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beraumet. Solche-, so wie, daß die zu Reichenbach, Elsterberg, Netzschkau und hier ausgchan- genen Subhastationepatcnte nebst bcigefügren Consignationen das Nähere besagen, wird andurch zur öffentlichen Kenmniß gebracht. Milau den 7. May 1820. Herrl. Gollesche Gerichte daselbst. - Carl Adolf Beutler, Ger. Dir. Getrcidevcrkauf. Bei dem Konigl. Rentamte Plauen soll eine Quantität Hafer um marktgültigen Preis und sogleich zu leistende Bezahlung verkauft werden; welches hiermit bekannt gemacht wird. W. H. CH. L. v. Feilitzsch. Getreideverkauf. 'Bei dem Konigl. Rentamte VoiglSbcrg lagert eine Quantität Gerste und Hafer um marktgültigen Preis, gegen vor der Abfuhre zu leistende Bezahlung, zum Verkauf vorrälhig. Carl Sigismund Schubarth. Da die Direktion der Konigl. chirurgisch-medicinischen Akademie zu Dresden zeither mis- fällig bemerkt hat, daß sehr oft Individuen, welche sich in der dasigen Konigl. Entbindungsanstalt als Hebammen ausbilden wollen, entweder zu spät, weshalb ihnen zum Forlschreitcn mit den Andern ein besonderer Unterricht ertheilt werden mußte, oder ohne die durch das Mandat vom 2. April 1818 U. 2. und 7. vorgeschriebcnen Zeugnisse der Geistlichen, der Mysicorum oder An- stcllungsbehorden, worunter jedoch nicht bloße Lotalgerichte, sondern Zustiz-Aemter, Stadträthe und Gerichtsdirectoren verstanden werden, eingetroffen sind; so erhielt Endesunterzeichneter den Auftrag, folgendes bemerklich zu machen, daß diejenigen Frauenspersonen, welche den Unterricht als Hebammen dort genießen wollen, von der Direktion der Entbindungsanstalt nur dann ange nommen werden, wenn sie mit den nöthigen Zeugnissen versehen sind, in der ersten Hälfte de- Februars oder Augustes sich bei genannter Direktion melden und spätestens am 15ten dieser beiden Monate sich dort einfinden. Plauen den 5. Aug. 1830. vr. Schmöger, Stadtphysicus. Die tebensversicherungs « Gesellschaft zu Leipzig mit allerhöchster Genehmigung auf Gegenseitigkeit und Oeffentlichkeit gegründet, versichert das eigne Leben, dasjenige eines An/ dern und zwei verbundene Leben, indem sie sich verbindlich macht, gegen Entrichtung jährlicher Beiträge, beim Todesfall des Versicherten das festgesetzte Capital der, von dem Versicherer dazu bestimmten Person, auszuzahlen. Die Versicherungen können auf Lebensdauer, auf 5 Jahre und auf 1 Zahr abgeschlossen werben, und gewähren daher den mannichfachsten Nutzen: dem Fa- milien-Vater, um den Seinigen auf den Fall eines frühzeitigen Todes ein Capital zu hinterlassen; dem Geschäflsmanne, um die Hinterlassenen vor dem Nachtheil zu schützen, welcher, bei einer- Unternehmung, aus seinem frühen Tode erwachsen könnte; dem Besitz-r von Fabriken und ähn lichen Etablissements, um das Verarmen der Wiktwen und Kinder ihrer Gehülfen zu verhüten, in dem ein kleiner Theil des Lohnes zur Lebensversicherung derselben verwendet wird; dem Gläubiger, um vermehrte Sicherheit seiner Forderung zu erlangen u. s. w. Nach dem Grundsätze der Gegen seitigkeit werden die entstehenden Ersparnisse der Gesellschaft den auf Lebenszeit Versicherten, bei Ablegung öffentlicher Rechnung, zurückcrstattet, und zur Verminderung der Beiträge in jedem später» Jahre ansehnlich beitragen. Es findet kein Eintrittsgeld stall und mil erfülltem 85. Jahre hören alle Beiträge auf; auch können solche ausnahmsweise halbjährig entrichtet werden. Die Inhaber der Versicherungsscheine können solche nach ihrer Willkühr cebiren, von der Gesellschaft Vor-