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Beklage . zum 36sten S^äck des Voigtlandischen Anzeigers. Deu 4. September 4830« Bekanntmachung. Da, vermöge allerhöchster Anordnung, tue Dctailvermcssung des Elstcrfloßtractek im Voigt- lande vorgenommcn werden soll, und zur Vollführung dieses Geschäftes, der Herr Conducleur Krausch beauftragt worden ist, so wird solches den Besitzern der an die Floßwässcr anstoßenden Grundstücke hierdurch mit der Anweisung bekannt gemacht, gedachten Krausch, auf Verlangen, die nöthigen Nachrichten über den einzelnen Besitzstand zu erthcilcn, und durch Verweigerung oder sonst demselben in seinem Geschäft nicht hinderlich zu werden. Plauen, den 30. Aug. 4830. Königl. Sachs. Kreishauptmann und Oberaufseher der Elsterflöße. E. v. Zezschwih. Sc. Königl. Majestät haben Inhalts eines an uns erlassenen allerhöchste» Rescripls vom 44:en dieses Monats das Fortbestehen der Behufs der Tilgung der Kriegs-Communschulden hie siger Stadl vorhin bewilligten Abgabe auf das allhicr gebraute Dier nach Acht Thalern für jedes Viertel Gcbräude, nunmehr bei den vorwaltcnden ganz besonder» Verhältnissen zur Unterstützung des Cämmerciwesens bei den bevorstehenden bedeutenden Ausgaben für Baue, Reparaturen und sonst, in der bisherigen Maaße, jedoch länger nicht als noch auf drei Jahre vom 4sten September dieses Jahres an gerechnet, allerhuldreichst geschehen lassen, dagegen die Anlagen aufDrannt- wcinblascn, ingleichen auf den Branntwein- und Flaschenbier-Schank wiederum allergnadigst aufgehoben; als welches zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird. Plauen den 30. August 1830. Bürgermeister rmd Rath das. Da der in hiesiger Stadt über den Syrabach führende, hölzerne Steg blos zur Bequemlichkeit .für Fußgänger erbaut worden ist; so wird das Treiben der Pferde nnd des Rindviehs, das Reiten und das Fahren mit Schubkarren, so wie das Rollen von Vier- und andern Gesäßen über diesen Steg bei 5 Thlr. Strafe hiermit untersagt. Planen den 4. Sepibr. 4830. Bürgermeister und Rath das. Edictalicn bekanntmachung. Um einen Eomurs zu beseitigen haben der vormalige Landfuhrmann, Franz Karl Dölling, zu Klingenthal, und dessen Mutter, Benigne Regine vcr- wittw. Dölling daselbst, mit ihren Gläubigern ein gerichtliches Abkommen gclroffcii und sind zu Rcalisirung dieses Vergleichs die beim hiesigen Amte, dem Amte zu Planen, ingleichen den Slqdtrathen zu Leipzig, Auerbach, Lengenfeld und Gräßlitz aushängenden Edictalien an die etwa» noch unbekannten Gläubiger erlassen, darin aber auch der 20stc Januar 4834 zum Liquidations termin, der 4te Februar 4834 zu Bekanntmachung des Präclusivbcschcides, ferner eveotuaUter der 24ste Februar 4834 zu Pflegling der Güte, und Treffung eines gütlichen Abkommens, der 20ste April 4831 zu Bekanntmachung eines AmtSbcscheidcs oder der Jnrolulation und Vcrsendung der Acten nach rechtlichem Erkcnntniß, und letzteren Falls der 30stc Juni 4831 zur Publication eines LocationSerkcnntnisscs anberaumet, so wie zugleich den auswärtigen Interessenten aufgcgcben worden, in der Nähe von hier wohnhafte Bevollmächtigte zu bestellen; was hierdurch zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird. Justiz-Amt VoiglSberg den 42. August 4830. Königl. Sächs. bestallter Justiz-Amtmann allda, Gottlob Friedrich Meurer.