nicht deutlich erklären, für cinwilligend werden geachtet werden, und sodann auf de» 40. Juni 1831 jur Publikation eines Loealionsbescheids oder Urthels sud xüens xukUcsti vorgeladen worden; als welches, und daß Auswärtige zur Annahme der Ladungen und Anfer tigungen Bevollmächtigte hiesigen Orts zu bestellen haben, hiermit bekannt gemacht wird. Plauen den 30. Aug. 4830. Bürgermeister und Rath allda. Es sollen sämmtliche zur Verlassenschaft weil. Johann Christian Klemm's allhier gehörigen Mobilien an männlichen Kleidungsstücken, Wäsche, Betten, Haus- und WirthschaftSgerälhe den zweiten Decbr. d. I. von Vormittag um 9 Uhr an gegen sofortige Bezahlung an hiesiger Gerichts- stclle öffentlich versteigert werden; als welches hiermit Gerichtswegen bekannt gemacht wird. Raschau bei Oelsnitz den 44. Novbr. 1830. Verordnete Adel. Ostensche Waisenhaus-Gerichte das. Demnach die Besitzungen der Erben des hiesigen Tuchmachers und Gemeindevorstehers Mstr. Simon Friedrich Fickenwirths, bestehend aus 2 Wohnhäusern, zu deren einem ein Maschinengc- baude, Schuppen und Scheune nebst Grasgarten gehöret, und zwei Stücken Feld, jedes besonders- auf eignes Ansuchen der Besitzer, unter gewissen im Subhastationspatcnte näher bemerkten Bedin, Zungen künftigen 42. Januar 1834 hier gerichtlich subhastirl werden sollen; so wird dieses, und daß das eine Gebäude für 1200 thlr., das andere für 375 thlr., ferner ein Stück Feld für 450 lhlr. «nd das andere für 120 thlr. geschätzt worden ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lengenfeld den 4. November 1830. Herrlich Förstersche Gerichte. Richter, Ger.Jnsp. Bekanntmachung. In Folge der aus der Konigl. Kriegs-Derwaltungs-Kammer unlerm 41. May dieses Jahre-, durch die Gesetzsammlung erlassenen Bekanntmachung, wird allen in das Magazin zu Zwickau liefernden Communcn eröffnet, daß diejenigen, welche nach eigner Wahl ihre ordinairen heurigen Lieferungsbeitrage in Gelde abführen wollen für jeden Scheffel Korn 3 Thlr. 5 gr. - - Hafer 4 - 3 - - in Conventionsgelde, die Hälfte des Betrags in Cassenbillcts, zu entrichten haben. Dieser Preis ist nach den Mittlern Marktpreisen Ende Oktober dieses Jahres bestimmt, und cs sind wegen des Unterschiedes zwischen Convention-- und Prcußischengelde, ingleichcn der Abgaben, beim Scheffel Korn 3 gr. und beim Scheffel Hafer 2 gr. abgezogen worden. Zugleich wird bekannt gemacht, daß UM vorstehende Preiße Korn und Hafer in hiesigem Magazine eingekauft wird. Magazin zu Zwickau, am tz, Novbr, 4830. Carl Friedrich Uhlich, ProAantverwalter.